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3. Januar 2025
Nicht regelkonforme Bauteile in der Trinkwasserinstallation müssen ausgebaut werden, Bestandsschutz gilt nicht. Für Bleileitungen gibt es eine verbindliche Frist
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt die Planung, Errichtung, Instandhaltung und den Betrieb von Wasserversorgungsanlagen. Darin ist zum Beispiel niedergeschrieben, dass Trinkwasserinstallationen mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben sind, und dass bei der Errichtung und Instandhaltung nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden dürfen, die eine entsprechende Eignung für den Einsatz in einer Trinkwasserinstallation aufweisen. In der Praxis stellt sich die Frage, wie mit nicht zugelassenen Bauteilen oder Materialien umzugehen ist, die bereits verbaut wurden und damit seit vielen Jahren Bestandteil der Installation sind.
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