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Wartung und Inspektion von RLT-Anlagen in Zeiten von Corona



Wartung und Inspektion von RLT-Anlagen in Zeiten von Corona
 
 
 

18. März 2021

Die potenzielle Gefährdung durch das SARS-CoV-2-Virus ist für einen Wartungsmonteur nicht wesentlich höher als für die Menschen in den Räumen. Unabhängig davon sind Schutzmaßnahmen zu treffen, die den vorherrschenden Vorgaben für Schutzkleidung und einen sicheren Betrieb von Arbeitsstätten entsprechen. Ein Interview

Über den sicheren Betrieb von RLT Anlagen während der COVID 19-Pandemie wird in den Medien derzeit umfassend berichtet. Doch was ist mit der Sicherheit der Lüftungsmonteure und Kundendienstler, die diese Geräte regelmäßig warten und Instand setzen? Mit welchen Maßnahmen lässt sich der Schutz vor einer Infektion gewährleisten? Und für welche Anlagen sind persönliche Schutzmaßnahmen überhaupt erforderlich? Über dieses und weitere Themen sprachen wir mit Winfried Hackl, Geschäftsführer Deutscher Fachverband für Luft- und Wasserhygiene (DFLW).

IKZ-HAUSTECHNIK: Dass eine Übertragung von Corona-Viren über Lüft ungs- bzw. Klimaanlagen möglich ist, das hat der Fall Tönnies gezeigt. Je nach Anlagentyp, Gerätespezifikation und Betriebsart ergeben sich unterschiedliche Übertragungsrisiken. Welche Anlagen sehen Sie diesbezüglich als kritisch an und wo liegen die Gefahren für Monteure im Rahmen der Wartung oder Instandsetzung?

Winfried Hackl: Um ein wenig pauschal zu antworten: Alle Anlagen, insbesondere die mit hohem Umluft -Anteil, bergen Gefahren. Allerdings nicht nur in Bezug auf COVID-19, sondern auch in Bezug auf Erkrankungen durch andere Viren oder Bakterien wie Legionellen bei Anlagen mit Befeuchtung oder allgemein durch Schimmel. Bakterien oder Schimmelsporen können sich bei günstigen Umgebungsbedingungen in oder auf Anlagenteilen vermehren. Viren hingegen können das nicht. Sie benötigen immer geeignete Wirtszellen, die es in solchen Anlagen nicht gibt. Dies gilt auch für das Coronavirus. Allerdings können Lüft ungsanlagen mit hohem Sekundärluft anteil Tröpfchen-Aerosole in den Räumen verteilen, die möglicherweise mit Viren belastet sind. Bei Tönnies war das Übertragungsrisiko deshalb hoch, weil gekühlte Raumluft mit sehr hoher relativer Feuchte ohne ausreichende Filterung im Umluft betrieb verteilt wurde. Von Virusträgern ausgeatmete Tröpfchen können in feuchter Luft schlecht verdunsten. Entsprechend lange existieren sie. So ist der Virusgehalt in der Atemluft stetig angestiegen. Das entspricht einer Situation, in der sich viele Menschen in einem Raum ohne Belüftung aufh alten und der Sekundärluft betrieb zusätzlich die schlechte, aerosolhaltige Luft gleichmäßiger und schneller verteilt.

Um auf Ihre Frage zurückzukommen: Das Übertragungsrisiko ist besonders hoch in Räumen ohne Belüft ung und/oder mit hoher Personenbelegung. Für Klima und Lüft ungsanlagen gilt demnach die Empfehlung: Mit möglichst hohem Frischluft – bzw. Außenluft anteil fahren. Betreibern von RLT-Anlagen ist außerdem zu empfehlen, das Risiko einer COVID-19-Übertragung durch RLT-Anlagen durch eine fallbezogene Gefährdungsbeurteilung einschätzen zu lassen.

KZ-HAUSTECHNIK: Bakterien in Form von Legionellen als latente Gefahr in Klimaanlagen sind bekannt. Was Unterscheidet das Coronavirus davon? Oder anders: Warum sind die Erreger in Bezug auf die Wartung der Anlagen als potenziell gefährlicher einzustufen als Legionellen oder auch Pseudomonaden?

Winfried Hackl: Die allgemein höhere Gefährdung durch das SARS-CoV-2-Virus liegt an der fehlenden Prophylaxe und der hohen Virulenz. Die potenzielle Gefährdung ist für einen Wartungsmonteur nicht wesentlich höher als für die Menschen in den Räumen. Grundsätzlich haben Viren eine andere Existenzgrundlage als Bakterien, also auch Legionellen. Während sich Bakterien in Abhängigkeit vom Nährstoff angebot oder anderen Parametern vermehren, benötigen Viren immer geeignete Wirtszellen. Diese gibt es in RLT-Anlagen nicht. Eine Vermehrung in RLT-Anlagen ist deshalb nicht möglich.

IKZ-HAUSTECHNIK: Trotzdem haben Lüftungsanlagen entscheidenden Einfluss auf das Ansteckungsrisiko in Räumen.

