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Heizungsförderung: Weniger Geld für selbstgenutzte Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung



Heizungsförderung: Weniger Geld für selbstgenutzte Einfamilienhäuser mit EinliegerwohnungBild: AdobeStock- js-photo
Bild: AdobeStock- js-photo 

9. April 2024

30000 Euro sind im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als maximal förderfähige Aufwendungen für eine Heizungssanierung im Einfamilienhaus zuschussfähig. Der Fördersatz inklusive aller Boni beträgt bis zu 70 % bei selbst genutzten Gebäuden. Das bedeutet, im Einfamilienhaus ist ein Zuschuss von bis zu 21000 Euro möglich, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Doch schon bei einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (zwei Wohneinheiten) kippt diese Rechnung – zu Ungunsten des Eigentümers.

Schauen wir uns die Förderbedingungen am Praxisbeispiel an. Ein Einfamilienhausbesitzer – in diesem Fall ein Rentner mit einer nur geringen monatlichen Rente – möchte eine Luft/Wasser-Wärmepumpe installieren lassen (Kältemittel R32, also kein 5%iger Effizienzbonus, der für ein natürliches Kältemittel gewährt wird). Der alte Ölkessel wird entsorgt. Die Kosten für den Einbau betragen 31000 Euro. Die Grundförderung für den neuen Wärmeerzeuger beträgt 30 %. Inklusive Geschwindigkeitsbonus (20 %) sowie Einkommensbonus (steuerpflichtiges jährliches Einkommen unter 40000 Euro: 30 %) sind maximal 70 % möglich (der max. Fördersatz ist auf 70% gedeckelt). Das entspräche also im konkreten Fall einem Zuschuss von 21000 Euro bei einer Investition von 31000 Euro (70 % von 30000 Euro, die verbleibenden 1000 Euro sind nicht förderfähig). 

Diese Berechnung gilt aber nur für ein reines Einfamilienhaus. Wenn das Einfamilienhaus eine Einliegerwohnung hat, dann erhöht sich die maximal förderfähige Investition auf 45000 Euro, gleichzeitig ändern sich die Fördersätze. Das heißt konkret: Bei einem Invest von 31000 Euro gibt es – gleiche Randbedingungen wie oben, jedoch mit Einliegerwohnung – statt 21000 Euro nur noch einen Zuschuss von 15500 Euro. Für die Förderung spielt es auch keine Rolle, dass die Einliegerwohnung durch den Eigentümer selbst genutzt wird und gar nicht vermietet ist, wie im Praxisbeispiel der Fall. 

Auf Anfrage der IKZ-Redaktion heißt es dazu seitens der KfW: „Ein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung gilt bei der Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Mehrfamilienhaus, da es zwei Wohneinheiten beinhaltet. Das gilt auch dann, wenn die zweite Wohneinheit nicht vermietet wird. Insofern muss der Eigentümer/die Eigentümerin einen Antrag für ein Mehrfamilienhaus stellen. Die Antragstellung dafür soll ab Mai 2024 möglich sein.“

Zwei Rechenbeispiele

Wie kommt es zu dieser deutlich geringeren Fördersumme? Schauen wir auf unser Beispiel: Die maximal erhältliche Fördersumme wird wie folgt ermittelt: 30000 Euro für die erste Wohneinheit + 15000 Euro für die zweite Wohneinheit macht 45000 Euro als max. förderfähige Kosten. Bei zwei Wohneinheiten wird dieser Betrag zu gleichen Teilen aufgeteilt. Das sind 22500 Euro je Wohnung. Die Investition für das offiziell geltende Zweifamilienhaus beträgt 31000 Euro und liegt damit unter den maximal förderfähigen Kosten. Es wird also die volle Investition gefördert. Bei der Ermittlung des Zuschusses werden zunächst die Kosten auf jede Wohnung zu gleichen Teilen aufgeteilt: 31000 Euro / 2 = 15500 Euro je Wohneinheit.

Der Zuschuss konkret:

Für die erste Wohneinheit: 15500 Euro x 70 % Fördersatz = 10850 Euro

Für die zweite Wohneinheit (hier gilt nur die Grundförderung – ohne Geschwindigkeits- oder Einkommensbonus): 15500 Euro x 30 % Fördersatz = 4650 Euro

Damit beträgt der Förderzuschuss insgesamt 15500 Euro.

Machen wir noch ein anderes Beispiel auf:

Die Investition für den Heizungstausch beträgt in diesem Fall 38000 Euro, zum Einsatz kommt eine R290-Wärmepumpe. Damit gibt es zum Grundbetrag von 30 % noch den Effizienzbonus in Höhe von 5 %. Für die erste Wohneinheit gibt es 70%, für die zweite 35 %. Die maximal erhältliche Fördersumme wird analog zum ersten Beispiel wie folgt ermittelt: 30000 Euro für die erste Wohneinheit + 15000 Euro für die zweite Wohneinheit / 2 Wohneinheiten. Das sind 22500 Euro. Die Investition ist auch hier komplett abgedeckt und beträgt für jede Wohneinheit 38000 Euro / 2 = 19000 Euro.

Die Investitionskosten werden wieder gleichmäßig auf beide Wohneinheiten verteilt:

Für die erste Wohneinheit: 19000 Euro x 70 % Fördersatz = 13300 Euro

Für die zweite Wohneinheit: 19000 Euro x 35 % Fördersatz = 6650 Euro

In diesem Beispiel beträgt der Fördersatz 19950 Euro.

Nur am Rande sei erwähnt, dass einige frei zugängliche BEG-Förderrechner im Internet höhere Förderzuschüsse ermitteln, als die hier aufgeführten. Die Ergebnisse basieren schlicht auf einer falschen Interpretation der KfW-Richtlinie. So werden die Investitionskosten ungleichmäßig auf die Wohneinheiten verteilt oder zwei selbstgenutzte Wohneinheiten angesetzt. Mitunter ist in den Rechnern selber aber auch nicht klar ersichtlich, welche individuellen Eingaben vom Nutzer zu tätigen sind. Unglücklicherweise gibt es seitens der KfW keinen offiziellen Förderrechner für Maßnahmen im Rahmen der BEG-EM.

Unglückliches Ergebnis

Für den beschriebenen Fall (Beispiel 1) bedeutet das, der Eigentümer des selbst bewohnten Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung bekäme bei der genannten Konstellation lediglich 15500 Euro Förderzuschuss statt der 21000 Euro, die er für ein reines Einfamilienhaus bekäme – ein Unterschied von 5500 Euro. In Sachen BEG-Förderung heißt es in diesem Fall: Pech gehabt.





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