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StartseiteThemenBetriebsführungBonbon für eine bestandene Meisterprüfung
1. Juni 2023
Bayern erhöht den Meisterbonus, NRW führt ihn Mitte dieses Jahres ein – einheitliche Regeln gibt es nicht
Eine berufliche Aufstiegsfortbildung zum Handwerksmeister ist zeit- und kostenintensiv. Unterstützung bietet das Meister-BAföG, eine Kombination aus Zuschuss und Bankdarlehen. Doch lassen sich damit die Lehrgangs-, Material- und Prüfungskosten längst nicht decken. Zudem richtet sich die Höhe nach den vorliegenden Familienverhältnissen. Die meisten Länder machen sich deshalb schon seit langem stark für eine kostenlose Meisterausbildung. Der Weg dorthin ist aber offenbar lang und steinig. Der Meisterbonus, den einige Bundesländer nach bestandener Prüfung gewähren, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Gleichwohl kocht bislang jedes Bundesland sein eigenes Süppchen.
Anfang März dieses Jahres hatte der Bundesrat einen bayerischen Antrag für eine bundesweit kostenfreie Meisterausbildung einstimmig angenommen. Um Kostenfreiheit zu gewährleisten, müsste der Bund allerdings das Meister-BAföG deutlich aufstocken. Aktuell ist das jedoch nicht umgesetzt. Dadurch werden im Regelfall maximal Dreiviertel der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren abgedeckt. Insbesondere im SHK-Handwerk fallen Restkosten von mehreren tausend Euro an.
In Bayern wurde der Meisterbonus deshalb rückwirkend zum 1. Januar 2023 dauerhaft auf 3000 Euro erhöht. Bislang wurden erfolgreiche Absolventen mit 20 00 Euro belohnt. Das ist gut, aber längst nicht ausreichend. Denn laut Manfred C. Klöpfer, Referatsleiter Aus- und Fortbildung beim Fachverband Bayern, reicht das weiterhin nicht, um die Kosten im Gewerk SHK zu decken. Klöpfer mit einem Beispiel: „Wenn man von etwa 10 000,- Euro Gesamtkosten für Meisterkurs und Prüfung ausgeht, gibt es 5000,- Euro Zuschuss nach Meister-BAföG. Für die restlichen 5000,- Euro reichen die 3000,- Euro Meisterbonus nach Adam Riese also nicht aus.“ Klöpfer spricht sich für eine bundesweite Lösung aus: „Die Meistervorbereitung und -prüfung sollte wie das Studium für den Teilnehmer kostenlos sein.“
NRW führt Meisterprämie im Handwerk ein
Ab Mitte dieses Jahres sollen auch erfolgreiche Absolventen in Nordrhein-Westfalen eine Meisterprämie erhalten. Geplant ist ein Bonus in Höhe von 2500 Euro. Der Landtag muss dem noch zustimmen. Während das Studium an Hochschulen in der Regel kostenlos sei, müssten angehende Meister nach wie vor einen Teil ihrer Fortbildungskosten selber schultern, begründet Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. Mit der Meisterprämie wolle man einen Beitrag zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung leisten.
Uneinheitliche Regelungen
Nach wie vor ist die Höhe des Meisterbonus uneinheitlich: Niedersachen oder Bremen etwa gewähren erfolgreichen Absolventen eine Meisterprämie in Höhe von 4000 Euro. In Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Rheinland-Pfalz winken 2000 Euro. In Hamburg oder Hessen gibt es lediglich eine Meisterprämie in Höhe von 1000 Euro. In Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gibt es keinen Meisterbonus.
Ebenso uneinheitlich wie die Höhe des Bonus sind auch die Voraussetzungen, um den Meisterbonus in Anspruch nehmen zu können. Einige Länder fordern eine erfolgreiche Meisterprüfung in einem Gewerbe der Handwerksordnung (Anlage A oder B1). Andere wiederum belohnen auch eine vergleichbare Aufstiegsfortbildung, etwa zum Betriebswirt. Und so lässt die in der Politik oftmals postulierte Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung trotz der offensichtlichen Bemühungen einzelner Bundesländer weiter auf sich warten. Höchste Zeit also, dass sich etwas ändert.
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