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Mietlösungen bei Kesselhavarie förderfähig



Mietlösungen bei Kesselhavarie förderfähigBild: ENERENT GmbH
Bild: ENERENT GmbH 

9. März 2023

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sieht bis zu 40% Förderung für erneuerbare Heizungssysteme vor – bei einem Heizungsdefekt werden provisorischen Lösungen für maximal ein Jahr mitgefördert.

Mit den neuen Förderrichtlinien des BEG, die im Januar dieses Jahres in Kraft traten und umweltschonende Heizsysteme mit bis zu 40 % fördern, wird zum ersten Mal dem Zeitdruck bei Heizungsdefekten Rechnung getragen. Entscheidet man sich für ein förderfähiges Heizungssystem kann auch die Miete einer mobilen Heizzentrale bis zu einem Jahr mitgefördert werden.

Geht die alte Öl- oder Gasheizung kaputt, wünschen sich viele Kunden einen raschen Austausch. Für manche Heizsysteme sind jedoch umfassende Vorarbeiten zu leisten. Etwa für Erdwärmebohrungen. Oftmals sind die Heizgeräte gar nicht lieferbar. Wartezeiten von mehreren Monaten auf Wärmepumpen, Speicher oder Regelsysteme sind bekanntlich nicht ungewöhnlich. Oder der Betrieb hat aktuell keine Kapazitäten frei. Um den Zeitdruck herauszunehmen, gibt der Gesetzgeber mit der neuen BEG Sanierungswilligen eine Möglichkeit an die Hand.

Bei Heizungsdefekt gehört provisorische Heiztechnik jetzt mit zum Förderpaket. (siehe Bundesförderung für effiziente Gebäude – Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen, Punkt 4.14.) Das bedeutet: Auch die Heizungsüberbrückung mit mobiler Heizzentrale auf Mietbasis gehört dazu, dabei ist kein Energieträger ausgeschlossen. Es sind also auch Elektroheizmobile, Heizcontainer und Heizmobile mit Biomasse oder sonstigen Betriebsstoffen einsetzbar.

Lediglich das Folgende muss dabei berücksichtigt werden:

  • Einsatz nur bis zur Inbetriebnahme der geförderten Heizanlage
  • für maximal ein Jahr
  • das Bestandsgebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein (Bauantrag bzw. Bauanzeige ausschlaggebend)
  • Inbetriebnahme der förderfähigen Anlage innerhalb des Zuwendungsbescheides
  • provisorische Heiztechnik muss danach abgebaut werden.

Wichtig: Die förderfähige Anlage zur Wärmeerzeugung muss vor der Auftragsvergabe online bei der BAFA beantragt werden (gilt nicht für die provisorische Heizversorgung). Die Förderung erhält man dann sowohl für den Heizungstausch (10% Bonus) als auch die effiziente Heizungsanlage auf Basis erneuerbare Energien (Zuschüsse 10 bis 30%).

www.enerent.de


Infoblatt BEG für die förderfähigen Maßnahmen

Online-Beantragung

Bausanierung Steuervorteile beim Finanzamt





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