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Komfort durch barrierefreie Badgestaltung



Komfort durch barrierefreie Badgestaltung
 
 
 
 
 
 
 

25. Februar 2021

Planungs- und Ausführungsaspekte

Die barrierefreie Sanierung privater Bäder hat aktuell noch einmal an Bedeutung gewonnen: Der Fokus auf die eigenen vier Wände weckt Bedürfnisse – z.B. für mehr Komfort im Alter oder bei Einschränkungen. Was bei der barrierefreien Planung und Ausführung zu berücksichtigen ist, nennt der Beitrag im Überblick.

Für private Bauherren und Wohnungsbesitzer geben u. a. die KfW-Fördermittel einen Anreiz, durch bauliche Maßnahmen die Barrieren im Wohnen zu reduzieren. Ziel der Förderung ist es, Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, möglichst bis ins hohe Alter. Dazu wird beispielsweise der Fördertopf im bekannten Programm 455-B „Altersgerecht umbauen“ regelmäßig voll ausgeschöpft. Hierzu hat die VDS (Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft) ein Merkblatt als nützliche Orientierungshilfe für Bauherren entwickelt, das unter www.aktion-barrierefreies-bad.de heruntergeladen werden kann.

Die Kriterien für Barrierefreiheit regelt für den Wohnungsbau die DIN 18040-2, während die DIN 18040-1 öffentlich zugängliche Bereiche betrifft. Die Norm gilt allgemein für den Neubau. Im Bestand muss ggf. hiervon unter Vereinbarung mit dem Auftraggeber abgewichen werden, wenn aufgrund der baulichen Situation nicht alles umsetzbar ist. Die Anwendung der DIN 18040-2 wird bestimmt durch die jeweilige Landesbauordnung.

Dabei ist zwischen allgemein barrierefreien Wohnungen (bzw. Bädern) und solchen unterschieden, die auch uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind. Eine normgerechte Sanierung oder ein Neubau nach DIN 18040-2 bzw. 18040-2 R (für Rollstuhlfahrer) kann für die Wertigkeit der Immobilie durchaus interessant sein.

Bewegungsflächen sind das A und O
Sanitärräume im Sinne der barrierefreien Planung haben mindestens 180 x 220 cm Grundfläche, die Tür muss nach außen aufschlagen (oder schiebbar sein). Bei den Bewegungsflächen sind Mindestmaße einzuhalten: Vor jedem einzelnen Sanitärobjekt 120 x 120 cm (für Rollstuhlfahrer 150 m x 150 cm); dabei dürfen sich Flächen überlagern. Wird mit sich überschneidenden Flächen im Duschbereich geplant, so muss der Übergang zwischen Duschfläche und dem angrenzenden Bereich bodengleich sein. Bei schlauchartigen Bädern empfiehlt es sich, die Dusche als Wendefläche am Endpunkt anzuordnen. Bei engen und schmalen Bädern ist im Übrigen darauf zu achten, dass keine Hindernisse in die Bewegungsflächen hineinragen. Ein wichtiger Hinweis für die Barrierefreiheit gilt dem sogenannten Zwei-Sinne-Prinzip: Informationen über Lage und Gestalt von Badobjekten und Flächen sollten stets mit zwei Sinnen, Tastsinn und Sehkraft, vermittelt werden. So sollte sich die Duschfläche farblich abheben und sich mit einer rutschhemmenden Oberfläche spürbar vom übrigen Boden unterscheiden. Das Gefälle darf nicht mehr als zwei Prozent betragen und der rutschhemmende Bodenbelag muss mindestens der Bewertungsklasse B/R10 genügen.

Sicherheit vor der Wand
Ein weiteres wichtiges Kriterium für die barrierefreie Ertüchtigung des Bades betrifft die Wände. Sie sind so auszubilden, dass im Bedarfsfall Stütz-/Haltegriffe neben dem WC sowie im Bereich der Dusche und an der Wanne nachgerüstet werden können. Solche Vorkehrungen machen das Bad im Übrigen auch für Benutzer attraktiv, die rechtzeitig an Unterstützungsbedarf in der Zukunft denken. Die Montagepunkte für Stütz-Klappgriffe lassen sich stilvoll kaschieren, bis sie tatsächlich gebraucht werden. Für die Wandverstärkung werden z. B. im Trockenbau oft Grobspanplatten eingesetzt. Eine entsprechende Solidität verlangt auch der Dusch-Klappsitz, der im Bad nach DIN 18040-2 nachrüstbar sein muss, wenn er nicht von vornherein vorgesehen ist. Nachrüstbarkeit gilt auch für die hochklappbaren Stützgriffe beidseitig des Klappsitzes.

