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StartseiteWissenNewsErhalt der Trinkwassergüte in gemischt genutzten Immobilien
15. Juli 2024
Auf eine fachkundige Beratung durch den Planer oder planenden Installateur kommt es an
Große Immobilien in Innenstadtlagen beherbergen in aller Regel unterschiedliche Gewerbe und auch Wohnungen, die über einen gemeinsamen Trinkwasseranschluss und gemeinsam genutzte Bereiche der Trinkwasserinstallation verfügen. Aus den unterschiedlichen Arten der Nutzung resultieren auch unterschiedliche Anforderungen. Für den Betreiber ist es vor allem wichtig, seine Mieter für Maßnahmen zum Erhalt der Wassergüte zu sensibilisieren. Dazu sollte bereits in den Mietverträgen die Vereinbarung enthalten sein, dass jeder Mieter für einen regelmäßigen und vollständigen Wasserwechsel sorgen muss. Im Folgenden fasst Dr. Peter Arens, Sachverständiger für Trinkwasserhygiene, ausgewählte Aspekte zusammen.
Noch immer gehört das Raumbuch (vgl. VDI 3810 Blatt 2 / VDI 6023 Blatt 3) zu den Phantomen der SHK-Branche. Viele haben davon gehört, doch wenige glauben, es je gesehen zu haben. Dabei liegt es grundsätzlich jedem Planer vor – wenn auch vielleicht nicht unter diesem Namen – und enthält die Raumanforderungen und die Ausstattungswünsche des Auftraggebers. Doch bevor diese eingetragen werden, werden gemäß VDI-Vorlage im Anhang A zunächst generelle Anforderungen an Art und Umfang der Nutzung (Bild 1) abgefragt. Denn diese generellen Anforderungen haben einen Einfluss auf alle wasserführenden Ausstattungsgegenstände. Vor diesem Hintergrund sollen im Raumbuch schon in der zweiten Zeile die üblichen Nutzungszeiten und -tage festgelegt werden. Eine Zeile weiter geht es dann um mögliche Nutzungsunterbrechungen, wie beispielsweise in Schulen, und noch eine Zeile weiter, ob Barrierefreiheit gefordert wird.
Mit diesen generellen Fragestellungen beginnt also der Dialog des Fachplaners mit seinem Auftraggeber, – eine gute Gelegenheit, schon frühzeitig mit ihm über Maßnahmen zum Erhalt der Wassergüte zu sprechen. Denn im VDI 6023 Blatt 1 steht unter „5.3.1 Mindestanforderungen an die Inhalte des Raumbuchs“: „Hierbei muss der bestimmungsgemäße Betrieb zugrunde gelegt werden, bei dem sichergestellt ist,
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