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Aus der Sachverständigentätigkeit



Aus der SachverständigentätigkeitPeter Arens
Peter Arens 
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23. Oktober 2023

Unzulässige Feinfilter vor Feuerlösch- und Brandschutzanlagen – zwei Beispiele aus der Praxis

„Man erblickt nur, was man schon weiß und versteht“ wusste schon J.W. von Goethe (1749 – 1832) zu berichten. Doch veraltet ist diese Erkenntnis nicht, wie viele von uns im täglichen Baustellen- oder Sachverständigenalltag erfahren. Zuletzt ging es dem Autor so zum Thema Brandschutz in einem Hotel und kurz darauf in einem Einkaufszentrum.

Ortstermin in einem alteingesessenen Vier-Sterne-Plus-Hotel. Bei der jährlichen Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen wurden an einigen wenigen Entnahmestellen eine niedrige mittlere Kontamination festgestellt, so dass eine Gefährdungsanalyse gemäß § 16 (7) (jetzt: TrinkwV 2023 Risikoabschätzung § 51) notwendig wurde. Am Hausanschluss fiel die erste Besonderheit auf, wie sie typisch für viele größere Gebäude ist: Die Trinkwasserinstallation teilte sich auf und wurde anschließend wieder zusammengeführt (Bild 1). In jedem der beiden parallelen Stränge befand sich ein Wasserzähler mit zugehören Absperreinrichtungen. Der Volumenstrom war mittels der Ventile so aufgeteilt, dass beide Stränge gleichermaßen durchströmt wurden – eine Konstruktion, die oftmals auch mit Filtern anzutreffen und unter diesen Bedingungen auch in Ordnung ist. Unmittelbar danach befand sich ein Feinfilter mit gut dokumentierter Rückspülung alle 8 Wochen – hier achtet man also auf die Trinkwasserhygiene. Im weiteren Fließweg des Trinkwassers kalt (PWC) durch die Tiefgarage waren keine Auffälligkeiten feststellbar – die Leitungen waren zu 100 % gedämmt. Sicherlich hätte man diese Leitung kleiner dimensionieren können, wenn man für den Fall einer Löschwasserentnahme nicht mit 5 m/s gerechnet hätte, sondern beispielsweise mit 10 m/s. Doch welcher TGA-Planer macht das schon? Möglich und sinnvoll wäre es, da unter Umständen auftretende Fließgeräusche im Brandfall sicherlich keine Rolle spielen, aber die Trinkwasserhygiene im Normalbetrieb unterstützen würde. Im Technikraum mit dem Trinkwassererwärmer waren einige Leitungen mangels Beschriftung keinem Gebäudeteil und Verwendungszweck zuzuordnen. Auch dies ist typisch für einen über Jahrzehnte gewachsenen Gebäudekomplex. Wie sich später herausstellte, hatte dies alles jedoch keinen Einfluss auf die an einigen wenigen Entnahmestellen feststellbaren Legionellen von nicht mehr als 300 KBE/100 ml. Es handelte sich in diesem Objekt ausschließlich um ein endständiges Problem durch temporär zu niedrige Temperaturen in einem lokalen Trinkwassererwärmer.

