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30. September 2021

Analyse von Trinkwasseruntersuchungen mit Ableitungen zu Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung einer Legionellen-Kontamination

Die Auswertung einer Trinkwasseruntersuchung im Falle einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes ist ein geeignetes Instrument, um technische Mängel an der Installation festzustellen. Entscheidende Hinweise geben die Temperaturen. Ob die Trinkwasseranlage bestimmungsgemäß von Bewohnern genutzt wird, zeigen daneben Auswertungen von Warmwasserverbräuchen, zum Beispiel aus Betriebskostenabrechnungen. Drei Bespiele aus der Praxis.

Grundsätzlich können technische Ursachen und/oder nichtbestimmungsgemäße Nutzung Ursache für eine Legionellen-Kontamination sein. Im Folgenden soll gezeigt werden, wie Schlussfolgerungen aus den Untersuchungsergebnissen von systemischen (orientierenden) Untersuchungen gezogen werden können.

Auf mögliche datenschutzrechtliche Hindernisse soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden. Die Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und Datenschutz müssen Juristen klären.

Beispiel I

Bei dem untersuchten Objekt handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus in Berlin-Charlottenburg mit drei Steigleitungen aus den 1960er-Jahren. Betrachtet man die Auswertung (Tabelle 1), so wäre die erste Schlussfolgerung, dass die Warmwassertemperatur am Ausgang der Trinkwassererwärmung um 6 K zu gering ist. Würde die Warmwassertemperatur um 6 K erhöht, so könnten sich alle Temperaturen, die nach DVGW 551 gefordert werden, einstellen und das Problem wäre gelöst.

Bei genauerem Hinsehen fällt jedoch auf, dass die Temperaturdifferenz zwischen Warmwasseraustritt und Zirkulationseintritt am Trinkwassererwärmer sehr gering ist.

Das lässt auf einen Kurzschluss zwischen Warmwasser und Zirkulation schließen – oder fachlich formuliert auf einen fehlenden hydraulischen Abgleich. Diese Schlussfolgerung verstärkt sich mit Blick auf die Temperaturen in den drei Steigleitungen. Die erste Steigleitung ist mit 54,8 °C genauso warm wie das warme Wasser aus dem Trinkwasserspeicher. Offensichtlich handelt es sich um den pumpennahen Zirkulationsstrang, durch den der Großteil des zirkulierenden Warmwassers strömt. Die anderen Stränge sind knapp 2 und 3 K kühler. Dies bestätigt den Verdacht, dass die Anlage hydraulisch nicht abgeglichen ist. Erwartungsgemäß steigt die Legionellen-Kontamination in dem Maße, wie die Temperaturen abnehmen.

In diesem konkreten Fall wurde als Sofortmaßnahme die Warmwassertemperatur um 6 K erhöht. Allein dadurch konnte der technische Maßnahmenwert bereits eingehalten werden, bevor eine weitergehende Untersuchung erfolgte.

Für den Betreiber bedeutet das: Die Trinkwasser-Installation muss erst nach einem Jahr erneut untersucht werden. Wäre der technische Maßnahmenwert bei der weitergehenden Untersuchung mit mittlerer Konzentration überschritten gewesen, müsste eine Woche nach Desinfektion oder Sanierung die Trinkwasseranlage erneut untersucht werden und innerhalb eines Jahres noch einmal. Bei einer Überschreitung der weitergehenden Untersuchung mit hoher Konzentration müsste eine Woche nach Desinfektion oder Sanierung die Trinkwasseranlage erneut untersucht werden und innerhalb von drei Monaten nochmals.

Beispiel II

Ein weiteres Beispiel aus der Praxis, diesmal handelt es sich um eine kleinere Privatschule im Berliner Süden. Wie in dem vorherigen Beispiel zeigt sich auch hier, dass die Legionellen-Kontamination dort am höchsten ist, wo die Temperaturen am niedrigsten sind (Tabelle 2).

Auch in diesem Fall ist die Warmwassertemperatur um 6 K zu gering. Gleichzeitig beträgt die Temperaturspreizung zwischen Warmwasseraustrit und Zirkulationseintritt in den Trinkwassererwärmer rund 10 K. Es wird deutlich, dass die Zirkulationspumpe nicht ausreichend dimensioniert ist, sonst würde die Temperatur im Kreislauf nicht so stark absinken. Die Küchenspüle muss zudem pumpennah liegen, weil fast keine Abkühlung zur Warmwassertemperatur der Trinkwassererwärmung vorliegt. Bis zum entfertesten Strang liegt die Abkühlung jedoch bei rund 6 K. Die Warmwasseranlage ist also auch hydraulisch nicht abgeglichen. Die starke Abkühlung und das Baujahr der Anlage legen abschließend nahe, dass auch die Wärmedämmung mangelhaft sein wird, was sich dann im Ortstermin bestätigt hat.