Winfried Hackl: Natürlich. Klimaanlagen mit hohem Außenluftanteil belüften Aufenthaltsräume und sorgen so für eine geringere Virenlast der Raumluft. Anlagen mit geringem oder keinem Außenluftanteil verteilen lediglich oder versuchen, das Virus wegzufiltern. Bezüglich Corona ist wie eingangs schon gesagt die Konzentration virushaltiger Aerosole in der Raumluft entscheidend.

Prinzipiell hat sich damit für das Wartungspersonal genauso viel verändert wie für die Gesamtbevölkerung. Wir warten alle auf den Impfstoff. Bis der zur Verfügung steht, sollte man sich schützen. Hierzu gilt es, die allgemein bekannten Hygieneregeln einzuhalten. Man weiß heute, dass die Übertragung durch Tröpfchen wesentlich bedeutender ist als eine Virenübertragung durch Berühren kontaminierter Flächen. Der Mensch-zu-Mensch-Kontakt beinhaltet eine wesentlich höhere Gefährdung als der Mensch-zu-Anlagen-Kontakt. Also gilt für Monteure wie bisher: Die ohnehin vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung benutzen und die allgemeinen Hygieneregeln beachten.

IKZ-HAUSTECHNIK: Das Stichwort persönliche Schutzausrüstung greife ich gern auf. Welche Schutzmaßnahmen sind bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten generell zu treffen?

Winfried Hackl: Unabhängig vom Coronavirus sind die Schutzmaßnahmen zu treffen, die den vorherrschenden Vorgaben für Schutzkleidung und einen sicheren Betrieb von Arbeitsstätten entsprechen. Also persönliche Schutzausrüstung wie Kleidung, Handschuhe, Schutzbrille und ein Mund-/Nasenschutz mindestens FFP2. Insbesondere beim Filteraustausch, dessen Zwischenlagerung und dessen Abtransport durch Räume sind die bereits bestehenden Vorgaben einzuhalten.

IKZ-HAUSTECHNIK: Sehen Sie bei den beschriebenen Schutzmaßnahmen einen generellen Unterschied bei der Wartung von kleinen, dezentralen Geräten im Vergleich zu zentralen RLT-Anlagen? Ist also auch bei Wohnungslüftungsanlagen ein Schutz von Mensch und Umgebung angezeigt?

Winfried Hackl: Es geht vorrangig nicht darum, ob Anlagen klein oder groß sowie zentral oder dezentral sind bzw. betrieben werden. Bei allen Anlagen zählt in erster Linie deren Zustand. Das gilt insbesondere auch für Wohnungslüftungsanlagen. Anlagen, die vorwiegend die Raumluft umwälzen, verteilen die Virenlast. Könnten allerdings beim Einsatz geeigneter Filter die Gesamt-Virenlast reduzieren. Um über den Verdünnungseffekt eine mögliche Virenlast im Raum zu reduzieren, sollte nach Möglichkeit die Luftwechselrate in Räumen erhöht werden. Durch falsch eingestellte oder platzierte Luftauslässe kann es trotz Erhöhung des Luftwechsels zu ungünstigen Strömungen im Raum kommen und so die ungewollte Mensch-zu-Mensch-Übertragung begünstigen. Daher gilt: Es sollten bei geplanten Änderungen im Betrieb einer Anlage immer alle Faktoren berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden. Darüber hinaus ist der Sicherheitsabstand in Räumen ein wesentlicher Faktor, um Übertragungen und Infektionen zu reduzieren.

IKZ-HAUSTECHNIK: In diesem Zusammenhang die Frage: Ist eine gezielte Desinfektion von RLT-Komponenten im Rahmen der Wartung möglich oder sogar zu empfehlen?

Winfried Hackl: Aus meiner und der Sicht der Fachleute im DFLW ist der Begriff Desinfektion verfehlt. Es geht vorsätzlich um die Reinigung. Hier gilt das, was sonst auch für Anlagen gelten sollte: Sie müssen sauber sein und so konzipiert werden, dass eine Reinigung von Aggregaten und Kanälen einfach durchführbar ist.

Lediglich im Gesundheitswesen kann eine Anlagenreinigung mit anschließender Desinfektion – vorsorglich und vor Wieder-Inbetriebnahme – kombiniert werden, wenn Kontaminationswege wie wechselnder Personenkreis, Parteienverkehr oder ein Zugang Dritter sowie Überströmluft aus anderen Räumen nicht ausgeschlossen werden können.

IKZ-HAUSTECHNIK: Abschließend die Brücke zum hygienegerechten Betrieb: Welche Parameter sollten im Rahmen einer Wartung/Inspektion geprüft und gegebenenfalls angepasst werden?