Begutachtung der Feuerlöscheinrichtung offenbarte eklatante Mängel
In einem dritten Raum stand die Feuerlösch- und Brandschutzanlage nasstrocken. Die Trinkwasserinstallation war bis knapp vor die Anlage geführt und durchgeschleift. Soweit – so gut. 10 x DN und 1,5 l könnten ungefähr passen. Dann ein zunächst kurzer, dann ungläubig längerer Blick auf die Feuerlösch- und Brandschutzanlage: Die Steuereinrichtung wies als nächstes Wartungsintervall 1/2019 auf – wir waren im Jahr 2023. Weiterhin zeigten drei LEDs gravierende Störungen an: Füllarmatur betätigt/Störung, Drahtbruch und Kurzschluss (Bild 2). Darüber hinaus fiel auf, dass die mechanische Absperrung der Anlage geschlossen war (Bild 3). Dies alles trotz jährlicher vollständiger Brandschutzbegehung und Wartungsvertrag. Und dann fiel auch noch ein Mangel auf, der letztlich zum Ausgangspunkt dieses Fachartikels wurde: War da nicht ein Feinfilter im Fließweg zur Feuerlösch- und Brandschutzeinrichtung am Hausanschluss (Bild 5)? Ja, das war er und als Sachverständiger fragt man sich dann, ob man so etwas früher vielleicht mal übersehen hat. So etwas kann leicht passieren, wenn die Anlagen räumlich weit auseinanderliegen oder ein Filter beispielsweise in einem Druckminderer verbaut ist, ohne dass man dies aufgrund eines Vollmetallgehäuses von außen erkennen kann. Diese Druckminderer werden oftmals eingebaut, weil die KV-Werte von Sprinklerschwimmerventilen eine Druckbegrenzung erfordern. Mal abgesehen davon, dass diese integrierten Filter mangels Kenntnis oftmals nicht gewartet werden, dürfen sie in der Zuleitung zu einer Feuerlösch- und Brandschutzanlage auch nicht verbaut sein (siehe Textkasten).

Ein weiterer Fall in einem Einkaufszentrum
Ein weiterer Grund, einen Feinfilter im Zulauf einer Feuerlösch- und Brandschutzanlage zu übersehen, kann darin begründet liegen, dass lediglich ein Gebäudebereich begutachtet wird, weil es nicht um Legionellen geht. Sowie bei einer Begutachtung keine zwei Wochen später in einem Einkaufszentrum, bei der eigentlich nur eine Arztpraxis begangen werden sollte. Dennoch wurde auch der Hausanschluss mit begutachtet – glücklicherweise. Denn auch hier befand sich ein Feinfilter unmittelbar vor der Feuerlösch- und Brandschutzanlage. Zweimal in kurzer Zeit wurde dieser Mangel vorgefunden. Doch wie oft werden Filter vor Feuerlösch- und Brandschutzanlagen übersehen?
Es gibt keine Statistiken, in wie vielen Fällen nicht nur ein Steinfänger, sondern auch ein Feinfilter im Fließweg vor einer Feuerlösch- und Brandschutzeinrichtung verbaut ist. Teilweise sogar in Druckminderern, ohne dass man sie auf Anhieb erkennen kann. Dies ist außer beim Typ S lebensgefährlich, da bei einer hohen Löschwasserentnahme möglicherweise vorhandene Sedimente in den Versorgungsrohren des Wasserversorgers mobilisiert werden und den Feinfilter – oftmals erst später im Häuserleben verbaut – so zusetzen, dass schon nach Sekunden kein Löschwasser mehr zur Verfügung steht. Eine Fokussierung auf diesen Sachverhalt scheint also im Sinne eines Brandschutzes notwendig.

DIN 1988-600: „4.2.4 Mechanisch wirkende Filter und Steinfänger
In der Rohrleitung zur Löschwasser-Übergabestelle (LWÜ) dürfen nur Steinfänger nach DIN 3506 mit einer Maschenweite von mindestens 1,0 mm verwendet und betrieben werden. Mechanisch wirkende Filter dürfen nicht in der gemeinsamen Zuleitung von Trinkwasser-Installation und Feuerlösch- und Brandschutzanlage eingebaut werden, sondern sind im Abzweig zur Trinkwasser-Installation einzusetzen. Der Abzweig muss möglichst unmittelbar nach der Wasserzähleranlage erfolgen. Mechanisch wirkende Filter nach DIN EN 13443-1 für Trinkwasser-Installationen mit Wandhydranten Typ S sind nach DIN 1988-200 auszulegen, einzubauen und zu betreiben.“





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