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Aus der Sachverständigenpraxis



Aus der Sachverständigenpraxis
 
 
 

6. Januar 2022

Ist eine Entwässerungsstelle für Filter in Trinkwasseranlagen notwendig?

Seit dem Erscheinen der DIN 1988 im Dezember 1988 müssen Schutzfilter in Trinkwasseranlagen installiert werden. Nicht selten taucht dazu die Frage auf, ob bzw. in welchen Fällen eine Entwässerungsstelle für den Filter vorzusehen ist. Der nachfolgende Beitrag klärt auf.

Der Einsatz von Schutzfilter basiert ursprünglich auf der Situation um Korrosionsschäden durch eingeschwemmte Korrosionspartikel vor allem an verzinkten Gewinde- und Kupferrohren zu vermeiden. Konsequenterweise wurde der Schutzfilter 1988 nur für metallene Rohre gefordert. Bei Kunststoffrohrsystemen musste kein Schutzfilter installiert werden.

In der aktuellen DIN 1988-200 wird generell ein mechanischer Filter unmittelbar hinter der Wasserzähleranlage gefordert. Heute geht es allerdings weniger um Korrosionsschutz an metallenen Rohren, sondern vielmehr allgemein um den Schutz von Bauteilen der Trinkwasserinstallation, vor allem von Armaturen. Hier besteht die Gefahr, dass Druckminderer oder Zirkulationsregulierventile in ihrer Funktion beeinträchtigt werden können. Zudem soll damit verhindert werden, das z. B. thermische Ablaufsicherungen oder Sicherheitsventile nicht sicher Schließen, wenn sich Partikel zwischen Ventil und Ventilsitz ablagern.

Korrosionsschutz an metallenen Rohren, sondern vielmehr allgemein um den Schutz von Bauteilen der Trinkwasserinstallation, vor allem von Armaturen. Hier besteht die Gefahr, dass Druckminderer oder Zirkulationsregulierventile in ihrer Funktion beeinträchtigt werden können. Zudem soll damit verhindert werden, das z. B. thermische Ablaufsicherungen oder Sicherheitsventile nicht sicher Schließen, wenn sich Partikel zwischen Ventil und Ventilsitz ablagern.

Mechanische Filter können grob in drei Kategorien unterschieden werden:

  • Filter mit Austauschkartusche,
  • rückspülbare Filter,
  • automatisch rückspülbare Filter.

Am Markt haben sich mittlerweile rückspülbare Filter durchgesetzt.

Bei der Installation von rückspülbaren, mechanischen Filtern für die Trinkwasseranlage taucht immer wieder die Meinung auf, dass der Ablauf des Spülwassers fest an die Entwässerungsanlage angeschlossen werden muss. Diese Auffassung entspricht weder den Anforderungen der Hersteller oder der Normung noch ist der feste Anschluss in allen Fällen sinnvoll.

Automatisch rückspülbare Filter
Lediglich bei automatisch rückspülbaren Filtern ist der feste Anschluss an die Entwässerungsanlage notwendig und sinnvoll. Dass allein deshalb, weil die Rückspülung automatisch nach voreingestellten Zeitintervallen oder nach einer Stromunterbrechung erfolgt. Da weder Betreiber noch Wartungspersonal ständig anwesend sein können, muss hier das Rückspülwasser durch einen ausreichend groß dimensionierten Abwasseranschluss abgeleitet werden.

Trinkwassersicherheit
Dazu findet sich auch ein Hinweis in der DIN 1988-200, Abschnitt 12.4.3, letzter Absatz: „Bei rückspülbaren Filtern muss das Spülwasser nach DIN EN 1717 (Gefährdungsklasse 5/Flüssigkeitskategorie Klasse 5) abgeführt werden.“

Dieser Hinweis macht nur bei einem festen Anschluss an die Entwässerungsanlage Sinn und besagt, dass zwischen Ablaufstutzen des Filters und des Einlaufs in die Entwässerungsanlage ein Mindestabstand von 20 mm vorhanden sein muss, damit kein Schmutzwasser in die Trinkwasseranlage gelangen kann.

Mögliche Geruchsbelästigung
Ein Anschluss an die Entwässerungsleitung kann aber auch problematisch sein. Ursache ist, dass nach aktueller DIN EN 806–5 rückspülbare Filter nur noch halbjährlich zu spülen sind. Ein Geruchsverschluss hat im Regelfall eine Sperrwasserhöhe von 50 mm bei Schmutzwasserleitungen und 100 mm bei Regenwasserleitungen. Wenn das Sperrwasser nicht regelmäßig erneuert wird, verdunstet das Sperrwasser. Als Faustformel kann in Abhängigkeit von Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit von einem Sperrwasserverlust von 1 mm pro Tag ausgegangen werden.

Es ist zulässig, dass der Geruchsverschluss von Schmutzwasserleitungen durch normale Druckschwankungen im Entwässerungssystem um 25 mm absinken darf. Bei einem Geruchsverschluss für Schmutzwasserleitungen kommt es folglich nach ca. 25 bis 50 Tagen zum Austritt von Kanalgasen.

Bei Regenwasserleitungen kann es längere Perioden geben, in denen es keine nennenswerten Regenfälle gibt. Deswegen ist die Sperrwasserhöhe mit 100 mm bei Regenwasserleitungen höher. Aber auch dieser Geruchsverschluss ist nach spätestens 100 Tagen ausgetrocknet und es kommt zum Austritt von Kanalgasen.

Für einen festen Anschluss an die Entwässerungsanlage wäre es somit sinnvoll, wenn weitere Ablaufstellen vor dem Geruchsverschluss angeschlossen werden. Dies ist allerdings im Bereich von rückspülbaren Filtern i. d. R. nicht der Fall, da hier meist keine Sanitärgegenstände benötigt werden, sodass es zur Austrocknung des Geruchsverschlusses mit entsprechendem Austritt von Kanalgasen in den Hausanschlussraum kommen kann.

Um dies zu verhindern, sollten die Rückspülintervalle von rückspülbaren Filtern und insbesondere von automatisch rückspülbaren Filtern entsprechend des gewählten Geruchsverschlusses verkürzt werden.

Hier empfehlen sich Spülintervalle von max. ein Mal monatlich, oder bei Geruchsverschlüssen für die Regenentwässerung mit einer Sperrwasserhöhe von 100 mm im zeitlichen Abstand von zwei Monaten.

Autor: Peter Clos, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk





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