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Weitreichende Veränderung für die Praxis



Weitreichende Veränderung für die Praxis
 
 
 
 

24. November 2021

Teil 2: Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie fordert im Artikel 10 die Risikobewertung von Trinkwasser-Installationen. Die genaue Umsetzung ist noch offen, könnte sich aber mindestens auf freiwilliger Basis am neuen Wasser sicherheitsplan des Umweltbundesamtes orientieren. Ein Webinar am 18. 11. 2021 informiert vertiefend über dieses für die SHK-Branche noch neue Thema und seine Umsetzung in der Praxis

Das Umweltbundesamt hat im Oktober 2020 der Fachwelt eine überarbeitete Fassung seines Wassersicherheitsplans (WSP) für Gebäude als pdf kostenlos zur Verfügung gestellt. Offiziell heißt das Werk „Das Water Safety Plan (WSP)-Konzept für Gebäude. Ein Handbuch für die Anwendung in Trinkwasser-Installationen“. Es basiert auf dem „Water safety in buildings“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2011. Nachfolgend werden wesentliche Aspekte dieser 69-seitigen Broschüre vorgestellt und kommentiert.

Das Water Safety Plan (WSP)-Konzept des Umweltbundesamtes (UBA) wird nachfolgend entweder als „Wassersicherheitsplan“ oder als „WSP“ bezeichnet. Man findet das Dokument als kostenlose pdf-Datei mit den meisten Suchmaschinen, in dem man den Titel oder auch nur „UBA WSP“ eingibt. Das Handbuch ist erfreulich praxisnah und anwendungsbezogen aufgebaut und geschrieben. Es erklärt Schritt für Schritt die Vorgehensweise einer „Risikobewertung von Hausinstallationen“ anhand eines fiktiven Gebäudes, der „Hundertwasser-Schule“. Darüber hinaus enthält es zur schnellen Orientierung viele Grafiken und Übersichten.

Die fünf Schritte des WSP-Konzepts als Überblick

Am Anfang des WSP-Konzepts steht erstens die Bildung eines WSP-Team und die Schulung aller beteiligten Personen. Es folgen zweitens die Systembeschreibung (z. B. Strangschema) und drittens die Systembewertung inkl. der Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung. Im vierten Schritt geht es um die Risikobeherrschung mittels Ableitung von Handlungsbedarf, die Überprüfung der Erfolgsaussichten von Maßnahmen, die Überwachung aller Maßnahmen zur Risikobeherrschung und bei Bedarf die Festlegung von Korrekturmaßnahmen. Im fünften und letzten Schritt erfolgt die Überprüfung, ob durch Art und Häufigkeit aller Maßnahmen die „Verfügbarkeit von Trinkwasser in sicherer Qualität und Menge an allen Entnahmestellen“ gegeben ist. Da es sich um einen kontinuierlichen Prozess handelt, werden alle fünf Schritte periodisch (z. B. „…alle 6 Jahre…“) oder anlassbezogen (bei erneuten Auffälligkeiten) wiederholt.

Gefordert ist ein Wassersicherheitsplan für prioritäre Gebäude

Die EU Trinkwasser-Richtlinie vom 12. 01. 2021 (siehe auch Teil 1 in IKZ-Ausgabe 13/2021) fordert im Artikel 10 von den Mitgliedsstaaten die Risikobewertung von Trinkwasser-Installationen. Dazu werden zunächst die allgemeinen Risiken erfasst, die von Trinkwasser-Installationen, Werkstoffe und Legionella ausgehen. Wenn Risiken bestehen, müssen die Mitgliedstaaten für konkrete Abhilfemaßnahmen in Gebäuden sorgen. Dazu gehört mindestens die Ermutigung von Eigentümern, eine Risikobewertung durchzuführen. Auch wenn in diesem Artikel lediglich der Begriff „Risikobewertung“ und nicht der Begriff „Wassersicherheitsplan WSP“ verwendet wird, kann man in zwei der 55 Begründungen zur Richtlinie nachlesen, dass mit „Risikobewertung“ der „Wassersicherheitsplan“ der WHO gemeint ist.

