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Bessere Förderung für energetische Gebäudesanierung



Bessere Förderung für energetische Gebäudesanierung
 
 

17. Januar 2020

Die energetische Gebäudesanierung wird noch besser gefördert. Immobilienbesitzer können bis zu 40000 Euro Steuern sparen oder bis zu 48000 Euro KfW-Zuschüsse erhalten.

Der Fachverband Mineralwolleindustrie (FMI) erklärt, für wen sich welche Förderung eignet und was dabei zu beachten ist.
Seit dem 1. Januar sind die Kosten für die Sanierung selbst genutzter Wohnimmobilien steuerlich abzugsfähig. Wer eine mehr als zehn Jahre alte Wohnimmobilie besitzt und für private Wohnzwecke nutzt, der kann bei Sanierungsmaßnahmen von Steuererleichterungen profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Sanierung nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurde, den Energiestandard der Immobilie verbessert und die technischen Mindestanforderungen an das modernisierte Bauteil erfüllt werden.
Außerdem muss ein Fachunternehmen die energetische Gebäudesanierung durchführen.

Maximal 40000 Euro absetzen
Absetzbar sind die Dämmung von Wänden, Dächern und Geschossflächen, der Austausch von Fenstern und Türen, der Einbau oder die Optimierung von Lüftungsanlagen oder Heizungen sowie der Einbau eines Gebäudeenergiemonitorings. Über einen Zeitraum von drei Jahren lassen sich für jede dieser Einzelmaßnahmen 20 % der Sanierungskosten sparen. Damit lassen sich insgesamt bis maximal 40000 Euro absetzen.
Der Vorteil: Die Förderung funktioniert unbürokratisch und ohne Antrag. Als Nachweis reicht den Finanzämtern die Rechnung über die Sanierungsmaßnahme sowie eine sogenannte Fachunternehmererklärung. Beides wird einfach der Einkommensteuererklärung beigelegt.

KfW-Zuschüsse als Alternative
Wer die steuerliche Förderung nicht nutzen kann oder will, dem bieten sich Alternativen. Denn auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verbessert ab dem 24. Januar 2020 ihre Förderungen.
Für die Sanierung von alten Wohngebäuden oder den Kauf von sanierten Wohnungsaltbauten erhöht die KfW ihren Kreditrahmen auf 120000 Euro und ihren Tilgungszuschuss um 12,5 % auf maximal 48000 Euro pro Wohneinheit, abhängig vom Energiestandard und der Kredithöhe. Wer keinen Kredit der KfW in Anspruch nehmen möchte, für den erhöht die KfW den Investitionskostenzuschuss um 10 %. So unterstützt sie die Sanierung von Wohnimmobilien durch energetische Einzelmaßnahmen mit maximal 10000 Euro pro Maßnahme.
Dazu gehören u.a. Dämmmaßnahmen vom Dach bis zum Keller, die Erneuerung von Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie Fenstern und Außentüren. Planen Immobilienbesitzer gleich mehrere Maßnahmen für das Wohngebäude, sind sogar Zuschüsse bis maximal 48000 Euro pro Wohneinheit möglich – vorausgesetzt, das Wohnhaus erreicht ein Effizienzhausniveau (KfW-Denkmal bis KfW 55).
Darüber hinaus hat die KfW auch die Förderungen für den Kauf oder den Bau von energieeffizienten Wohnungsneubauten und für die energieeffiziente Sanierung von Nichtwohngebäuden erhöht.
Wichtig: Voraussetzung für die Nutzung der KfW-Förderung ist die vorherige Einbindung eines Energieeffizienzexperten.
Weitere Informationen zu den verbesserten Förderprogrammen der KfW
Immobilienbesitzer müssen sich für einen Förderweg entscheiden – kombinieren lassen sich die beiden Förderungen nicht. Einen Steuerabzug für Sanierungen kann nur geltend machen, wer noch keine KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme erhalten hat. Ein Energieberater vor Ort kann die Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten kompetent und genau einschätzen. Auch diese Energieberatung ist mit bis zu 800 Euro förderfähig.


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