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Neue Normen für Wohnungslüftung



Neue Normen für Wohnungslüftung
 
 
 
 
 
 
 
 

5. Februar 2020

DIN 1946-6 und DIN 18017-3 erscheinen in Neufassung. Ein Webinar der IKZ-ACADEMY informiert über die Neuerungen

Im Dezember 2019 ist die Neufassung der Norm DIN 1946-6 „Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen“ erschienen. Sie löst die Vorgängernorm ab, die, wie die noch aktuelle DIN 18017-3 „Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster – Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren“, aus dem Jahr 2009 stammt. Die Neufassung der DIN 18017-3 steht ebenfalls kurz vor dem Abschluss, sodass voraussichtlich Anfang 2020 auch hier mit der Herausgabe des Regelwerks gerechnet werden kann. Der Beitrag soll wesentliche Aspekte der Neuerungen aufzeigen.

Als ein wichtiges Ziel der Überarbeitung von DIN 1946-6 wurde eine klarere und anwenderfreundlichere Strukturierung der Norm definiert, die sich zukünftig in die Bearbeitungsschritte „Erstellung eines Lüftungskonzepts“, „Berechnung der Außenluftvolumenströme“ und „Auslegung der Lüftungssysteme“ unterteilt. Damit soll eine gezielte Nutzung der Norm anhand der objektspezifischen Randbedingungen und Systemauswahl ermöglicht werden. Neu sind das Kapitel „Kombinierte Lüftung“ und der informative Anhang „Kellerlüftung“. Nachfolgend weitere Neuerungen zur DIN 1946-6.

Erstellung eines Lüftungskonzepts
Die Basis zur Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen bildet weiterhin das Lüftungskonzept. In diesem Bearbeitungsschritt enthalten ist auch die Auswahl eines Lüftungssystems. Die Festlegung der Außenluftvolumenströme und die Dimensionierung der Lüftungssysteme sind hingegen nicht Bestandteil des Lüftungskonzepts.
Um die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen zu überprüfen, wird die für übliche Nutzungen notwendige Lüftung zum Feuchteschutz qv,ges,NE,FL mit dem durch Infiltration realisierbaren Luftvolumenstrom qV,Inf,Konzept verglichen. Wenn der Luftstrom durch Infiltration kleiner ist als der notwendige zum Feuchteschutz, dann sind lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich. Die Berechnungen erfolgen mit zum Teil geänderten Faktoren (Bild 1). Dabei unverändert geblieben sind die Auslegungswerte des n50-Wertes in Abhängigkeit von Gebäudekonstellation und Lüftungssystem sowie die Zuordnung der Landkreise zu windschwachen oder windstarken Gebieten.
Zur Belegungsdichte kann nach anstehender Norm davon ausgegangen werden, dass in selbstgenutztem Eigentum, z. B. in Einfamilienhäusern, eine geringe Belegung vorliegt. Ist die Belegung zum Zeitpunkt der Lüftungsplanung unklar oder soll nicht festgelegt werden, liegt die Annahme einer hohen Belegung lüftungstechnisch auf der sicheren Seite.

Auswahl eines Lüftungssystems
Für die Lüftung von Nutzungseinheiten stehen zukünftig in der Norm freie oder ventilatorgestützte Systeme sowie deren Kombination zur Verfügung (Bild 2), die unter Beachtung der bauphysikalischen und hygienischen Erfordernisse ausgewählt werden können. Bei der Kombination von verschiedenen Lüftungssystemen in einer Wohnung bzw. einer Nutzungseinheit ist eventuellen Wechselwirkungen zwischen den Systemen besondere Beachtung zu schenken. Kombinierte Systeme werden dabei wie folgt unterschieden (Bild 2):

  • getrennte Lüftungsbereiche,
  • überlagerte Lüftungsbereiche,
  • hybride Lüftung.


Bei der Planung und Ausführung von Lüftungssystemen sind zudem Anforderungen an den Brandschutz sowie an den Schallschutz zu beachten. Für den Brandschutz gelten landesrechtliche Vorschriften (Bauordnung), die Mindestanforderungen an den Schallschutz sind in der DIN 4109 geregelt. Weiterhin ist bei der Planung und Ausführung zu gewährleisten, dass die thermische Behaglichkeit im Aufenthaltsbereich bei geschlossenen Fenstern eingehalten wird.