Begründung zur Risikobewertung von Trinkwasser-Installationen

Ab dem 12. 01. 2023 gilt europaweit ein risikobasierter Ansatz für die gesamte Wasserversorgung, d. h. von den Wassergewinnungsgebieten bis hin zu den Entnahmestellen in prioritären Gebäuden. Bei der Trinkwasser-Installation stehen vor allem zwei Themen im Fokus: die Verwendung von Werkstoff en und Materialien für trinkwasserberührte Produkte und zusätzlich die hygienischen Risiken, wie sie beispielsweise durch zu viel Blei oder Legionellen im Trinkwasser verursacht werden könnten.

Ziel dieses Ansatzes ist es, Zeit und Ressourcen auf die wirklich notwendigen Sachverhalte zu konzentrieren und unnötige Handlungsweisen zu vermeiden (Begründung 15, EU Trinkwasser Richtlinie).

Die Mitgliedsstaaten werden daher u. a. zu folgendem verpflichtet, „In Bezug auf Legionella müssen diese Maßnahmen mindestens auf prioritäre Örtlichkeiten abzielen“. Dabei wird offengelassen, welche Gebäude sie als „prioritäre Gebäude“ definieren möchten. Vorschläge dafür enthält jedoch die Begründung Nr. 19. Die dort aufgeführten Gebäude entsprechen in etwa unserem öff entlichen/halböff entlichen Sektor (siehe Infokasten). Wohngebäude sind nicht darin aufgeführt und sind hinsichtlich der routinemäßigen Untersuchung auf Legionellen (nur bei Großanlagen) ohnehin ein rein deutsches Thema.

Gefährdungsanalyse gemäß TrinkwV und Wassersicherheitsplan

Es gibt vier wesentliche Unterschiede zwischen der Gefährdungsanalyse gemäß § 16 TrinkwV und dem Wassersicherheitsplan WSP des UBA:

1.) Der Teamgedanke: Beim Wassersicherheitsplan sollen nicht nur Fachleute mitarbeiten, sondern auch Personen mit Budgetverantwortung, z. B. aus der Trägerschaft. Weiterhin Personen, die das Gebäude kennen wie ein Hausmeister und zusätzlich jemand, der in dem Gebäude tätig ist, wie beispielsweise die Schulleitung. Diese bilden das interne WSP-Team. Weitere externe Unterstützung kann aus einem Gesundheitsamt, von einem Fachhandwerker, Ingenieurbüro oder Sachverständigen stammen.

2.) Ausweitung der Parameter: Über Legionellen hinaus sollen zukünftig auch werkstoffrelevante Parameter wie Blei im Rahmen der WSP-Gefährdungsanalyse erfasst werden. Also Parameter, die sich in der Trinkwasser-Installation verändern können. Hinzu kommen mikrobiologische Parameter wie „Allgemeine Koloniezahlen“ oder „Legionellen spec.“, also vorrangig Bakterien, die sich in der Trinkwasser-Installation vermehren können. Die zugehörige Überprüfung der Installation auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) ist vom Ergebnis her weitgehend identisch mit der Gefährdungsanalyse nach VDI 6023 Blatt 2.

3.) Der WSP als kontinuierlicher Prozess: Ein WSP kann sowohl anlasslos, aber in einem festen zeitlichen Rhythmus, als auch aufgrund von überhöhten Werten und Auffälligkeiten (Geruch, Geschmack, Trübung des Wassers) begonnen werden. Die vier Kernfragen, deren sich das WSP-Team stellen soll, sind in Bild 1 dargestellt. 4.) Fokussierung auf wesentliche Verbesserungsmaßnahmen: Mit Hilfe der Risikoabschätzung sollen wesentliche Verbesserungsmaßnahmen von unwesentlichen unterschieden werden. Dies soll u. a. den Aufwand und damit die Kosten begrenzen. Zur Risikoabschätzung werden daher die identifizierten Gefährdungsereignisse und Gefährdungen mittels einer 3 x 3 Risikomatrix bewertet (Bild 2).

