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26. September 2019
Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und seine Ansagen für den SHK-Sektor
Die große Koalition hat sich am 20. September nach einem 20-stündigen Verhandlungsmarathon in Berlin auf ein Klimaschutzprogramm 2030 verständigt, mit dem Kanzlerin Merkel kurz danach auf der UN-Klimakonferenz in New York bereits hausieren ging. Wir beleuchten die für das SHK-Handwerk relevanten Passagen.
„Deutschland hat bereits umfangreiche Maßnahmen im Klimaschutz ergriffen. Zur Erreichung der notwendigen CO2-Einsparungen
sind jedoch weitere nationale Anstrengungen notwendig. Diese sind
bereits im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung angelegt und werden
jetzt durch das Klimaschutzprogramm 2030 konkretisiert und noch in
diesem Jahr gesetzlich umgesetzt“, heißt es in der Einleitung zum
Klimaschutzprogramm. Auf 22 Seiten wird beschrieben, welche Maßnahmen in
welchen Sektoren ergriffen werden sollen. Dabei geht es nicht nur um
den Wärme- und den Verkehrssektor, aber zuvorderst um ihn, sondern z. B.
auch um die Landwirtschaft, um Forschung und Entwicklung oder
Förderprogramme.
Deutschland muss seine CO2-Reduktions-Verpflichtungen
aus der EU-Klimaschutzverordnung erfüllen. Man hinkt hier hinterher,
insbesondere in den sogenannten Non-ETS-Sektoren, das sind die Bereiche
Wärme und Verkehr. Der Non-ETS (= Emissions-Trading-System)-Bereich
beinhaltet, was derzeit von CO2-Emissionshandels-Konzepten
noch ausgeklammert ist. Im Stromsektor ist ein Emissionshandelssystem
bekanntlich schon seit vielen Jahren eingeführt. Werden die
Verpflichtungen nicht erfüllt, müssen Emissionszuweisungen aus anderen
EU-Mitgliedsstaaten gekauft werden, und das wird teuer.
Das Reduktions-Konzept
Die Bundesregierung will ab 2021 einen CO2-Preis
für die Sektoren Verkehr und Wärme einführen, der sich auf die
Emissionen der jeweiligen Energieträger bezieht. Die Inverkehrbringer
(also z. B. Lieferanten von Brenn- und Kraftstoffen) müssen Zertifikate
zu einem Festpreis erwerben. Dieser Preis beginnt 2021 mit 10 Euro/t CO2,
2022 steigt er auf 20 Euro/t, danach in 5-Euro-Schritten bis 2025 auf
35 Euro/t. 2026 soll es erstmals Zertifikats-Auktionen geben, die sich
in einer Preisspanne von 35 – 60 Euro/t bewegen. Außerdem wird eine
maximale Emissionsmenge festgelegt, die von Jahr zu Jahr geringer wird
und sich aus den in den EU-Vorgaben festgelegten Emissionsbudgets
ergibt. 2025 wird festgelegt, ob die für 2026 vorgegebene Preisspanne
zur Erreichung der Ziele ab 2027 sinnvoll ist.
Das Transformations-Konzept
Ob man die Festpreise
als Einstiegspreis nun für angemessen hoch hält oder nicht –
Kraftstoffe und fossile Brennstoffe wie Gas und Heizöl werden ab 2021
durch den neuen CO2-Preis teurer. Soziale Härten, die sich
bspw. daraus ergeben könnten, dass Mieter keinen Einfluss auf ihr
Heizsystem nehmen können, sollen entlastet werden. Das Klimakabinett
verspricht jedenfalls, dass die zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung auf anderen Wegen voll an die Bürger zurückgegeben werden sollen.
