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StartseiteThemenFörderungBEG-Reform: Neue Förderbedingungen ab Mitte August
27. Juli 2022
Berlin. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Förderbedingungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überraschend angepasst. Die Änderungen betreffen auch den für die SHK-Branche relevanten Bereich der Einzelmaßnahmen und damit die Heizungssanierung mit Erneuerbaren Energien. So sinken die Fördersätze mitunter deutlich, zudem entfällt generell die Förderung von gasverbrauchenden Anlagen (Gas-Hybrid, Gas Renewable-Ready).
Beispiel Wärmepumpe: Hier lag der Fördersatz bislang bei maximal 50 %. Nach der Änderung liegt er bei maximal 40 %. Bezogen auf die (unveränderte) Höchstgrenze von 60 000 Euro/Wohneinheit entspricht dies einer maximalen Fördersumme von 24 000 Euro. Bislang konnte man bis zu 30 000 Euro erhalten.
Neu ist dagegen der sogenannte Heizungs-Tausch-Bonus, der zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt wird. Dieser beträgt bei Gaskesseln 10 Prozentpunkte, sofern ihre Inbetriebnahme mehr als 20 Jahre zurück liegt. Für Gasthermen ist er unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Funktionstüchtige Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen erhalten ebenfalls einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten.
Die Förderung für energetische Fachplanung und Baubegleitung bleibt unverändert bei 50 Prozent. Dagegen entfällt der 5-prozentige iSFP-Bonus für Einzelmaßnahmen im Bereich Heizungstausch.
Als Hintergrund der Reform werden die angespannte Lage bei der Energieversorgung sowie die Zuspitzung der Klimakrise genannt. „Beides erhöht die Dringlichkeit, auch im Gebäudebereich fossile Technologien zügig zu ersetzen und einen höheren Fokus auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu legen“, sagt Robert Habeck. „In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren. Das ist in Zeiten von hohen Energiekosten angezeigt“, so der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz.
Die Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) treten zum 28. Juli dieses Jahres in Kraft. Die Übergangsfrist für die Antragsstellung beim BAFA (Einzelmaßnahmen Zuschuss) endet am 14. August. Für den Herbst sind weitere Änderungen angekündigt. Auf einer BMWK-Seite zum Energiewechsel steht ein informatives Dossier zum BEG und den neuen Förderbedingungen bereit.
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