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Kleiner Wegweiser



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5. November 2020

Förderprogramme für die Erstellung und Sanierung von raumlufttechnischen Anlagen oder Komponenten öffnen nicht selten die Türen zum potenziellen Investor – und sind deshalb auch für Planer und Fachhandwerker interessant

Ob gewerbliche Lüftung, sorptionsgestützte Klimatisierung oder Kältespeicher – für die Erstellung und Sanierung von Anlagen in der Klima- und Lüftungsbranche gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen. Insbesondere im kommunalen oder gewerblichen Bereich sind die Investitionskosten hoch, eine Förderung elementar. Wir stellen Programme vor, die Planer und Handwerker kennen sollten.

Mit Freude hat die TGA-Branche die Ankündigung einer Förderung zur Corona-gerechten Umrüstung von Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten vernommen. Für die sogenannte „Bundesförderung Coronagerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ werden laut BMWi 500 Mio. Euro bis 2024 zur Verfügung gestellt. Die Förderung sieht Zuschüsse in Höhe von bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben vor, die bei 100 000 Euro gedeckelt sind. Detailinfos zum Programm lagen zum Redaktionsschluss nicht vor.

Unabhängig dieser brandneuen Fördermaßnahme für den öffentlichen Bereich gibt es eine Reihe von Förderprogrammen im RLT-Segment. Das ist die positive Nachricht. Unsere Recherchen zu dem Thema zeigten aber auch – und damit kommen wir zum weniger erfreulichen Teil – dass der positiv besetzte Begriff „Förderlandschaft“ in diesem Kontext wenig mit der Wirklichkeit zu tun hat. „Förderdschungel“ trifft es besser.

Gleichwohl lohnt es sich, die einschlägigen Programme zu kennen. Oder zumindest zu wissen, wo man fündig wird. Ein Investitionszuschuss von 30 bis 50 % oder mehr, wie er bei manchen Programmen offeriert wird, öffnet nicht nur die Türen zum potenziellen Investor und erhöht dessen Entscheidungsgeschwindigkeit bei der Projektvergabe, er ermöglicht in der Regel auch den Einsatz höherwertiger Technik.

Ein Beispiel aus der Praxis

Die Bode Planungsgesellschaft beispielsweise bietet ergänzend zum Geschäftsfeld TGA-Planungen die Ausarbeitung von Fördermitteln für private Immobilien, Industrie, Handel und Gewerbe sowie für Kommunen und Institutionen an. Das im Jahr 2012 gegründete Unternehmen mit Standorten in Münster, in Ahaus und Lippstadt beschäftigt 35 Mitarbeiter. Rund ein Drittel der Beschäftigten betreut das Thema Energieberatung und damit den Fördermittelservice. „Unser Honorar errechnet sich dabei anteilig aus der Förderung“, sagt Geschäftsführer Christian Bode beim Besuch unserer Redaktion vor Ort. Je höher die Fördersumme, desto höher der Gewinn – eine simple Rechnung, die für das Planungsbüro offenbar aufgeht. Diese Vorgehensweise lohnt sich für alle, stellt Bode klar: „Wenn ein Unternehmen z. B. eine Wärmerückgewinnungsanlage plant, ohne die Förderfähigkeit zu berücksichtigen, kann so gleich ein fünfstelliger Betrag verloren sein!“

(Anmerkung: Unter der Überschrift „Unser Erfolg kommt aus der Energie- und CO2-Einsparung“ findet sich der lesenswerte Bericht zum Unternehmen auf www.ikz.de, Suchwort: Bode Planungsgesellschaft).

Förderprogramme für Lüftungs- und Klimatechnik

Eines vorweg: Angesichts der Vielzahl an Förderungen und -voraussetzungen ist eine umfängliche Darstellung des Themas im Rahmen eines redaktionellen Artikels kaum möglich. Zudem ist die Fördermittellandschaft ständigen Wechseln und Anpassungen unterworfen. Es gilt stets, sich aktuell zu informieren, wie der Stand des Programms ist und welche Fördervoraussetzungen bestehen. Vielmehr möchten wir mit den aufgezeigten Beispielen die Vielzahl an Fördermöglichkeiten für die unterschiedlichsten Bereiche innerhalb der Klima- und Lüftungsbranche veranschaulichen.

