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Klimaschutz-Sofortprogramme



Klimaschutz-Sofortprogramme
 
 

29. Oktober 2021

Ein Balanceakt zwischen Zahlen-Arithmetik und Planspielen

Schon vor dem Bundestagswahlkampf wurde das Thema Klimaschutz und Klimawandel konkret in Form eines Gesetzes und über Sofortprogramme thematisiert. Es mag zwar jetzt nach der Wahl noch viel im Nebel der weiteren Ausgestaltung liegen. Doch dass es zu Veränderungen kommen wird, ist klar. SHK-Handwerker und TGA-Planer sollten deshalb Bescheid wissen.

Wenn dieser Beitrag erscheint, werden die nachfolgenden Sätze aufgrund der Kürze der Zeit posthum sein – an Aktualität verloren haben sie deshalb nicht. Notgedrungen musste Armin Laschet und seine CDU/CSU auf der Zielgeraden des Wahlkampfes angesichts sinkender Umfragewerte das Thema Klimaschutz und Energiewende mehr in den Fokus stellen als zuvor. Anfang September legten er und sein Team ein 15-Punkte-Konzept vor (Ein Turbo für die Erneuerbaren). Der Tenor im Konzept klingt wie eine urgrüne Forderung: Deutschland brauche „so schnell wie möglich“ 100 % Erneuerbare Energien. Deutschland brauche einen „Erneuerbaren-Turbo“.

Was bei der CDU „so schnell wie möglich“ konkret in Jahreszahlen ausgedrückt bedeutet, blieb offen. Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Beitrags (eine Woche vor der Bundestagswahl) war zudem offen, welche Partei und welche(r) Kandidat(in) gewonnen haben wird. Unabhängig vom Ausgang wird es aber eine Kontinuität geben, und die schreibt das Klimaschutzgesetz (KSG) vor. Handwerk und Planer werden sich darauf ausrichten und einstellen müssen.

In der Novelle des KSG 2019, die als KSG 2021 aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts (April) im Juni dieses Jahres von Seiten der Politik erfolgte, wird das Ziel der Klimaneutralität nun um 5 Jahre vorgezogen (2045 statt 2050), für 2030 sind nun 65 statt 55 % Treibhausgasminderung vorgesehen (im Vergleich zu 1990), außerdem wurde eine neue Ziel-Zwischenetappe für 2040 eingeführt (88 % weniger CO2-Äquivalent, im Vergleich zu 1990).

KSG-Mechanismen I

Das sind recht abstrakte Zahlenspiele. Aber sie setzen dann Mechanismen in Gang. Das „Sofortprogramm Klimaschutz 2020“ ist z. B. ein Ergebnis. Es wurde im Juli 2021 von den Ministerien des Inneren und Bau (BMI) und der Wirtschaft (BMWi) erstellt. Es heißt deswegen „Sofortprogramm Klimaschutz 2020“, weil es eine rückwärtige Reaktion auf die rechnerische Tatsache ist (Berechnungen des Bundesumweltministerium, BMU), dass im Gebäudesektor die CO2-Reduktions-Vorgaben verfehlt wurden. In einem solchen Fall müssen die für die einzelnen Sektoren (Industrie, Energie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Naturschutz) zuständigen Ministerien ein Sofortprogramm vorlegen, wie das definierte Ziel bis 2030 wieder erreicht werden kann. Im Sektor Gebäude sind das das BMI und das BMWi. Konkret geht es in diesem Sofortprogramm um 5,8 Mrd. Euro, die zusätzlich z. B. über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellt werden sollen, um die Planziele für diesen Sektor bis 2030 zu erreichen.

KSG-Mechanismen II

Das KSG schreibt allerdings auch vor, dass solche Sofortprogramme mit ihren Zielerreichungs-Zahlen vom Expertenrat für Klimafragen (ERK) überprüft werden sollen. Das Ergebnis war in diesem Jahr für das 2020er Programm eine Klatsche für die beiden Ministerien. Der ERK spricht von Überschätzungen, auch bzgl. der Förderung zugeordneten Effekten und insgesamt keiner Möglichkeit, die vorgelegten Werte methodisch nachvollziehen zu können. Die Autoren resümieren: „Insgesamt erscheint das Programm wirksam, erbringt aber keinen Nachweis für die Erreichung der Klimaziele des Gebäudesektors bis zum Jahr 2030.“

Was obendrauf weiter Verwirrung schürt: Fast zeitgleich, nämlich vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts verschärften Ziele im KSG 2021, wurde im Zuge der Haushaltsbeschlüsse für 2022 ein neues, flankierendes Klimaschutz-Investitionsprogramm beschlossen (Klimaschutz Sofortprogramm 2022). Mit dem Programm will/wollte die vergangene Regierungskoalition insgesamt rd. 8 Mrd. Euro für 2022 für alle Sektoren zur Verfügung stellen, Maßnahmen in den Sektoren Industrie, Energie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Naturschutz zu entwickeln. Laut Finanzministerium sollen 5,5 der 8 Mrd. Euro in den Sektor Gebäude fließen. Finanziert werden sollen damit die Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden und den klimafreundlichen Neubau oder die Sanierung von Sozialwohnungen. Gleichzeitig sollen die energetischen Mindeststandards für neue Gebäude angehoben werden. Auf welches Niveau, bleibt bislang unklar.

Konzepte in der Schublade

Wohin sollte das angekündigte Geld unter der Regie der nächsten Bundesregierung konkret fließen? Das vorgestellte Programm 2022 der alten Regierungskoalition besitzt de facto für eine zukünftige Regierung keine Verbindlichkeit. Dennoch: Es dürfte schwerfallen, die verschärften Klimaschutzziele zu erreichen, ohne dass die finanziellen Anstrengungen verstärkt werden.

Ein Konzept dazu haben bereits die drei Think-Tanks Agora Energiewende, Agora Verkehrswende und die Stiftung Klimaneutralität unter dem bezeichnenden Titel „Klimaschutz-Sofortprogramm“ vorgelegt. Es benennt 22 Maßnahmen, die von der neuen Bundesregierung in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit in den verschiedenen Sektoren auf den Weg gebracht werden sollten. Dazu müsse aus Gebäudesicht die Vorziehung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) von 2023 auf Anfang 2022 zählen, die Festschreibung des Effizienzhaus-40-Standards für Neubauten ab 2024 und bei wesentlichen Umbauten von Bestandsgebäuden Effizienzhaus 70 Niveau. Ab 2024 sollte außerdem der Einbau von fossilen Feuerungen grundsätzlich verboten werden, Ausnahmen sollte es nur in Sonderfällen geben, die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) sollte auf 12 Mrd. Euro pro Jahr erhöht und verstetigt werden (in diesem Jahr, dem ers ten BEG-Jahr, sind es rund 8 Mrd.). Über dieses Mehr-Geld sollten u. a. die Fördersätze für die Gebäudehüllen von 20 auf 30 % angehoben werden, plädieren die Autoren.

Ein Fazit

Wie immer das Geld, bezogen auf welche politischen Planziele, verteilt werden wird und in welcher ggf. neu festgelegten Höhe: Es wird ganz sicher auch Veränderungen für das Handwerk und die Planung geben, die von der neuen Bundesregierung, je nach Couleur mehr oder weniger schnell kommen.

Autor: Dittmar Koop, Journalist für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz





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