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Höhere Hürden für Biomasse



Höhere Hürden für BiomasseBild: DEPI
Bild: Bafa 
Bild: DEPI 
Bild: pixelio.de/Thommy Weiss 

13. April 2023

Die jüngst in Kraft getretene überarbeitete Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verschärft die Anforderungen an Holzfeuerungen weiter
Nun ist es also amtlich. Seit 1. Januar dieses Jahres gelten die neuen Förderrichtlinien nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum Einbau Erneuerbarer-Energien-Heizsysteme. Damit erfährt die BEG bereits die zweite Änderung seit Juli vergangenen Jahres und für Holzfeuerungen gibt es weitere Anforderungen.

Die BEG-Förderung ist seit Juli 2022 unattraktiver geworden. Wie sonst ließe sich erklären, dass die Antragszahlen im August sprunghaft anstiegen (auf rund 269 000). Viele Hausbesitzer wollten noch die alten Förderkonditionen mitnehmen, bevor ab Mitte August die neuen BEG-Regeln galten.

Alle lassen Federn
Alle Heizsysteme mussten nach August kräftig Federn lassen bzw. sind bei den Antragszahlen abgestürzt. Die Augustwerte sind umgekehrt, aber dann auch wieder nicht repräsentativ für das Jahr 2022, sondern ein typischer Peak, und es wäre verkehrt, diese Zahl als Vergleichszahl zu nehmen für das, was dann danach seit September kam: Antragszahlen in der Größenordnung jeweils von nur noch rund 27.000 bis 30.000.
Der Markt ist nach den BEG-Änderungen vom Juli nicht um 90% eingebrochen. Eine haltbarere Aussage wäre der Vergleich der Zahlen ab September zum Frühjahr, aber auch das ist mit Vorsicht zu genießen. Denn wie viele Anträge statt im August erst in den darauffolgenden Monaten gestellt worden wären, wären die BEG-Änderungen nicht gekommen, lässt sich nicht feststellen. Und je nachdem, wie viele der im August gestellten Anträge tatsächlich beauftragt wurden, wird das Handwerk in den nächsten Monaten wohl gut damit zu tun haben, diese Menge abzuarbeiten.

Aktuelle Entwicklung
Angesichts der negativen Entwicklung – die Zahl der Neuanträge auf Biomassefeuerung fiel auf teilweise unter Tausend ­(August: 56.223 auf 954 (September), 847 (Oktober), 1088 ­(November) – kann das nicht beruhigen. Denn im Gegensatz zu Scheitholz, Hackschnitzel und Pelletfeuerungen sind Wärme­pumpen bei der Neuauflage der BEG ungeschoren davongekommen.
Schon bei der letzten Anpassung im August 2022 wurden Bio­massefeuerungen im Segment Einzelmaßnahmen (BEG EM) schlechter gestellt. Sie erhalten nun nur noch einen maximalen Fördersatz von 20% (10% Zuschuss, plus ggf. 10% Heizungs-Tausch-Bonus). Wie sich die BEG-Zahlen nun in diesem Jahr unter der neuen Förderprämisse entwickeln werden, die seit ­Januar gelten, bleibt tatsächlich nur abzuwarten.

Verschärfte Konditionen
Neu ist nun, dass Biomasseanlagen nur dann gefördert werden, wenn sie mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung kombiniert werden. Außerdem legt die neue BEG-EM einen Emissionsgrenzwert beim Feinstaub von 2,5 mg/m3 vor und macht damit den vordem noch mit einem Innovationsbonus von 5% versehenen Wert zur Fördervoraussetzung. Bislang war die Fördervoraussetzung nach MAP/BEG die Einhaltung eines Grenzwerts beim Staub von 15 mg/m3. Zum Vergleich: Die 1. BImSchV sieht für Holzfeuerungen kleiner und mittlerer Größe einen Grenzwert von 20 mg/m3 vor.

