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Sanitäranlagen in öffentlichen Gebäuden



Sanitäranlagen in öffentlichen GebäudenBild: Hewi
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22. Dezember 2022

Alle Menschen profitieren von barrierefrei gestalteten Sanitäranlagen
Mit dem Fortschreiten des demografischen Wandels rückt das Thema Barrierefreie Planung stärker in den Fokus. Um angemessen auf eine älter werdende Gesellschaft und die damit verbundenen Folgen zu reagieren, sind passende Konzepte zu entwickeln. Ziel dieser Konzepte ist es, den Zugang zu öffentlichen Gebäuden für alle Menschen gleichermaßen zu ermöglichen – unabhängig von physischen und kognitiven Voraussetzungen. Barrierefreiheit wird so zum Mehrwert für alle.
Der Begriff Barrierefreiheit wandelt sich. Anfangs verstand man hierunter den Zugang öffentlicher Bereiche für Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Heute wird Barrierefreiheit viel differenzierter betrachtet und richtet sich oft nach den individuellen Bedürfnissen bzw. Kompetenzen des Einzelnen – weshalb man häufig von „Universal Design“ spricht. Dieser Perspektivwechsel spiegelt sich deutlich in der DIN 18040 [1]. Ziel der Norm ist es, eine individuelle, zukunftsfähige und damit nachhaltige Nutzung von Gebäuden für alle Menschen zu ermöglichen. Die DIN 18040 berücksichtigt nicht nur motorische Einschränkungen, die zum Beispiel eine Rollstuhlnutzung erfordern, sondern beispielsweise auch die Koordinationsfähigkeit.
Die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Gebäude und dazugehöriger öffentlich zugänglicher Außenanlagen, die der Erschließung und gebäudebezogenen Nutzung dienen, werden im ersten Teil der Norm (DIN 18040-1) geregelt. Hierzu zählen:

  • Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens,
  • Sport- und Freizeitstätten,
  • Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  • Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
  • Verkaufs- und Gaststätten,
  • Stellplätze und Garagen,
  • WC-Anlagen.

Öffentliche Gebäude sollen laut DIN 18040-1 so gestaltet sein, dass sie weitgehend für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind. Dies sollte in der allgemein üblichen Weise – ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe – möglich sein. Die DIN 18040-1 gilt für Neubauten. Sie sollte jedoch auch bei Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen von bestehenden Gebäuden Anwendung finden.
Barrierefreie Sanitärräume in öffentlichen Gebäuden stellen eine besondere Herausforderung für die Planung dar. Sie müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen zu nutzen sind – seien es Rollstuhlfahrer oder Rollator-Nutzer, Blinde oder sehbehinderte Menschen oder Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen. In jedem öffentlich zugänglichen Gebäude muss mindestens ein Sanitärraum für Rollstuhlnutzer zugänglich sein – dieser kann auch geschlechtsneutral sein. In größeren Gebäuden ist es empfehlenswert, mehrere rollstuhlgerechte Anlagen zu integrieren. Optimal sollte pro Sanitäranlage ein barrierefreies WC eingeplant werden.

Funktionsbereiche in öffentlichen Sanitärräumen
Waschtisch

Die Bewegungsfläche vor dem Waschtisch sollte 150 x 150 cm betragen. Barrierefreie Waschtische sind flexibel nutzbar – sowohl im Sitzen als auch im Stehen. Damit sie für einen Rollstuhlfahrer geeignet sind, müssen Waschtische mindestens zu 55 cm unterfahrbar sein. Handelt es sich um ein Handwaschbecken, ist es möglich, die unterfahrbare Tiefe auf 45 cm zu reduzieren. In öffentlichen Sanitärräumen (DIN 18040-1) ist ein unterfahrbarer Waschtisch unverzichtbar. Die vorgegebene Waschtisch-Oberkante ist dort auf 80 cm begrenzt. Damit der Waschtisch auch im Sitzen komfortabel zu nutzen ist, muss zwischen Boden und der Waschtischunterseite ein Abstand von 67 cm in einer Tiefe von 30 cm eingehalten werden. Um zu verhindern, dass sich eine sitzende Person durch im Siphon angesammeltes heißes Wasser oder Anstoßen verletzt, wird der Einsatz eines Unterputz- oder Flachaufputzsiphons empfohlen.
Ablagen, Steckdosen und Armatur müssen sich im unmittelbaren Greifbereich des Nutzers befinden. Ein Einhebel-Waschtischmischer mit langem Bedienelement oder eine sensorgesteuerte Armatur erleichtern Menschen mit eingeschränkter Motorik oder wenig Kraft die Bedienung.

WC
Damit das WC für einen Rollstuhlfahrer nutzbar ist, sollte es eine Tiefe von 70 cm aufweisen. Hierdurch ist bei einer seitlichen Anfahrt mit dem Rollstuhl gewährleistet, dass die Sitzflächen nebeneinander liegen. Zudem ist ein seitlicher Platzbedarf von mindestens 90 cm erforderlich.
Vor dem WC beträgt die notwendige Bewegungsfläche ebenfalls 150 x 150 cm. Rechts und links vom WC sind Stützklappgriffe erforderlich. Ihre Oberkante sollte 28 cm über der Sitzhöhe liegen. Im Abstand von 55 cm hinter der Vorderkante des WC-Beckens ist zudem eine Rückenstütze anzubringen.
WC-Papierrollenhalter und Spülauslösung müssen mit einer Hand oder dem Arm bedienbar und ohne Veränderung der Sitzposition erreichbar sein. Eine berührungslose Spülauslösung ist ebenfalls zulässig.

