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Anpassung an europäische Werte nicht zielführend



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19. Mai 2026

Reduzierte Fließgeschwindigkeiten gefährden Erhalt der Trinkwasserhygiene

Wie viel Fließgeschwindigkeit braucht – und verträgt – eigentlich eine zeitgemäße Trinkwasserinstallation? Die maximal zulässigen 5 m/s aus der DIN 1988-300 sind eingeführt und anerkannt. In Europa sind es aber nur 2 m/s; wenn auch bei anderen Gleichzeitigkeiten. Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist eine vergleichbare Absenkung hierzulande jedoch vor allem aus hygienischen Gründen ausgesprochen kritisch zu sehen.

Der regelmäßige Wasseraustausch – gemäß VDI-Richtlinie 6023 spätestens alle 72 Stunden – ist in Trinkwasserinstallationen von großer Bedeutung, um Verkeimung (Legionellen) und Stagnation zu vermeiden. Der Wasserdurchfluss muss zugleich eine hinreichende Dynamik haben, da die Einflussgrößen auf den Erhalt der Trinkwasserhygiene in einer direkten Wechselbeziehung stehen: Ist die Durchströmung nicht ausreichend, kann es zu einer verstärkten Bildung von lösbarem Biofilm an den Rohrwandungen kommen – der ideale Nährboden für ein verstärktes Legionellenwachstum.

Um den dynamischen Wasseraustausch in der Trinkwasserinstallation sicherzustellen, sind die Rohrleitungen nach DIN 1988 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 300: Ermittlung der Rohrdurchmesser“ auszulegen. Die DIN 1988-300 ergänzt die europäische Grundnorm DIN EN 806-3 „Berechnung der Rohrinnendurchmesser – Vereinfachtes Verfahren“. Zielsetzung ist, komplexere Trinkwasserinstallationen in größeren Gebäuden (ab sechs Wohneinheiten) präziser und damit sowohl hygienischer als auch nachhaltiger auszulegen. Ausgehend von einem üblichen Ruhedruck von etwa 4 bis 5 bar wird über

  • die Bildung von Nutzungseinheiten,
  • die Berücksichtigung aktueller Berechnungs- und Spitzendurchflüsse an die heutigen Gegebenheiten sowie
  • die Berücksichtigung herstellerspezifischer Angaben des Widerstandsbeiwertes von Installationskomponenten (wie Verbindern, aber auch Armaturen)

erreicht, dass die Rohrleitungen einen möglichst geringen Innendurchmesser haben. Das unterstützt zum einen die regelmäßige, vollständige Durchströmung der Trinkwasserinstallation. Zum anderen sichert es aber gleichzeitig den Mindestfließdruck von etwa 1 bar zur komfortablen Versorgung der Verbraucher an jeder (auch endständigen) Zapfstelle ab.

Die typische Fließgeschwindigkeit kann bei verbauten Absperrarmaturen mit einem Zeta-Wert ‹ 2,5 bis zu 5,0 m/s betragen. Eine Ausnahme sind Leitungsabschnitte mit hoher Fließdauer (> 15 min). Hier sind bis zu 2 m/s zulässig. Selbst bei außergewöhnlich langer Wasserentnahme bleibt dadurch die Versorgungsleistung erhalten, ohne dass es etwa zu einer Belästigung durch Fließgeräusche kommt. Ein typisches Beispiel dafür ist eine Außenwandarmatur zur Rasenbewässerung. Der Berechnungsdurchfluss dieser so genannten Dauerverbraucher wird nach DIN 1988-300 zum Spitzendurchfluss der anderen Entnahmestellen hinzuaddiert.

Die nach DIN 1988-300 dimensionierten Rohrleitungen stellen damit nicht nur ein Höchstmaß an Versorgungskomfort sicher, sondern leisten gleichzeitig einen genauso wertvollen Beitrag zum Erhalt der Trinkwasserhygiene.

Europäische Richtwerte übernehmen?

Nicht zuletzt durch die Diskussion zur Harmonisierung der europäischen mit den nationalen Regelwerken kommt aber immer wieder die Frage auf, ob nicht die hierzulande geltenden Fließgeschwindigkeiten abgesenkt werden sollten. Denn eine Strömungsgeschwindigkeit von 2,0 m/s (anstelle derzeit maximal 5 m/s) entspräche dem europäischen Standard der EN 806-3. Dabei ist allerdings zum einen zu beachten, dass die europäischen 2,0 m/s-Begrenzung von deutlich anderen Gleichzeitigkeiten als hierzulande ausgeht. Zum anderen handelt es sich bei jeglicher Fließgeschwindigkeit immer nur um eine „rechnerische Fließgeschwindigkeit“, die in der Praxis nicht dauerhaft anliegt. Stattdessen treten die aktuell geltenden maximal 5 m/s nur in sehr ungünstigen Fällen, bei maximal angenommener Gleichzeitigkeit auf. Ansonsten liegt die tatsächliche Fließgeschwindigkeit in der Regel bereits jetzt weit unter der rechnerischen Fließgeschwindigkeit.