Energieeffizienz in der Wirtschaft (BAFA)

Dieses Programm beinhaltet insgesamt 4 Module. Im Modul 1 werden hocheffiziente Anlagen oder Aggregate gefördert, beispielsweise Ventilatoren oder Motoren. Modul 3 fördert den Einsatz von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software, Modul 4 die energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen. Das können Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung sein, wenn diese überwiegend direkt für Produktionsprozesse eingesetzt werden.

Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung. Berechtigt sind private oder kommunale Unternehmen. Ein Kreditbetrag von bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben ist möglich, der Tilgungszuschuss beträgt je nach Modul bis zu 55 %.

Link zum Programm: bit.ly/30v0FQ4

Kälte- und Klimaanlagen (BAFA)

Gefördert werden u. a. stationäre Kälteund Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, wenn diese neu errichtet bzw. neu installiert werden oder die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt wird, jedoch das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bestehen bleibt. Auch ergänzende Komponenten wie beispielsweise Wärmepumpen oder Wärme- und Kältespeicher sind förderfähig, wenn sie den klimaschützenden Betrieb des Gesamtsystems zusätzlich verstärken.

Tipp der Redaktion

Eine gute Grundlage für die Recherche bietet das Fachinstitut Gebäude-Klima mit seiner Fördermitteldatenbank unter www.fgk.de in der Rubrik „Links und Infos“.

Berechtigt sind u. a. Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen und kommunale Gebietskörperschaften, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen.

Die Förderung beträgt maximal 150 000 Euro pro Maßnahme sowie 50 % der förderfähigen Ausgaben.

Link zum Programm: bit.ly/3iwMSib

KWK Wärme- und Kältespeicher bis 50 m3 (BAFA)

Der Name ist Programm. Neue Speicher erhalten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) eine investive Förderung, den sogenannten KWK-Zuschlag. Er beträgt 250 Euro/m3 Wasseräquivalent des Speichervolumens. Wichtig dabei: Die Wärme bzw. Kälte des Speichers muss zu mehr als 50 % aus KW(K) K-Anlagen stammen, die an das Netz für die allgemeine Versorgung angeschlossen sind und in dieses Netz einspeisen können.

Förderberechtigt sind Betreiber/Investoren dieser Anlagen.

Link zum Programm: bit.ly/3nk60bK

Raumlufttechnische Anlagen (Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich)

Gefördert werden im Rahmen des Programms:

a) Die Sanierung von raumlufttechnischen Anlagen und deren Komponenten in Nicht-Wohngebäuden.

b) Die Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in Schulen und Kindertagesstätten im Rahmen einer Grundsanierung.

Förderberechtigt sind Kommunen und kommunale Einrichtungen. Die Förderung beträgt max. 25 % bzw. 30 % für finanzschwache Kommunen. Eine höhere Förderquote erhalten Bildungseinrichtungen und Einrichtungen in Braunkohlerevieren.

Link zum Programm: bit.ly/2GoKwVq

Rechenzentren (Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich)

Gefördert werden Investitionen und Optimierungsdienstleistungen, die die Energie- und Ressourceneffizienz eines Rechenzentrums deutlich erhöhen. Darunter fällt auch der Ersatz von Hardwarekomponenten wie Kälteanlagen oder Kühlsysteme.

Förderberechtigt sind Kommunen und kommunale Einrichtungen. Die Förderung beträgt max. 50 % bzw. 60 % für finanzschwache Kommunen. Eine höhere Förderquote erhalten Bildungseinrichtungen und Einrichtungen in Braunkohlerevieren.

Link zum Programm: bit.ly/3lfoxze

Schlussbemerkung

Soweit unsere kompakte Übersicht. Bundesförderungen für Energieberatungen oder zur Sicherung der Bauqualität haben wir diesmal ebenso ausgelassen wie die bekannten KfW-Programme zum energieeffizienten Sanieren oder Bauen (151, 152, 153 im privaten Bereich, 276, 277, 278 im gewerblichen Bereich). Dort werden u. a. der Einbau/Austausch oder die Optimierung von raumluft- und klimatechnischen Anlagen (z. B. Ventilatoren) inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung und Abwärmenutzung oder Anlagen zur Kontrollierten Wohnungslüftung (KWL) gefördert. Ebenfalls nicht aufgeführt haben wir Programme zur Krisenbewältigung aufgrund der Corona-Pandemie. Diese und weitere Programme finden sich in der bereits genannten Förderdatenbank des FGK.


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