Berechnung der Außenluftvolumenströme
Während in der Normenfassung von 2009 die Infiltration für die Auslegung aller Lüftungskomponenten angesetzt wird, erfolgt in der Neufassung nur noch die Anrechnung bei Außenbauteil-Luftdurchlässen (ALD). In der Konsequenz erfolgt bei der Auslegung von Zu-/Abluftsystemen keinerlei Berücksichtigung der Infiltration mehr, da bei diesen Systemen keine ALD eingesetzt werden.
Die in Abhängigkeit von der Fläche der Nutzungseinheit zu bestimmenden Außenluftvolumenströme können mit der bereits vorgestellten Formel (2) berechnet werden (Bild 1). Der Faktor f wird dann fLSt statt fWS wie beim Lüftungskonzept genannt. Für die weiteren Lüftungsstufen gilt:

  • Reduzierte Lüftung: fLSt = 0,7
  • Nennlüftung: fLSt = 1,0
  • Intensivlüftung: fLSt = 1,3


Bild 3 zeigt den Vergleich der Außenluftvolumenströme für die unterschiedlichen Normenfassungen für eine Wohneinheit. So ergeben sich u. a. folgende Änderungen:

  • Erweiterung der Angaben für kleinere Wohnungen ab 20 m² (z. B. Nennlüftung für Wohnung mit 20 m²: nach Fassung 2009 ca. 55 m³/h, nach Fassung 2019 ca. 35 m³/h),
  • Reduzierung der Außenluftvolumenströme für alle Wohnungsgrößen, insbesondere für größere Wohnungen (z. B. Nennlüftung für Wohnung mit 200 m²: nach Fassung 2009 ca. 210 m³/h, nach Fassung 2019 ca. 160 m³/h),
  • Anpassung des Rechenalgorithmus für sehr große Wohnungen: Die verwendete quadratische Gleichung führt in sehr großen Wohnungen mit Flächen > 300 m² zu einer Reduzierung des Luftvolumenstroms bei zunehmender Wohnfläche. Dies wird zukünftig kompensiert, in dem ab Wohnflächen > 210 m² der Luftvolumenstrom bei Nennlüftung durch einen Zuschlag von 4 m³/h je 10 m² Wohnfläche bestimmt wird.

Auslegung von Lüftungssystemen
Die Auslegung von Lüftungskomponenten für „freie Lüftung“ folgt in der Neufassung der Norm den prinzipiell gleichen Ansätzen wie bisher. Neben den bereits ausgeführten Neuerungen zur Bestimmung der Gesamtaußenluftvolumenströme und der Anrechnung der Infiltration wird die Festlegung der raumweise erforderlichen Außenluftvolumenströme angepasst (Tabelle 3). Für die Dimensionierung der ALD wird die Infiltration in Abhängigkeit von Gebäudeparametern, wie Gebäudestandort und Gebäudelage sowie von Parametern der Nutzungseinheit, wie Höhe über Grund, Fassadenanzahl und Anzahl der Geschosse bestimmt.
Die Auslegung von Lüftungskomponenten für „ventilatorgestützte Lüftung“ folgt in der Neufassung der Norm ebenfalls den gleichen Grundsätzen wie bisher. Die Festlegung der für Ablufträume erforderlichen Abluftvolumenströme wird angepasst (Tabelle 4). Für die Dimensionierung der ALD wird die Infiltration in Abhängigkeit vom Lüftungssystem und ggf. vom Vorhandensein einer Feuerstätte, durch Variation des Volumenstromkoeffizienten ez, bestimmt.
In Wohnungen mit mehreren Feuchträumen, die kaum alle gleichzeitig intensiv genutzt werden können, besteht die Gefahr der Überdimensionierung des Lüftungssystems. Um das zu vermeiden, ist die Gleichung zur Bestimmung des Gesamtaußenluftvolumenstroms in der Neufassung der Norm erweitert worden (Bild 4). Danach ist nur noch das Minimum aus der Summe der Luftvolumenströme der Ablufträume und des 1,2fachen des Luftvolumenstroms für die Nutzungseinheit anzurechnen, um eine Überdimensionierung ventilatorgestützter Lüftungssysteme bei vielen Ablufträumen zu vermeiden.

Dimensionierung einzelner Komponenten
Wie bisher gibt die Norm auch Hinweise zur Dimensionierung einzelner Komponenten, wie ALD, Überströmluftdurchlässe zwischen Räumen (ÜLD) oder Luftleitungen, wobei für Letztere zusätzliche Angaben für kleine Rohrdurchmesser und für eine zulässige Strömungsgeschwindigkeit von 5 m/s, z. B. für Sammelleitungen, ergänzt worden sind.
Komplett überarbeitet wurden die Angaben für die erforderliche Wärmedämmung der Luftleitungen. Die Angaben zu den Dämmdicken sind auf
eine heute übliche Wärmeleitfähigkeit von 0,038 W/(m · K) (Fassung 2009: 0,045) bezogen. Bei der Festlegung der Wärmedämmung kann zukünftig zwischen drei Kategorien unterschieden werden:

  • „W-K“: Kondensatvermeidung,
  • „W-E“: Vermeidung von Energieverlusten,
  • „W-I“: Individuelle Berechnung.