Als Sofortmaßnahmen empfehlen sich hier folgende Maßnahmen:

  1. Temperaturerhöhung um mindestens 6 K,
  2. Einbau einer größeren Zirkulationspumpe,
  3. Dämmung der bisher ungedämmten, zugänglichen Rohrleitungen und Armaturen nach Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Dazu einige Erläuterungen:

  1. 1. In allen Normen heißt es, dass die Warmwassertemperatur am Trinkwassererwärmer = 60 °C betragen soll. Während Spitzenentnahmen darf die Warmwassertemperatur nach DIN 1988-200 nur im Minutenbereich die 60 °C unterschreiten. Maximale Temperaturen werden nicht genannt.
    Das heißt konkret: Die Temperaturen am Trinkwassererwärmer können durchaus auch › 60 °C eingestellt werden. Natürlich sollten Trinkwassererwärmer aus Gründen der Energieeinsparung, Verkalkungsgefahr, Temperaturbeständigkeit von Werkstoffen (Dichtungen) und dem Verbrühungsschutz nicht mit unnötig hohen Temperaturen betrieben werden. Jedoch spricht nichts dagegen, die Warmwassertemperatur zwischenzeitlich auf Temperaturen zwischen 62 °C und 65 °C einzustellen, um eine akute Legionellen-Kontamination zu bekämpfen.
  2. Die Zirkulationspumpe lässt sich im Gebäudebestand in der Regel nicht verlässlich berechnen. Die in Steigleitungen meist verdeckt verlegten Leitungen lassen sich oft hinsichtlich Dimension, Dämmung und Verlauf nicht sicher bestimmen. Insofern muss die Zirkulationspumpe abgeschätzt werden. Bei Verwendung einer Effizienzpumpe spielt es keine wesentliche Rolle, ob die Pumpe eine oder zwei Nummern zu groß ist. Sie kann nachträglich über die Temperaturspreizung (4 bis 5 K) an die bestehende Anlage angepasst werden.
  3. Nach GEG müssen zugängliche Heizungs-, Warmwasser- und Zirkulationsleitungen sowie Armaturen im Bestand, die bisher nicht wärmegedämmt sind, nachträglich mit Wärmedämmung versehen werden.

Beispiel III

Als letztes Beispiel sei ein Mehrfamilienhaus aus Berlin-Spandau genannt. Durch die Temperaturerhöhung auf 67 °C ist die bei der systemischen (orientierenden) Untersuchung noch vorhandene Legionellen-Kontamination erfolgreich bekämpft worden (Tabelle 3).

Zu erwähnen ist, dass auch das Kaltwasser am Eingang des Trinkwassererwärmers untersucht wurde. Das hat seinen Grund: Es ist schon häufiger vorgekommen, dass eine Legionellen-Kontamination auf der Warmwasserseite nicht erfolgreich bekämpft werden konnte, weil übersehen wurde, dass die Trinkwassererwärmungsanlage permanent kaltwasserseitig mit Legionellen belastet wurde.

Eigentlich also ein gutes Ergebnis. Bei genauer Betrachtung fällt jedoch die große Temperaturdifferenz (14 K) zwischen Warmwasserausgang und Zirkulationseintritt in den Trinkwassererwärmer auf. Hier muss die Zirkulationspumpe hinsichtlich der Förderhöhe kurzfristig vergrößert werden, um die sehr hohe Warmwassertemperatur absenken zu können.

Die Begründung dazu: In den Warmwassersträngen kommen zwar nur Temperaturen von 60 bis 62 °C an, weshalb sich die Verbrühungsgefahr in Grenzen hält. Jedoch können Werkstoffe (Kunststoffrohre, Dichtungen, usw.) bei dauerhaft hohen Temperaturen in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt werden. Überdies nehmen Energieverbrauch und Verkalkung stark zu.

Da das Zirkulationswasser mit lediglich 53,3 °C zurückkommt, kann davon ausgegangen werden, dass bei Warmwassertemperaturen von 60 °C bis 62 °C und eingestellten Zirkulationstemperaturen von 55 °C bis 57 °C keine Legionellen-Kontamination droht.

Schlussbemerkung

Die drei Beispiele zeigen anschaulich, dass es wichtig ist, sich unabhängig von der notwendigen Vor-Ort-Begehung die Untersuchungsergebnisse von Beprobungen genau anzuschauen, weil sich daraus oftmals wichtige Rückschlüsse für ein zielgerichtetes Vorgehen ziehen lassen. Die Praxis zeigt aber auch: Unzureichende Temperaturen, eine mangelhafte Dämmung oder ein fehlender hydraulischer Abgleich des Rohrsystems sind regelmäßig ursächlich für die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes.

Autor: Peter Clos, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk, Betriebswirt des Handwerks, Handelsrichter am Landgericht Berlin

Bilder: Clos





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