Winfried Hackl: Nach Möglichkeit sollten Anlagen, die mit Umluft betrieben werden, auf reinen Außenluftbetrieb umgestellt werden. Denn je höher der Außenluftanteil, umso geringer sind die Hygienerisiken. Bei Vollklima-Anlagen ist auf ausreichende Luftfeuchte – optimal ist ein Bereich von 40 bis 60 % – zu achten und Umluft-Anlagen sollten nur dann betrieben werden, wenn eine geringe Belegung der Räume bei gleichzeitiger Fensterlüftung gewährleistet werden kann. Tätigkeiten außerhalb der Regelnutzung wie z. B. bei Büroreinigungs-, Wartungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen sollten in die Planung von Betriebszeiten von RLT-Anlagen unbedingt mit einfließen. Zu prüfen ist, ob Laufzeiten von RLT-Anlagen verlängert werden sollten. Vor allem nach Betriebsschluss.

IKZ-HAUSTECHNIK: Welche Empfehlungen gibt es zum Thema Filterung?

Winfried Hackl: Der Einsatz von geeigneten Filtern ist ein gesondertes Thema. Um Viren aus der Luft zu filtern, müssten HEPA-Filter zum Einsatz kommen. Vorhandene Filter gegen HEPA-Filter zu tauschen ist anlagentechnisch i. d. R. nicht möglich und auch nicht sinnvoll. Meiner Meinung nach ist im Regelfall ein Filter ePM1 › 60 % ausreichend, um die meisten virusbelasteten Aerosole zu eliminieren. Bei Sekundärluftgeräten sollte dies zur Pflicht werden. Trotzdem ersetzt eine höherwertigere Filterklasse nicht den viel wichtigeren Luftaustausch. In Betrieb befindliche Filter können neuerdings über Abstrichproben auf spezifische Proteine von SARS-CoV-2 untersucht werden. Mit diesen kostengünstigen Tests kann zumindest festgestellt werden, ob sich in den Räumen COVID-19-Erkrankte aufgehalten haben. Belastete Filter sollten in jedem Fall ausgetauscht werden.

Zusammenfassend ist darauf hinzuweisen, dass bei der Vielzahl unterschiedlicher Lüftungsanlagen und deren Einsatzgebiete immer eine individuelle Gefährdungsbeurteilung zu empfehlen ist, um einen hygienisch einwandfreien Anlagenbetrieb zu gewährleisten. Daher können meine Antworten weder als vollständig noch als verbindlich angesehen werden, sondern vielmehr als generelle Empfehlung. Tiefergehende Informationen zum Thema sind unserer Fachinformation aus August 2020 zu entnehmen oder auf unserer Verbandswebsite zu finden.

www.dflw.info


Anhang B der VDI 6022 Blatt 1 (Weiterführende Informationen zur Gefährdungsbeurteilung)

Vorgaben zur persönlichen Schutzausrüstung für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten:
Die richtige Ausrüstung im Arbeitsalltag ist maßgeblich, um Gefahren zu reduzieren und das Gesundheitsrisiko bestmöglich zu reduzieren. Durch die unterschiedlichen Gegebenheiten, die in Betrieben vorherrschen und die unterschiedlichen Anforderungen an den Schutz der Mitarbeiter obliegt es dem Betreiber, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung Vorgaben zu definieren. Natürlich müssen sich diese an gesetzlichen Regularien orientieren.

Als Mindestanforderung für Schutzausrüstung für Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen gelten die allgemeinen Hygienemaßnahmen nach TRBA 500, TRGS 500 und TRBA/TRGS 406. Die PSA (persönliche Schutzausrüstung) besteht aus Atemschutz, Schutzbrille, Schutzhandschuhe und Schutzanzug. Deren bestimmungsgemäße Nutzung sollte an erster Stelle stehen. Welche Teile der PSA bei welchen Arbeiten zu benutzen sind, ist in den Gefährdungsbeurteilungen festzulegen. Diese sind regelmäßig, zeitlich und anlassbezogen, zu aktualisieren.

Informationen zu Auswahl und Gebrauch geeigneter Schutzausrüstungen findet man auch auf den Internetseiten des Robert-Koch-Institutes (RKI).

Hinweis: Die Pandemie und die aktuellen Vorkommnisse sind ein begründeter Anlass, vorhandene Beurteilungen zu prüfen und ggf. zu aktualisieren.

Vorgaben zum Filtertausch und dessen Zwischenlagerung
Der Abtransport und die Entsorgung gebrauchter und möglicherweise kontaminierter Filter ist gleichfalls Sache der Gefährdungsbeurteilung. Der Gefährdungsbeurteiler muss die Gefahren erkennen – insbesondere wenn Filter durch Räume transportiert werden, in denen sich Menschen aufhalten – und entsprechende Vorgaben erlassen. Nach §4 BioStoffV sind mögliche Gefährdungen zu ermitteln und erforderliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (z. B. beim Wechseln kontaminierter Filter) festzulegen.

Ein belastetes altes Filterelement gehört für den Transport staubdicht verpackt, auch wenn dies so weder in Einbau- und Bedienungsanleitungen der Hersteller steht oder in Normen und Verordnungen nicht expliziert gefordert wird.

Wichtig: Nach §5 ArbSchG und §6 GefStoffV ist eine Gefährdungsbeurteilung vorzulegen, wenn Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (z. B. Reinigungsarbeiten, bei denen chemische Stoffe eingesetzt werden) durchgeführt werden.





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