Anforderungen an die Raumluftqualität
Neu strukturiert sind die Anforderungen an die Raumluftqualität, die ebenfalls in drei Kategorien unterschieden werden können:

  • „0“: ohne Filter,
  • „G“: Grundanforderungen mit Filter,
  • „H“: Hygieneanforderungen mit Filter.

Die Klasse „H“ wird empfohlen und ist mit den Anforderungen der VDI 6022 „Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte (VDI-Lüftungsregeln)“ abgestimmt. Die Neufassung wird genutzt, um die Filterklassifizierung an die aktuelle DIN EN ISO 16890 „Luftfilter für die allgemeine Raumlufttechnik“ anzupassen.

Innen liegende Bädern/WCs
Die für überlagerte Lüftungsbereiche typische Kombination aus einer Entlüftungsanlage nach DIN 18017-3 und Querlüftung zum Feuchteschutz nimmt hinsichtlich der Auslegung eine Sonderrolle ein. Da die Entlüftungsanlage originär die Luftabfuhr aus innen liegenden Bädern bzw. WCs zum Ziel hat, wird sie nach DIN 1946-6 nicht als ventilatorgestützte Lüftung der gesamten Nutzungseinheit betrachtet. Die Auslegung der erforderlichen ALD und ÜLD kann deshalb auch nur für die Lüftung zum Feuchteschutz unter Beachtung einer ausreichenden Luftnachströmung bei maximalen Luftvolumenstrom der Entlüftungsanlage für die innen liegenden Räume erfolgen.

DIN 18017-3: Wesentliche Neuerungen
Wesentliches Ziel der Überarbeitung ist die Anpassung an die aktuelle Fassung der DIN 1946-6. Es bleibt damit bei den Abschnitten:

  • Art und Betriebsweise der Anlagen,
  • Grundsätzliche Anforderungen,
  • Anlagenspezifische Anforderungen.

Im Zuge der Anpassung an die DIN 1946-6 sind die Tabellen für die bei der Auslegung der ALD anrechenbaren Infiltrationsluftvolumenströme aktualisiert und erweitert worden. Zusätzlich werden Tabellen für n50 = 2 h-1 (entspricht Kategorie C nach DIN 1946-6 : 2019) und für n50 = 0,5 h-1 (für hochdichte Gebäude insbesondere im Neubau) aufgenommen.
Eine weitere Änderung betrifft die möglichen vier Betriebsfälle der Entlüftungssysteme. Durch eine möglichst exakte Beschreibung soll klargestellt werden, unter welchen Bedingungen die Systeme mit welchen minimalen und maximalen Luftvolumenströmen ausgelegt und betrieben werden können. Neu ist dabei, dass mit Raumluftsensoren ausgestattete, bedarfsgeführte Entlüftungssysteme in innen liegenden Bädern für 40 m³/h statt wie bisher für 60 m³/h ausgelegt werden.

Autor: Prof. Dr.-Ing. Thomas Hartmann, ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden GmbH

Webinar-Tipp

Raumlüftung nach neuer Norm planen, mit Praxisbeispielen
Zahlreiche Änderungen bringt die DIN 1946-6 „Lüftung von Wohnungen“ in der Neufassung vom Dezember 2019 mit sich. So können zukünftig z. B. Kombinationen von freien und ventilatorgestützten Systemen (wie Hybridsysteme) unter Beachtung der bauphysikalischen und hygienischen Erfordernisse ausgewählt werden. Bei der Berechnung der Außenluftvolumenströme kommen neue Faktoren zum Einsatz, sodass sich Auswirkungen für alle Wohnungsgrößen ergeben. Des Weiteren ist eine vereinfachte Infiltrationsberechnung in das neue Regelwerk integriert. Und nicht zuletzt sind die Angaben für die erforderliche Wärmedämmung von Luftleitungen überarbeitet und auch die DIN 18017-3 „Lüftung von Bädern und Toilettenräumen“ an die Neuerungen der Norm angepasst.
Einen Überblick zu den Neuerungen gibt das Webinar „Neue Norm für die Wohnraumlüftung“ von Prof. Dr.-Ing. Thomas Hartmann und IKZ-ACADEMY. Prof. Hartmann ist Geschäftsführer des Institut für Technische Gebäudeausrüstung (ITG) Dresden und stellvertretender Obmann des DIN-Ausschusses Wohnungslüftung.
Das Webinar findet am 5. Februar 2020 um 17.00 Uhr statt und dauert ca. eine Stunde. Die Teilnahmegebühr beträgt 49 Euro. Für IKZ-select-Premium-Mitglieder ist die Veranstaltung kostenfrei.

Link führt direkt zur Anmeldung
http://bit.ly/Raumlüftung





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