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StartseiteWissenNewsPlatzbedarf von Sanitärzentralen
22. Juli 2022
VDI 2050 Blatt 2: Anforderungen, Flächenbedarf sowie technische Grundlagen für Planung und Ausführung sanitärtechnischer Zentralen
Die im August 2021 veröffentlichte Ausgabe der Richtlinie VDI 2050 Blatt 2 gibt insbesondere Empfehlungen für den notwendigen Platzbedarf von Sanitärzentralen. Durch Anwendung des Regelwerks werden Architekten und Planer bereits bei Planungsbeginn in die Lage versetzt, solche Räume richtig zu dimensionieren und auszustatten, sodass im Spannungsfeld der Baukostenoptimierung möglichst keine Konflikte entstehen.
Das Blatt 2 „Anforderungen an Technikzentralen, Sanitärtechnik“, hat das Ziel, den notwendigen und hinreichenden Platzbedarf von Sanitärzentralen zu konkretisieren. Es stützt auch die Position und das Argumentationsgewicht des Fachplaners gegenüber Architekt und ggf. Bauherr/Investor. Die erste Ausgabe des Blattes 2 erschien November 2011. Im August 2021 konnte die überarbeitet Fassung herausgegeben werden.
Sie gilt für sanitärtechnische Anlagen in und an Gebäuden, z. B. Wohn- und Bürogebäude, Hotels, Schulen, Krankenhäuser, Sportstätten, Kaufhäuser, kulturelle Einrichtungen, Parkhäuser. Sie gilt nicht für Sonderanlagen, in denen die Sanitäranlagen gegenüber den betriebsspezifischen Anlagen untergeordnet sind, z. B.: Gewerbe-, Verkehrs-, Freizeit-, Dekontaminationsanlagen und Schwimmbäder. Das Regelwerk gibt Angaben für die strukturelle Anordnung von Sanitärzentralen, den Aufstellungsflächen und den Mindestflächenbedarf.
Änderungen gegenüber 2011
Die Änderungen/Ergänzungen sind überschaubar und betreffen mit wenigen Ausnahmen die Aktualisierung der normativen Verweise, Begriff e und des Schrifttums. Inhaltlich wird die Forderung erhoben, in Räumen, in denen eine maximale Umgebungstemperatur von 25 °C überschritten werden kann, keine Leitungen und Anlagen für Trinkwasser kalt zu installieren. In diesem Zusammenhang wird auch auf die VDI-Richtlinie 6023- 1:2013-04 verwiesen. Dort findet sich jedoch lediglich die Forderung, Raumtemperaturen, soweit technisch machbar, in Hausanschlussräumen über 25 °C zu vermeiden. Zu diesem Aspekt sollte die im laufenden Jahr 2022 zu erwartende überarbeitete Fassung der VDI 6023-1 beachtet werden. Des Weiteren wird jetzt darauf hingewiesen, dass im Bereich von Probenahmearmaturen auch Platz für die Trinkwasserbeprobung selbst vorzusehen ist.
Anwendungsumfang
Neben dem reinen Bauraumbedarf bzw. der Aufstellungsfläche wird auch der notwendige Platz berücksichtigt, der zum ordnungsgemäßen Betrieb, zur Wartung und zur Revision der Anlagenkomponenten in Technikzentralen und bei der Rohrleitungsführung benötigt wird. Die Richtlinie behandelt die sanitärtechnischen Anlagen, die sich nach DIN 276 wie folgt gliedern:
Die Anwendung der Richtlinie soll zu praxisgerechten Problemlösungen führen. Der Platzbedarf wird beispielhaft grafisch bzw. tabellarisch als Funktion von Volumenströmen und Speichergrößen dargestellt. Eine Tabelle als Checkliste und Rechentableau unterstützt bei der Berücksichtigung der sanitärtechnischen Anlagenteile zur Berechnung der Aufstell-, Verkehrswege- und Gesamtflächen. Besonderes Augenmerk wird auf die hygienischen Anforderungen gelegt, die sich aus der Funktion des Trinkwassers als Lebensmittel ergeben. So sollten möglichst räumliche Trennungen der Anlagenteile für Trinkwasser kalt erfolgen, von Bereichen aller Gewerke, in denen warmgehende Medien enthalten sind.
Anhand von Beispielen für unterschiedlich große Sanitärzentralen wird der Flächenbedarf ermittelt und grafisch bzw. prozentual dargestellt. Die Bewegungsfläche wird in Prozent angegeben, um einen besseren Bezug zur Nettoaufstellfläche zu zeigen. Das Verhältnis von Bewegungsfläche zu Nettoaufstellfläche verringert sich mit zunehmender Anlagengröße. So ist die Bewegungsfläche von einer kleinen Anlage bis zu sieben Mal grösser als die Nettoaufstellfläche. Bei einer sehr großen Anlage kann sich der zusätzliche Flächenbedarf der Bewegungsflächen auf weniger als das Zweifache verringern. Im Anhang der Richtlinie ist eine detaillierte Tabelle als Checkliste und Rechenhilfe enthalten (Tabelle 1).
Beispielrechnung
Wichtig zu Beginn der Planung ist die Frage, ob eine Trennung und Aufteilung auf zumindest zwei Zentralen (Wasserzentrale kalt und Wasserzentrale warm) notwendig ist. Dies wäre eine Maßnahme, wenn in einer sonst allgemeinen Technikzentrale die maximale Trinkwassertemperatur (kalt) von 25 °C nicht eingehalten werden kann. Die Flächenermittlung ist für jede Zentrale getrennt durchzuführen. Nachfolgend eine Beispielrechnung zur Flächenermittlung.
In der Beispieldarstellung handelt es sich um eine kleine Zentrale, mit folgenden Anlagenkomponenten (Breite/Tiefe):
Ermittlung Platzbedarf
Der Raumflächenbedarf „RF“ ergibt sich aus der Summe der Aufstellungsflächen „AF“ (Nettofläche der Gegenstände) und Bewegungsfläche „BF“ (Verkehrsflächen und Flächen für Betrieb und Instandhaltung). Eine genaue Ermittlung erfordert eine detaillierte Planung (Bild 1). Mittels Diagrammen ist eine Abschätzung von RF als Funktion der summierten AF möglich.
Im Beispiel liegt die AF bei 1,09 m2. Mithilfe des Diagramms (Bild 2) zeigt sich, dass die Bewegungsfläche gut das 7-fache der Aufstellungsfläche erfordert und die Raumfläche dann bei gut dem 8-fachen liegt.
Literatur:
[1] VDI 2050 Blatt 1:2013-11 „Anforderungen an Technikzentralen – Technische Grundlagen für Planung und Ausführung“
[2] VDI 2050 Blatt 1.1:2017-05 „Anforderungen an Technikzentralen – Platzbedarf für Installationsschächte“
[3] VDI 2050 Blatt 2:2021-08 „Anforderungen an Technikzentralen – Sanitärtechnik“
[4] VDI/DVGW 6023:2013-04 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung“
[5] VDI 6023 Blatt 1:2020-05 (Entwurf) „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung“
Autor: Prof. Dr.-Ing. Detlef Orth, Vorsitzender des Richtlinienausschusses VDI 2050 Blatt 2
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