Der Teamgedanke im WSP

Das WSP-Konzept legt großen Wert auf Teamarbeit, wobei insbesondere auch die Gebäudebetreibenden und -verantwortlichen eingebunden sind. Sie sollen auf diesem Wege ihr Wissen einbringen und gleichzeitig ein Verständnis für technische und hygienische Probleme erhalten. Neben den internen Teilnehmern werden zusätzlich externe Fachleute benötigt. Sie müssen über Kenntnisse der Trinkwasserhygiene, der fachgerechten Trinkwasser-Installation, den zugehörigen allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere aber auch über Erfahrungen zu möglichen Gefährdungen und Risiken verfügen. Denn nur so können Risiken erkannt und gemäß 3 x 3-Risikomatrix bewertet werden. Das UBA geht davon aus, das es in prioritären Gebäuden mindestens einen Hausmeister mit Installationswissen gibt und dass für hygienische Fragestellungen auch das Gesundheitsamt zur Verfügung steht. Beides ist nur in Ausnahmefällen zu erwarten und würde darüber hinaus auch durch arbeitsrechtliche Abhängigkeiten die Qualität des WSPs möglicherweise gefährden. Hier sollte nachgebessert werden.

Gefährdungsanalyse und deren Dokumentation

Vor der Risikoabschätzung und -eliminierung müssen zunächst die Risiken in Form von Gefährdungen erfasst werden. Diese Vorgehensweise kennt man bereits aus der aktuellen Gefährdungsanalyse für Legionellen gemäß TrinkwV. Jedoch kommen beim WSP weitere Parameter wie beispielsweise Werkstoffbestandteile hinzu.

Zur Dokumentation dieser WSP-Gefährdungsanalyse reicht dem UBA eine Tabelle mit vier Spalten: Zwei Spalten dienen der räumlichen Zuordnung („Nr.“ und „Ort“/Raum) und zwei weitere dem „Gefährdungsereignis“ (z. B. Verkeimung des Partikelfilters) und der „Art der Gefährdung“ (zugehörig zum Filter: mikrobielles Wachstum und Druckverlust). Zu begrüßen ist vor allem, dass in diesem Handbuch nicht allein die üblichen Risiken im Vordergrund stehen, sondern dass immer wieder auch auf die Notwendigkeit der Instandhaltung für den sicheren und hygienisch einwandfreien Betrieb hingewiesen wird. Zu diesen Instandhaltungsmaßnahmen gehören gemäß VDI 3810 Blatt 2 / VDI6023 Blatt 3 die Inspektion, Wartung und Instandsetzung der Trinkwasser-Installation.

Risikoabschätzung und deren Dokumentation

Auch die Ermittlung und Dokumentation der Risikobewertung auf Basis einer 3 x 3 Risikomatrix spiegelt den Ansatz des Umweltbundesamtes wieder, einfache, praxisnahe Formate für den gesamten WSP zu finden. Sind die Risiken so bewertet, besteht die Dokumentation der Risikoabschätzung aus einer Tabelle mit lediglich sechs Spalten: Die ersten drei dienen der räumlichen Orientierung („Nr.“ und „Ort“/Raum) und der „Erläuterung der Risikoabschätzung“. In den drei weiteren Spalten erfolgen die Überträge aus der 3 x 3-Risikomatrix („Eintrittswahrscheinlichkeit“, „Schadensausmaß“ und „Risiken“ mit den drei Farben von grün, gelb bis rot).

