Lieber Gast, um alle Inhalte sehen zu können, müssen Sie angemeldet sein! Jetzt registrieren oder einloggen.
StartseiteThemenFörderungFlutfolgen: BEG-Förderung für Betroffene angepasst
25. August 2021
Im Rahmen der Soforthilfen für die Hochwassergebiete können Privatleute und Unternehmen zu besonderen Bedingungen Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen, um energieeffiziente Wiederaufbaumaßnahmen zu finanzieren.
Grundsätzlich gelten für diesen Personenkreis bei der Beantragung einer BEG-Förderung die folgenden Ausnahmen von den Regelungen. Die durchführenden Stellen BAFA und KfW prüfen, ob die besonderen Fördervoraussetzungen vorliegen.
Das Bundeswirtschaftsministerium informiert online über die genannten Anpassungen in seinen FAQs zum BEG. Bei der KfW gibt es eine Themenseite „Hochwasserhilfe der KfW 2021“ (Link: ). Hier sind fünf Förderprodukte des BEG mit Produktnummern aufgelistet, für die Privatleute und Unternehmen als Flutgeschädigte die Ausnahmeregelungen geltend machen können.
Förderprodukt „Wohngebäude – Kredit, 261, 262“
Förderprodukt „Wohngebäude – Zuschuss, 461“
Bei den Wohngebäuden können weitere Fördermittel, z.B. für Baubegleitung, beantragt werden.
Förderprodukt „Nichtwohngebäude – Kredit, 263“
Förderprodukt „Nichtwohngebäude – Zuschuss, 463“
Bei den Nichtwohngebäuden können weitere Fördermittel, z.B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung, beantragt werden.
Verwandte Artikel
Flutfolgen: BEG-Förderung angepasst 4. Oktober 2021
Unwetter-Katastrophe: Handwerk und Industrie starten Hilfsaktionen 28. Juli 2021
Nutzen, was vom Himmel kommt 14. April 2021
E-Mail-Stress vermeiden 27. Juni 2019
Reinigen, desinfizieren, austauschen 29. Juli 2021
Unterschiedliche Intervalle 30. September 2020
Ausgewählte Inhalte
Leistungsgarantie
Datensicherheit