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StartseiteThemenGebäudeenergiegesetzGEG-Praxisfragen (Teil 2/3)
11. Dezember 2023
Teil 2: Welche Art von Anlagen dürfen nach dem 1. 1. 2024 eingesetzt werden, die keinen Nachweis nach DIN V 18599 benötigen?
Das Gebäudeenergiegesetz1) (GEG) gibt den Fahrplan vor, wie die Gebäudeheizung einschließlich Warmwasserbereitung in den kommenden Jahren und Jahrzehnten auf Erneuerbare Energien umgestellt wird. Im ersten Teil dieser Artikelserie (IKZ 15/2023) haben wir aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen fossile Energieträger wie Öl und Gas auch nach dem 1. Januar 2024 zur Beheizung von Gebäuden eingesetzt werden dürfen. In diesem Teil beschreiben wir auf Erneuerbaren Energien basierende Anlagenvarianten, die es keinen gesonderten Nachweis nach DIN V 18599 bedürfen.
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