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Bei Hygienemängeln kein Bestandsschutz



Bei Hygienemängeln kein BestandsschutzBild: AdobeStock - denboma
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11. Juli 2023

Löschwasser und Trinkwasser sicher trennen
Feuerlösch- und Brandschutzanlagen wie Wandhydranten und Über- bzw. Unterflurhydranten mit Anschluss an die Trinkwasser-Installation müssen sicher vom Trinkwassernetz getrennt sein. Werden die Anforderungen der Trinkwasserverordnung nicht eingehalten, muss eine Sanierung der Anlage erfolgen. Die Norm DIN 1988-600 [1] beschreibt verschiedene Bauarten von Löschwasserübergabestationen, mit denen die Hygieneanforderungen erfüllt werden können. Der bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. hat die wichtigsten Fakten zur Sanierung von Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Löschwasseranlagen in einem Merkblatt zusammengefasst.

Trinkwasser ist ein wertvolles Gut. Der Gesetzgeber schützt deshalb das unverzichtbare Nass vor Verunreinigungen und sorgt für eine hygienisch einwandfreie Bereitstellung. So heißt es in § 4 (1) der Trinkwasserverordnung TrinkwV [2]: „Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genuss­tauglich sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden […].“
Insbesondere gilt es, das Trinkwasser vor Verunreinigungen aus angeschlossenen Fremdinstallationen zu schützen. Dazu zählen auch an die Trinkwasserleitung angeschlossene Feuerlösch- und Brandschutzanlagen mit Wandhydranten oder Über- oder Unterflurhydranten. Zwar stellen die Löscheinrichtungen selbst keine Gefahr für das Trinkwasser dar, aber da diese Anlagen naturgemäß nur selten zum Einsatz kommen, können stehendes Wasser und die großen Querschnitte der Feuerlöschleitungen bei unzureichender Trennung zu Hygieneproblemen in der Trinkwasser-Installation führen. Daher dürfen entsprechend § 17 (6) der TrinkwV Feuerlöschanlagen grundsätzlich nicht ohne eine Löschwasserübergabestelle nach DIN 1988-600 als Sicherungseinrichtung mit der Trinkwasser-Installation verbunden werden.
Spätestens wenn hygienische Probleme erkannt werden, sind Anlagen gemäß § 13 (4) TrinkwV unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen und mit dem Ziel einer sicheren Trennung von Lösch- und Trinkwasser zu sanieren. Die Gründe für eine solche Sanierung sind in diesen Fällen ausschließlich die Hygieneanforderungen an die Trinkwasser-Installationen. Nichtsdestotrotz müssen bei einer Erweiterung, Sanierung oder Instandsetzung neben den Anforderungen der TrinkwV auch die brandschutztechnischen Belange der Bauauflagen erfüllt werden.

Kein Bestandsschutz
Werden die Anforderungen der TrinkwV nicht eingehalten, gilt für die verursachende Anlage kein Bestandsschutz mehr. Dabei ist zu beachten, dass die Hygienevorschriften regelmäßig aktualisiert bzw. verschärft werden. So ist die hygienische Trennung von Lösch- und Trinkwasser bereits seit Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung im Jahr 2001 vorgeschrieben, eine weitere Verschärfung der Hygiene-Parameter gilt seit Inkrafttreten der 2. Trinkwasserverordnung im Jahr 2011. Auch bei zukünftigen Änderungen der Hygieneanforderung an Trinkwasser kann eine Sanierung von Löschwassereinrichtungen notwendig werden, auch wenn die bauaufsichtlichen Brandschutzanforderungen nach wie vor erfüllt werden.

Normative Grundlagen
Das wichtigste normative Regelwerk sowohl für die hygienischen, als auch für die brandschutztechnischen Belange für die sichere Trennung von Lösch- und Trinkwasser ist die DIN 1988-600. So heißt es im Abschnitt 4.1.2 unter der Übersicht „Hygiene“: „Bei Planung, Betrieb, Änderung und Instandhaltung von Feuerlösch- und Brandschutzanlagen im Anschluss an Trinkwasser-Installationen muss daher darauf geachtet werden, dass Löschwasser sicher von der Trinkwasserversorgungsanlage ferngehalten wird und die Anschlussleitung zur Löschwasserübergabestelle ausreichend mit Trinkwasser durchströmt wird.“
Mit Veröffentlichung der DIN 1988-600 im Jahr 2010 als Nachfolgenorm zur DIN 1988-6 wurde der Begriff der Löschwasserübergabestelle (LWÜ) eingeführt. Dieses Bauteil ist die Schnittstelle zwischen Trinkwasser-Installation und Feuerlöschanlage und gewährleistet die sichere Trennung zwischen Lösch- und Trinkwasser. Die Norm beschreibt verschiedene Bauarten von LWÜs, die unterschiedliche Anforderungen aus der Praxis widerspiegeln.