Wanne und/oder Dusche?
Vorzugsweise ist das barrierefreie Bad so zu planen, dass der Bewohner zwischen einer stufenlos begeh- oder befahrbaren Dusche und einer Badewanne wählen kann. Wird eine bodengleiche Dusche anstelle einer bisherigen Wanne installiert, dann ist für eine rollstuhlgerechte DIN-Ausstattung zu berücksichtigen, dass dies ggf. auch wieder rückgängig gemacht werden kann. Hintergrund ist der therapeutische Aspekt des Wannenbads. Die Entwässerungsinstallation sollte vor diesem Hintergrund eine solch mögliche Änderung berücksichtigen, damit später ggf. wieder eine Wanne angeschlossen werden kann.

Bei einer Komfort-Sanierung, die nicht nach DIN 18040-2 vorgeht, aber dennoch den barrierefreien Gedanken tragen soll, bieten 2-in-1-Lösungen eine Alternative. Kombinierte Bade-/Duschwannen ermöglichen den Zutritt über eine dicht schließende Tür mit niedriger Schwelle im Wannenrand. Sie machen für Menschen mit Problemen beim Einstieg in die herkömmliche Wanne durchaus Sinn. Dazu sollten dem Kunden aber auch die Wartezeiten für den Wannenaustritt aufgezeigt werden, da die Türe nur bei leerer Wanne zu öffnen ist und bis zu diesem Zeitpunkt das Kältegefühl unangenehm wirken kann.

Bei den Armaturen in der Dusche sind Einhebelmischer vorzusehen, deren Bedien hebel zur Vermeidung von Verletzungsgefahr nach unten zeigen sollte. Empfehlenswert sind Thermostatarmaturen, die auch unter dem Gesichtspunkt optimaler Ergonomie ausgewählt werden sollten. Stichworte sind: einfache Haptik und Erkennbarkeit der Ziffern und Farbsignale. Die Norm verlangt, dass die Wassertemperatur auf max. 45 Grad zu begrenzen sein muss, was Thermostate besonders einfach leisten. Benutzerfreundlich sind Thermostate mit allzeit kühler Oberfläche, die also bereits im Inneren das zugeführte Heiß- und Kaltwasser so mischen, dass der Armaturenkörper mit Verbrühungsschutz ausgestattet ist. Gut ist die Anordnung der Duscharmatur etwas versetzt vom Duschplatz, damit Hilfspersonen im Zweifelsfall im Trockenen bleiben. Ein halbhoher Spritzschutz ist ebenso denkbar, wenn auch von den Normen her nicht vorgesehen. Im Allgemeinen muss die Duscharmatur mit Handbrause im Sitzen erreichbar sein.

Waschplatz und WC, Spiegel und Licht
Auch vor dem Waschtisch und WC sind Bewegungsflächen sowie Mindestabstände zur Wand vorzusehen. Der Waschtisch für Rollstuhlfahrer muss unterfahrbar sein, wobei auf die Armlehnhöhe zu achten ist. Waschbecken für die Anforderungen des rollstuhlgerechten Bades haben meist eine Einbuchtung, in einigen Fällen auch integrierte Griffe oder einen verdeckten Untergriffzum Heranziehen. Höchsten Komfort bieten ohne Frage motorisch höhenverstellbare Waschtische, wie sie von einigen Sanitärherstellern angeboten werden, die sich an Haushalte mit unterschiedlichen Anforderungen der Badnutzer richten. Die bedarfsweise Höhenverstellung gibt es auch für das WC.

Ein Handtuchhalter am Waschtisch muss im normgerechten barrierefreien Bad die Funktion eines Haltegriffs/Stützgriffs mit übernehmen. Bei Hebelmischern ist an die verlängerte Bedienung zu denken, vor allem bei den Waschplätzen für Rollstuhlfahrer. Denkbar ist auch die Installation einer berührungsfreien Armatur (von der DIN nicht gefordert) mit maximaler Temperaturbegrenzung. Der Spiegel wiederum ist so anzuordnen, dass man sich im Sitzen gut sehen kann, kippbar muss er aber nicht sein. Eine Frage neuer Gewohnheiten und Rituale im Bad ist letztlich auch die Entscheidung für ein Dusch-WC, was von vielen in der Branche für das altersgerechte Bad gefordert wird. Die Norm äußert sich hierzu nicht, aber empfehlenswert ist es für die Unterstützung der WC-Nutzung und den Komfort in jedem Fall.

Fazit
Gerade die Aspekte der berührungslosen Technik im Bad, „smarte“ Steuerung und Fernbedienung, aber auch die Sicherheit vor unliebsamen Überraschungen und Stolperkanten verdeutlichen, dass die Grenze zwischen Seniorenbad und normgerechter Barrierefreiheit fließend ist. Was für den fitten Badkunden gegenwärtig „nur“ Komfortverbesserung bedeutet, kann morgen schon zwingend erforderliche Qualität sein. Auch darüber wird immer wieder zu reden sein.

Autor: Heinz Kaiser, freier Journalist, Hamburg


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