Maßnahmen zur Risikobeherrschung

Nachdem nun die Risiken identifiziert und bewertet wurden, geht es gemäß WSP an die Risikoeliminierung und Kontrolle der Erfolge. Dazu dienen zwei der vier Kernfragen aus dem kontinuierlichen WSP Prozess (Bild 1): „Wie beherrschen wir die Risiken?“ und „Woher wissen wir, dass wir die Risiken im Griff haben?“

Dabei werden drei grundlegende Maßnahmen zur Risikobeherrschung und -eliminierung unterschieden: technische, personelle und/oder organisatorische Maßnahmen. Festgelegt wird auch die Häufigkeit der Maßnahmen (Bild 3). Denn manche Risiken lassen sich bereits durch einmalige Maßnahmen (z. B. Einbau einer Sicherungseinrichtung gemäß DIN EN 1717), andere durch periodische (z. B. jährliche Inspektion von Rückflussverhinderern vom Typ EB) und wieder andere nur durch kontinuierliche (z. B. Stagnationsspülungen in jeden Ferien) ausreichend minimieren. Dabei gibt das UBA folgendes Ziel aus: „Für die zuverlässige Beherrschung von Risiken wählt das WSP-Team Maßnahmen, für die es die Eignung überprüft und bestätigt hat.“ Dies ist ein hehres Ziel für ein Team, dass vorrangig aus trinkwasserseitigen Laien besteht. Daher stellt sich erneut die Frage, ob es neben der organisatorischen Führung nicht zusätzlich auch eine unabhängige fachliche geben müsste (siehe auch Infokasten). Im UBA-Beispiel besteht die Teamleitung aus einer Person der Gemeindeverwaltung oder aus dem Gebäudemanagement, während ein Fachmann für Technik und Regelwerk lediglich bei Bedarf hinzugezogen werden soll.

Betriebliche Überwachung von Maßnahmen zur Risikobeherrschung

Erfahrungsgemäß ist jeder Maßnahmenplan für eine Risikobeherrschung nur so gut, wie dessen Kontrolle bei der fachlichen Umsetzung. Daher ist im Rahmen des WSPs immer auch ein betriebliches Überwachungssystem als „Erfolgskontrolle“ zu etablieren. Denn nur dieses stellt sicher, dass die Maßnahmen zur Risikobeherrschung auch ordnungsgemäß umgesetzt werden. Weiterhin sollte es kontrollieren, ob die Maßnahmen auch den gewünschten Erfolg bringen. In Bild 4 sind Beispiele für Parametern und Maßnahmen zur Risikobeherrschung und -eliminierung dargestellt. Insbesondere die kostengünstig durchzuführenden Temperaturkontrollen sind ein geeigneter Indikator für die hygienische Qualität des Wassers. Denn es ist besser, Risiken anhand abweichender Temperaturen frühzeitig zu erkennen, als zu warten, bis z. B. die Legionellenzahlen den technischen Maßnahmenwert überschreiten. Die Parameter in Bild 4 verdeutlichen aber auch den erhöhten personellen oder apparativen Aufwand, den eine WSP kontinuierlich erfordert. Daher ist zu erwarten, dass diese Aufgaben zunehmend auch durch elektronische Bauteile zur Überwachung der Temperaturen, Wasserflüsse und zur Auslösung von Stagnationsspülungen (Wassermanagementsystem), übernommen werden. Diese Bauteile kosten zwar mehr, aber den erhöhten Investitionen stehen Einsparungen bei den Betriebskosten gegenüber – und letztere sind mindestens von der öffentlichen Hand gemäß AMEV Nr. 120 aus wirtschaftlichen Gründen schon bei der Investition zu berücksichtigen.

Überprüfung des WSPs für ein Gebäude

Es gibt zwei wesentliche Gründe, warum der einmal festgelegte WSP für ein Gebäude überprüft, aktualisiert und/oder weiterentwickelt werden muss. Zum einen kann dies periodisch geschehen, also ohne Anlass, z. B. „…alle 6 Jahre…“ um das Thema der Trinkwasserhygiene aktuell zu halten. Zum anderen aber auch anlassbezogen. Als Anlässe gelten vor allem wesentlichen Änderungen an der Trinkwasser-Installation, Auffälligkeiten und Zwischenfälle sowie Änderungen rechtlicher Grundlagen (z. B. die Trinkwasserverordnung) oder der technischen Regeln, aus denen eine Gefährdung abgeleitet werden kann: Denn im Falle einer Gefährdung gibt es keinen Bestandsschutz für die bestehende Trinkwasser-Installation.

