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StartseiteWissenNewsZweite BEG-Stufe tritt in Kraft – Zuschussvariante für Büro-, Gewerbe- und Verwaltungsgebäude möglich
10. Juni 2021
Energetische Maßnahmen bei der Sanierung und dem Neubau von Nichtwohngebäuden werden vom Bund künftig mit bis zu 50 % Förderung finanziell unterstützt. Möglich wird dies durch die zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die am 1. Juli 2021 in Kraft tritt. Damit erhöhen sich die Fördersätze für Gesamtsanierungen. Zudem ist eine Förderung künftig auch als reiner Investitionszuschuss abrufbar. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.
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