Wie viel die Absenkung der Fließgeschwindigkeit von maximal 5,0 m/s auf 2,0 m/s, also weniger als die Hälft e in der Praxis für die Rohrnennweiten aber ausmachen würde, zeigt die vergleichende Beispielauslegung für ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten (WE). Bei Auslegung mit den eingeführten Rechenwerten – die im Übrigen auch in der einschlägigen Planungssoft ware wie „Viptool Master“ oder „Viptool Engineering“ hinterlegt sind – genügt für die mit dem Pressverbindersystem „Profipress“ in Kupfer installierte Kellerverteilung von Kaltwasser eine Nennweite von DN 20, für die Steigestränge ein Rohr DN 15, und für die Anbindeleitungen auf der Etage je nach Verbraucher eine Nennweite von etwa DN 10. Bei einer rechnerisch angenommenen Fließgeschwindigkeit von maximal 2,0 m/s müssten hingegen fast alle Teilstrecken eine Dimension größer ausgelegt werden.

Bei gleichzeitig erhöhten Ausstoßzeiten entspricht das einem Zuwachs des Wasservolumens von Trinkwasser kalt (PWC) um knapp 10 l, von Trinkwasser warm (PWH) um gut 4,5 l.

Kosten und Hygienerisiken steigen

Die deutliche Erhöhung der Volumina innerhalb der Trinkwasserinstallation um 20 % bis 40 % hat im ersten Schritt zwangsläufig direkte Auswirkungen auf die Investitionskosten. Allein durch den erhöhten Materialeinsatz für das Rohrmaterial steigen beispielsweise schon die reinen Materialkosten um bis zu 50 %. Hinzu kommen erhebliche Mehraufwendungen beispielsweise für Dämmung oder Brandschutzabschottungen. Am Rande: Eine Verringerung der Fließgeschwindigkeit auf 2 m/s treibt im Übrigen nicht nur die Materialkosten in die Höhe, sondern wirkt sich auch auf die Installationspraxis aus. Denn aufgrund der einzuhaltenden 3-Liter-Regel reduzieren sich beispielsweise die maximal möglichen Installationsstrecken von Stichleitungen auf der Etage bei nur einer Nennweite Unterschied um bis zu 50 %.

Mindestens genauso signifikant sind als zweites die Auswirkungen der größer dimensionierten Rohrleitungen auf den Hygieneerhalt des Trinkwassers, und damit letztlich auch auf den energieeffizienten Betrieb des Objektes. Bei höheren Rohrvolumina

  • steigt das Stagnationsrisiko und damit die Gefahr eines massiven Legionellenwachstums,
  • muss bei Hygienespülungen mehr Trinkwasser abgeleitet werden als bei bedarfsgerechter Auslegung mit einer Fließgeschwindigkeit von etwa 4 m/s,
  • ist es energieaufwendig mehr PWH zu erwärmen und in der Zirkulation auf Temperatur zu halten als bei einer „schlankeren“ Trinkwasserinstallation, und
  • sorgt das abkühlende Wasser in den Stichleitungen nach der Zapfung aufgrund der größeren Volumina zusätzlich für energetische Verluste.

Die Auslegung von Trinkwasserinstallationen mit deutlich reduzierten Fließgeschwindigkeiten kollidiert damit gleich mehrfach mit dem anerkannten Ziel, Gebäude ressourcenschonender, nachhaltiger und klimaresilienter als bisher zu errichten: Sowohl der erhöhte Materialeinsatz als auch der steigende Energiebedarf in der Nutzungsphase stehen dazu in einem direkten Widerspruch. Dies gilt umso mehr, als sich bereits heute die beschriebenen Auslegungsziele mit marktgängigen, strömungsgünstigen Pressverbindersystemen (wie beispielsweise „Raxofix“) in jeder Hinsicht auch bei Strömungsgeschwindigkeiten › 2 m/s pro blemlos erreichen lassen.

Fazit

Die als allgemein anerkannte Regeln der Technik eingeführten Fließgeschwindigkeiten von bis zu 5m/s gemäß DIN 1988- 300 haben sich in der Vergangenheit für die Auslegung von Trinkwasserinstallationen bestens bewährt. Seit fast 15 Jahren sorgt diese praktizierte Berechnung – mit den daraus resultierenden „schlanken“ Nennweiten – für hohen Versorgungskomfort bei geringen Rohrnennweiten, sie unterstützt den Erhalt der Trinkwasserhygiene und erfüllt zugleich die Forderungen nach ressourcenschonendem und kostengünstigem Bauen. Eine immer wieder angestoßene Diskussion zur Reduzierung der Fließgeschwindigkeit von maximal 5,0 auf 2,0 m/s würde diese Nutzenvorteile unmittelbar konterkarieren.

Autor: Dr. Christian Schauer, Director des Kompetenzbereichs Trinkwasser, Corporate Technology bei dem Systemhersteller von Installationstechnik Viega, Attendorn.

www.viega.de





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