Dusche
Die Dusche in einem öffentlichen Sanitärraum muss bodengleich und darf zum übrigen Bodenbereich nicht mehr als 2 cm abgesenkt sein. Ein rutschhemmender Bodenbelag, der nach DGUV-Information 207-006 [2] mindestens Bewertungsgruppe B aufweist, ist ebenfalls Pflicht. Wie am Waschtisch und am WC ist eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm in der Dusche vorgesehen.
Mobile Duschsitze oder fest montierte Duschklappsitze erleichtern das eigenständige Duschen. Entscheidend für die Sitzhöhe ist hier der Fußkontakt zum Boden. Er spendet ein sicheres Gefühl beim Sitzen und sollte jederzeit gewährleistet sein.
Optimal ist eine seitlich im Sitzen zu erreichende Armatur. Diese sollte einen nach unten zeigenden Bedienhebel in Höhe von 85 cm über OKFFB aufweisen.
Barrierefreien Spritzschutz bietet ein Duschvorhang. Dieser sorgt für mehr Hygiene und Sauberkeit im öffentlichen Sanitärraum. Duschvorhänge schützen den Boden vor Wasser. Gegenüber einer Duschkabine oder einer Glasscheibe hat er den Vorteil, dass er wesentlich flexibler einsetzbar ist. Insbesondere in einem kleinen Bad gewährleistet er, die Vorgaben seitens der DIN 18040 für barrierefreie Bäder umzusetzen. Ein weiterer Vorteil ist, dass er sich nach einer gewissen Nutzungszeit bedarfsgerecht austauschen lässt. Zudem ist der Reinigungsaufwand deutlich geringer; das Reinigungspersonal gibt ihn dazu einfach in die Waschmaschine.

Hygiene in barrierefreien Sanitärräumen
In öffentlichen und halböffentlichen Gebäuden werden Hygiene und Infektionsschutz immer mehr zum bestimmenden Faktor – und so auch in barrierefreien Sanitärräumen. Denn selbst, wenn Reinigungskräfte Oberflächen, Haltegriffe oder Türdrücker regelmäßig putzen, so bilden sie dennoch einen Nährboden für Krankheitserreger und stellen damit ein Infektionsrisiko dar. Das liegt daran, dass, neben der Infektion durch die Atemluft, Viren und Bakterien sich besonders gut über die Hände übertragen. Sie sind sogar die zweithäufigste Infektionsquelle.
Abhilfe schafft die Auswahl der richtigen Materialien. Auch wenn es in einigen Bereichen Beschränkungen durch Normungen wie die DIN-Vorgaben gibt, so bietet die Materialauswahl die Chance, Ideen und Gestaltungskonzepte zu verwirklichen und das barrierefreie Bad hygienisch zu gestalten.
Für die Nutzung im Sanitärbereich ist die Feuchtraumbeständigkeit der Materialien zu prüfen, etwa durch eine Kondenswasserprüfung oder durch einen Klima-Wechsel-Test. Letzterer zeigt, wie sich das Material unter sich ständig wechselnder klimatischer Beanspruchung verhält. Je nach Eigenschaften entstehen durch Wärmeausdehnung o. ä. Risse im Material, womit das Produkt für den Einsatz im Sanitärbereich ungeeignet wäre. Zielführend sind Materialien, die aus einer glatten, geschlossenen Oberfläche bestehen.
Produkte sollten ohne Fügestellen auskommen, sodass sich in Fugen etc. erst gar kein Schmutz, Kalk oder Dreck ansammeln kann. Ein Beispiel für ein geeignetes Material ist hochglänzendes Polyamid, das wegen seiner porenfreien Oberfläche über sehr gute Reinigungseigenschaften verfügt und unempfindlich gegenüber scharfen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln ist. Edelstahl gilt aufgrund seiner porenfreien Oberfläche ebenfalls als besonders hygienisch. Bereits sehr wenig Pflege ist ausreichend, um zu verhindern, dass sich dort Mikroorganismen wie Viren und Bakterien oder Schmutz anreichern. Zudem ist der Werkstoff äußerst robust und unempfindlich gegen Kratzer. Im Einsatz ist von Vorteil, dass Edelstahl beständig gegenüber Reinigungs- und Desinfektionsmittel ist. Auch ist es korrosionsbeständig. Je gröber es geschliffen ist, desto mehr Schmutz oder Ablagerungen können sich allerdings im Material festsetzen.

Allgemeine Bestimmungen für öffentliche Sanitärräume
Kennzeichnend für barrierefreie Gestaltung ist die Vielschichtigkeit in der Anwendung. Normen sind nicht per se rechtsverbindlich. Die Anwendung muss zwischen Bauherr, Architekt und ausführendem Betrieb privatrechtlich vereinbart werden. Mit der Veröffentlichung in der Liste der Technischen Baubestimmungen wird sie Bestandteil des Baurechts und ist entsprechend einzuhalten. Einige Bundesländer haben die DIN 18040 nicht vollständig eingeführt und einzelne Abschnitte entnommen. In welchem Umfang die Norm im jeweiligen Bundesland Anwendung findet, ist in den entsprechenden technischen Bestimmungen, technischen Regelwerken und Leitfäden zu finden.

Literatur:
[1] DIN 18040-1: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen; Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude DIN 18040-2: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen; Teil 2: Wohnungen
[2] DGUV-Information 207-006: Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche; Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV); kostenloser Download: bit.ly/i207-006

Quelle: HEWI Heinrich Wilke GmbH

www.hewi.com





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