Repressalie kommt nicht
Was immerhin nicht kam, war die noch im Referentenentwurf vorgesehene Bedingung, dass die eingesetzte Biomasse die Nachhaltigkeitsanforderungen der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) einhalten muss. Das war unverständlich, weil hier vom Stromsektor auf den Wärmesektor etwas übertragen worden wäre, was sich nicht so einfach 1:1 übertragen lässt. Abgesehen von der fragwürdigen Übertragbarkeit der ­BioSt-NachV z.B. auf Holzpellets im häuslichen Bereich, wäre hier die Technik um den Betriebsstoff als Fördervoraussetzung erweitert worden. Genausogut hätte dann vorgeschrieben werden müssen, dass Wärmepumpen nur dann nach BEG gefördert werden, wenn sie nachweislich mit grünen Strom betrieben werden.

Unverblümt contra
Wie bedenklich die aktuelle Entwicklung ist, zeigt die neu aufgestellte BEG-Förderung im Bereich der Gebäudenetze. Hier gilt ganz unverblümt, dass man umso mehr Förderung erhält, je geringer der Bio­masseanteil in der Wärmeversorgung angelegt ist. Für Gebäudenetze (definiert als kleiner/gleich 16 Gebäude, kleiner/gleich 100 Wohneinheiten) beläuft sich die Förderung bei der Heizungserneuerung ohne Biomasse auf 30% (resp. 40% beim Austausch gegen eine fossile Heizung). Der Wert sinkt auf 25/35% im Falle von kleiner/gleich 25% Biomasseanteil und auf 20/30% bei über 25 bis kleiner/gleich 75% Bio­masse. Damit wurde ein staatlicher Förderanreiz geschaffen, Biomasse auszubooten.

Neue Ansätze gefragt
Was man der aktuellen Entwicklung in der BEG-Förderung ankreiden kann ist, dass sie über die Fördersätze und -bedingungen innerhalb der Wärmeerzeugungs-Technologien mit Erneuerbaren Energien sortiert. Es werden Wärmepumpen bevorzugt und Biomassefeuerungen benachteiligt. Möglicherweise sogar in dem Maß, dass es für Holzfeuerungen ggf. interessanter ist, statt der BEG-Förderung den Steuerbonus in Anspruch zu nehmen. Über den Steuerbonus können insgesamt 20% der Inves­titionskosten einer Modernisierung über 3 Jahre verteilt von der Einkommenssteuer abgezogen werden (§ 35c im Einkommensteuergesetz). Bislang war es in den meisten Fällen so, dass die Variante Zuschuss über die BEG attraktiver war und man sich für sie entschied, auch, da eine Kombination beider Wege nicht möglich ist.
Doch auch beim Steuerbonus gab es Bewegung. Ende Dezember wurde die „Zweite Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Änderungs-Verordnung gleicht beim Bonus die technischen Vorgaben an, die für die BEG (EM) gelten. Das bedeutet unter anderem z.B., dass es für die Modernisierung von Gasfeuerungen keine Steuervorteile mehr gibt. Das bedeutet aber auch, dass die Staubgrenzwert-Vorgabe für Biomassefeuerungen von 2,5 mg/m3 auch für den Steuerbonus gilt. Interessant ist allerdings, dass sich die Pflicht zur Kombination von Biomasse mit Solarthermie beim Steuerbonus nicht wiederfinden.
Möglicherweise ist auch das kein zu unterschätzender Aspekt: Beim Steuerbonus gibt es keine Mittelbegrenzung – wovon die staatliche Zuschussförderung allerdings ein Lied singen kann, und dieses auch nicht erst seit Einführung der BEG, aber hier ebenfalls wieder.

Blick nach vorne
Die Holzheizungs-Branche hat in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer wieder mit Herausforderungen und Marktwidrigkeiten zu kämpfen gehabt. Sie hat sie immer wieder gestemmt. Das Heizen mit Holz bleibt aus verschiedenen Gründen eine wichtige Alternative im Kreis der Technologien auf Basis von Erneuerbaren Energien, auch wenn das Kritiker anders sehen. Deshalb geht trotz verschärfter Förderbedingungen der Blick nach vorne. Wie sich in diesem Jahr der Markt weiterentwickelt, wird spannend.

Autor: Dittmar Koop, Journalist für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz





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