Ein
Ansatzpunkt sind die Stromkosten. Bekanntlich hat der Staat über seine
hohen Preisbestandteile am Strompreis (Netzentgelte, Umlagen, Abgaben
oder die EEG-Umlage) theoretisch große Möglichkeiten, den Strompreis zu
senken. Ab 2021 soll die EEG-Umlage um 0,25 Ct./kWh gesenkt werden, 2022
um 0,5 Ct. und 2023 um 0,625 Ct. Die Regierung behält sich vor, hier
ggf. noch nachzujustieren. Das ist in der Tat homöopathisch und zog
bereits viel Kritik nach sich. Unabhängig von der Senkung zeigt es aber,
dass die Politik in der mittel- bis langfristigen Perspektive die
Sektoren Verkehr und Wärme elektrifizieren will. Andere Instrumente, um
die Mehrbelastung wieder auszugleichen, sind bspw. eine geplante
Anhebung des Wohngelds oder Änderungen im Mietrecht, wonach die CO2-Bepreisung in der Umlagefähigkeit begrenzt werden soll, was Vermieter zum Heizungstausch anreizen soll.
Förderung soll gebündelt werden
Ein zentraler
Baustein im Gebäudesektor ist die geplante Einführung einer steuerlichen
Förderung bei energetischen Gebäudesanierungsmaßnahmen durch einen
Abzug bei der Steuerschuld. Konkrete Zahlen nennt das Programm hier noch
nicht. Wer weiterhin die bisherige Förderung nutzen möchte (CO2-Gebäudesanierungsprogramm,
Marktanreizprogramm) soll für Einzelmaßnahmen eine um 10 % erhöhte
Förderung erhalten. Es ist außerdem eine neu konzipierte Bundesförderung
für effiziente Gebäude (BEG) geplant. Hierin sollen die bestehenden
Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem einzigen Förderangebot
gebündelt werden. Man muss leider abwarten, wie das konkret aussehen
wird.
Fällt die Ölheizung weg?
Durch Medien und Gazetten wurde posaunt, dass das Klimaschutzprogramm ab 2026 den Einbau von Ölheizungen verbieten würde. Die Meldungen sind verfrüht. Wenn man die Passagen genau liest, dann ist da eine (bestmöglich wachsweiche) Formulierung zwar dort: „Die Bundesregierung wird zudem eine gesetzliche Regelung vorlegen, wonach in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen ab 2026 nicht mehr gestattet ist.“ Im nächsten Satz steht aber gleich: „Im Neubau und Bestand sind Hybridlösungen auch künftig möglich.“ Ölheizungen gehören nach diesem Entwurf somit noch lange nicht zum alten Eisen, wenn sie z. B. mit Solarwärme kombiniert werden, was Stand der Technik ist. Betont wird in dem gesamten Papier indes auch immer wieder der Grundsatz der Technologieoffenheit.
Im Rahmen des Bekannten
Das Papier bewegt sich
somit im Rahmen des Bekannten für den Gebäudesektor und stellt keine
politische Neuausrichtung oder gar Abweichung von bekannten Positionen
dar. Diese schrieb sich die beiden Grundleitlinien Energieeffizienz und
Technologie-Offenheit auf die Fahnen. Davon ist im Klimaschutzprogramm
keine Abweichung zu erkennen. Dennoch gibt es aus Sicht der
Heizungsbranche einen Lichtblick mit der angekündigten Möglichkeit,
Einzelmaßnahmen in Zukunft steuerlich geltend machen zu können. Dies war
und ist eine langgehegte Forderung vonseiten der Verbände an die
Politik. Mit dem Nationalen Aktionsplan (NAPE) wurden seinerzeit große
Erwartungen hinsichtlich des Themas Energieeffizienz geweckt, weil der
NAPE die steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen im Gebäudesegment
vorsah – auch Teilsanierungen. Eine Kesselmodernisierung gehört auch
dazu. Davon war in den letzten Jahren umsetzungstechnisch nicht viel zu
sehen. Das Klimaschutzprogramm scheint diesbezüglich ein altes
Versprechen nun aufzunehmen.
Derweil wird hierzulande von etlichen
Verbänden das Klimaschutzprogramm meistenteils als viel zu lasch für den
weiteren Fortgang der Energiewende angesehen. In den nächsten Monaten
müssen die Ankündigungen in Gesetzentwürfe gegossen werden. Etliche
werden zustimmungspflichtig sein, sodass der Bundesrat hier sein Gewicht
in die Waage werfen kann. An dessen Zünglein sitzen die Grünen, die
bereits Widerstand angekündigt und Verbesserungsbedarf am
Klimaschutzprogramm eingefordert haben.
Autor: Dittmar Koop, Journalist für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz
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