Fazit

Artikel 10 der EU Trinkwasser Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, zukünftig eine Risikobewertung von Trinkwasser-Installationen durchzuführen. Dies soll dazu beitragen, dass Verbesserungsmaßnahmen auf die wirklich notwendigen Maßnahmen beschränkt werden. Die für Legionella-Untersuchungen vorgeschlagenen prioritären Gebäude entsprechen in etwa dem öffentlichen/halböffentlichen Sektor und werden von den Mitgliedsstaaten eigenständig definiert. In den Niederlanden wird dieses Prinzip des WSPs für prioritäre Gebäude bereits seit Jahren erfolgreich und mit Augenmaß angewandt. Der nun vom Umweltbundesamt überarbeitete Wassersicherheitsplan WSP ist eine gut verständliche und aufgrund vieler Abbildungen auch übersichtliche Grundlage, die die Umsetzung und Akzeptanz dieser EU-Vorgaben unterstützen wird. Der UBA-WSP leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Wasserversorgung und Trinkwasserqualität an jeder Entnahmestelle eines Gebäudes.

Autor: Dr. Peter Arens, ö.b.u.v. Sachverständiger für Trinkwasserhygiene,
E-Mail: vertrauen-in-wasser@t-online.de

Bilder: Sachverständigenbüro Dr. Arens

Nachbesserungsbedarf beim WSP des UBA?

Aktuell wird davon ausgegangen, dass es mindestens einen qualifizierten Hausmeister im Gebäude gibt, der auch die Installation kennt. Weiterhin wird erwartet, dass sich das örtliche Gesundheitsamt um die Gefährdungsanalyse inkl. aller Nebenaufgaben kümmert. Lediglich bei Bedarf soll jemand mit Kenntnissen der Installation und der a. a. R. d. T. hinzugezogen werden. Diese Vorgehensweise wird jedoch kaum zum Ziel führen: Denn in den Gesundheitsämtern fehlt es bereits jetzt an Kapazitäten hierfür und vielen „Hausmeistern“ fehlt das SHK-Wissen und die notwendige Unabhängigkeit gegenüber dem eigenen Arbeitgeber. Zudem müssten sie sich selbst kontrollieren. Daher sollte auch für den WSP immer ein Fachmann für Trinkwasser-Installationen verpflichtendes Teammitglied sein und nicht nur bei Bedarf. Weiterhin müssen an diesen Fachmann dieselben Maßstäbe angelegt werden wie an Sachverständige bei der aktuellen Gefährdungsanalyse gemäß § 16 TrinkwV.

Stichwort prioritäre Gebäude

Vorschläge gemäß EU Trinkwasser Richtlinie für prioritäre Gebäude: Krankenhäuser, Gesundheitseinrichtungen, Altenheime, Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Schulen, Bildungseinrichtungen, Gebäude mit Unterkunftsmöglichkeiten, Restaurants, Bars, Sport- und Einkaufszentren, Freizeit-Erholungs- und Ausstellungseinrichtungen, Strafvollzugsanstalten und Campingplätze

Webinar: der Wassersicherheitsplan (WSP) – Umsetzung in die Praxis

Worin unterscheiden sich die Gefährdungsanalyse gemäß § 16 TrinkwV und der Wassersicherheitsplan des UBA? Nach welchen Kriterien werden die Risikoabschätzung und deren Dokumentation vorgenommen? Welche Maßnahmen zur Risikobeherrschung sind wann geeignet?

Diese und weitere Fragestellungen behandelt ein Webinar der IKZACADEMY in Kooperation mit dem Autor dieses Gastbeitrages und Trinkwasserexperten Dr. Peter Arens.

Das einstündige Webinar findet am 18. November um 16:00 Uhr statt. Die Kosten betragen 49,– Euro, zzgl. MwSt. IKZ-Select-Premium-Mitglieder können kostenfrei teilnehmen.

Infos und Anmeldung unter: www.ikz-select.de/kategorie/ikz-academy/





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