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StartseiteThemenFörderung5 % Innovationsbonus für Holzheizungen im Rahmen der BEG
25. August 2022
Berlin. Über die neuen Förderkonditionen für die Heizungssanierung mit Erneuerbaren Energien im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude haben wir bereits berichtet1). Für Holzfeuerungen wurde der Standardzuschuss von 35 % auf 10 % abgesenkt. Wird eine alte Ölheizung oder – neu – eine alte Nachtspeicher- oder Kohleheizung ausgetauscht, erhöht sich der Fördersatz auf max. 20 %. Erneuerbare Hybridheizungen mit Biomasseheizung wie etwa die Kombination von Pellets mit Solarthermie sind standardmäßig 30 % drin.
Erfreulicherweise bleibt auch nach der BEG-Anpassung der Innovationsbonus. Heißt konkret: Bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von max. 2,5 mg/m3 ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. Somit beträgt der Förderzuschuss für diese Hybridvariante maximal 35 %.
Tipp der Redaktion: Ein informatives Dossier zum BEG und den neuen Förderbedingungen findet sich hier.
1) Siehe Nachrichtenteil in Heft 11/2022 oder unter www.ikz.de
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