Vorlagebehälter mit freiem Auslauf
Bei dieser Variante wird die hygienische Trennung durch einen freien Auslauf Typ AA oder Typ AB nach DIN EN 1717 [3] im Vorlagebehälter sichergestellt (Bild 2). Trinkwasser-Installation und Feuerlösch- und Brandschutzanlage sind vollständig voneinander entkoppelt. Eine nachgeschaltete Druckerhöhungsanlage stellt die erforderlichen Löschwassermengen und Versorgungsdrücke zur Verfügung.
Durch die Fremdwassereinspeisung kann die Löschwasseranlage wie eine Steigleitung „trocken“ durch die Feuerwehr betrieben werden. Wird durch den Wasserversorger keine ausreichende Wassermenge zur Verfügung gestellt, muss durch den Vorlagebehälter eine Wasserbevorratung bis hin zu Vollbevorratung erfolgen. Die Druckerhöhungsanlage stellt den erforderlichen Wasserdruck an den Löschwasser­entnahmestellen zur Verfügung.
In Abstimmung mit der untersten Brandschutzbehörde kann bei Wandhydranten die Druckerhöhungsanlage ausschließlich auf den Selbsthilfebetrieb ausgelegt werden. Mit Eintreffen der Feuerwehr wird die Löschwasserversorgung für die Einsatzkräfte über die Einspeiseeinrichtung sichergestellt. Im Gegensatz zu einer Steigleitung „trocken“ ist die Löschwasseranlage aufgrund der bereits gefüllten Leitungen sofort einsatzbereit und es sind Fremdeinspeisungen oder die Zumischung von Löschmitteln zulässig.

Füll- und Entleerungsstation
Durch eine Füll- und Entleerungsstation nach DIN 14463-1 [4] werden die Leitungen erst im Bedarfsfall mit Wasser aus dem Trinkwassernetz gefüllt und werden nach dem Gebrauch automatisch entleert (Bild 3). Dadurch sind diese Systeme insbesondere für frostgefährdete Bereich hervorragend geeignet. Zur Auslösung der Anlage sind an den Wandhydranten elektrische Signalgeber zu installieren.
Eine Löschwasseranlage „nass-trocken“ muss in 60 Sekunden gefüllt und einsatzbereit sein. Der erforderliche Volumenstrom kann in der Füllphase größer als im Löschbetrieb sein. Zur Aufnahme der dynamischen Kräfte in der Füllphase ist die Befestigung der Rohrleitung gesondert zu betrachten. Die Leitungen müssen mit einem Gefälle zu einer Entleerung verlegt sein und es sind Be- und Entlüftungsventile an den Hochpunkten der Steigleitungen sowie bei horizontalen Stichstrecken größer als 2 m vorzusehen.
Fremdeinspeisungen wie auch die Zumischung von Schaummitteln oder Einspeiseeinrichtungen für die Feuerwehr sind nicht zulässig. Aufgrund der kompakten Bauweise kann die Anlage in jedem Technikraum installiert werden. Diese Systeme gelten als besonders betriebssicher, da selbst bei Störungen die Wandhydranten in der Regel einsatzbereit bleiben und sie zudem auch über eine interne Akkupufferung für einen Energieausfall für bis zu 60 Stunden verfügen.

Wandhydrant Typ S
Wandhydranten Typ S nach DIN 14461-1 sind spezielle Löschwasserentnahmeeinrichtungen, die Löschwasserleitungen mit geringeren Querschnitten nutzen und nur für die Selbsthilfe vorgesehen sind. Es besteht keine Anschlussmöglichkeit für die Feuerwehr. Vor der Ausführung ist daher die Genehmigung der unteren Bauaufsicht einzuholen.
Bei Bestandsanlagen ist die Umrüstung eines vorhandenen Wandhydranten Typ F auf den Typ S meistens nicht sinnvoll, weil der alleinige Austausch des Schlauchanschlussventils nicht ausreicht. Vielmehr muss das gesamte Leitungssystem mit geringeren Querschnitten neu verlegt werden.

Sonderfälle
Zusätzlich zu den genannten Löschwasserübergabestellen sind weitere Produktlösungen zur Trennung möglich. Diese, wie auch andere alternative Lösungsansätze, sind mit dem Gesundheitsamt abzustimmen. Außerdem ist im Vorfeld ein Gutachten von einem für Trinkwasser zugelassenen Sachverständigen einzuholen und die Installation muss durch einen für Trinkwasser zugelassenen Betrieb erfolgen.

Fazit
Werden die Anforderungen der TrinkwV nicht eingehalten, sind Feuerlösch- und Brandschutzanlagen umgehend zu sanieren. Eine Sanierung liegt nicht nur im Interesse der Trinkwassernutzer, sondern durchaus auch im Eigeninteresse des Betreibers.
Die Verbindung von Feuerlösch- und Brandschutzanlagen mit Trinkwasser-Installationen ohne geeignete Sicherungseinrichtung kann eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 25 TrinkwV mit Bußgeldern bis zu 25 000 Euro darstellen. Werden Krankheitserreger verbreitet, kann dieses als Straftat mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Literatur:
[1] DIN 1988-600: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 600: Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen
[2] Trinkwasserverordnung (TrinkwV) – Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
[3] DIN EN 1717: Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen
[4] DIN 14463-1: Löschwasseranlagen – Fernbetätigte Füll- und Entleerungsstationen – Teil 1: Für Löschwasserleitungen „nass/trocken“.

Autor:
Dr. Wolfram Krause, Geschäftsführer des bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V.
www.bvfa.de


Merkblatt
Die Fachgruppe Löschwassertechnik des bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. hat die wichtigsten Fakten zur Sanierung von Trinkwasser-Installation in Verbindung mit Löschwasseranlagen in einem Merkblatt zusammengefasst. Das 4-seitige Papier stellt die Sicherungseinrichtungen je nach Löschwasseranlagentyp und örtlichen Gegebenheiten vor und erläutert die Installation. Der bvfa stellt das Merkblatt auf seiner Internetseite im Bereich „Merkblätter, Positionspapiere, Informationen“ kostenlos zum Download bereit: bit.ly/LWUe_Info.





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