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Neue Regeln für eine bedeutsame Ressource



Neue Regeln für eine bedeutsame RessourceBild: fbr – Bundesverband für Betriebs- und Regenwasser
Bild: fbr – Bundesverband für Betriebs- und Regenwasser 
Bild: Otto Graf GmbH 
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3. November 2022

Die DIN 1989-100 „Regenwassernutzungsanlagen –Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 16941-1“ ist im Juli 2022 als Weißdruck erschienen

Zur fachgerechten Planung und Ausführung von Regenwassernutzungsanlagen gilt seit Juli 2022 für Deutschland die DIN 1989-100 „Regenwassernutzungsanlagen – Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 16941-1. Das Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 119-05-08 AA „Wasserrecycling – Erarbeitung von Normen für die Regenwasser- und Grauwassernutzung“ im DIN -Normenausschuss Wasserwesen (NAW) erarbeitet. Unser Gastbeitrag stellt die wichtigsten Neuerungen vor.

Die DIN 1989-100 gilt für Regenwassernutzungsanlagen in Gebäuden und auf Grundstücken in Verbindung mit DIN EN 16941-1. Die Norm legt Anforderungen und Prüfungen fest für:

  • mechanisch wirkende Filter, die in den Zulauf von Regenwasserspeichern für Regenwassernutzungsanlagen eingebaut werden;
  • werksgefertigte monolithische Speicher, für werksgefertigte Speicher in Mehrteilbauweise und für vor Ort erstellte Regenwasser­speicher;
  • Systemsteuerungen in Regenwasserzentralen und Hybridanlagen.

Die Norm ist nicht anzuwenden für:

  • Laubfänge in Dachrinnen;
  • Filter in Entnahmeleitungen von Regenwasserspeichern;
  • Filter in Druckleitungen von Regenwassernutzungsanlagen;
  • Schlammfänge.

Planungsgrundsätze zur Anlagenbemessung
Im Abschnitt 4.1 der DIN 1989-100 sind in der Tabelle 1 „Orientierungswerte zur Ermittlung des jährlichen Nicht-Trinkwasserbedarfs“ enthalten. Hierbei handelt es sich um Werte, die sich in Deutschland schon über einen längeren Zeitraum bewährt haben.
Zur Versickerung von Überlaufwasser aus Regenwasserspeichern heißt es im Abschnitt 4.2 der Norm wie folgt: „Gestatten die vorhandenen Bodenverhältnisse eine Regenwasserversickerung, sollte das aus dem Speicher überlaufende Wasser nach DIN 4261-5 versickert werden. Die reduzierende Wirkung auf die Dimensionierung der Versickerungsanlage durch die Regenwassernutzung kann bei entsprechender Nachweisführung berücksichtigt werden. Bei Metalldächern müssen die landesspezifischen Regelungen zur Versickerung beachtet werden.“
Im informativen Anhang A der Norm befindet sich ein Vorschlag für ein Berechnungsformular zur Ermittlung von Regenwasserertrag, Betriebswasserbedarf und Nutzvolumen von Regenwasserspeichern.

Filter: Bauart, Einbauort und Funktionsprinzip
Anforderungen und Prüfverfahren zu Filtern sind im Abschnitt 6 der DIN 1989-100 enthalten. Grundsätzlich müssen Filter von Regenwassernutzungsanlagen so konstruiert sein, dass Fremdstoffe sicher zurückgehalten werden. Sie müssen im Speicherzulauf – außerhalb oder innerhalb des Regenwasserspeichers – angeordnet werden.
Filter sind wie folgt hinsichtlich ihrer Bauart, Einbauort und Funktionsprinzip zu unterscheiden:

  • Systeme mit separater Ableitung von Fremdstoffen;
  • Systeme mit Rückhaltung von Fremdstoffen innerhalb des Filters in definierten Rückhalteräumen.

Filter im Sinne der Norm müssen aus einem Filtergehäuse sowie einem oder mehreren mechanisch wirkenden Filtereinsätzen bestehen. Bedingt durch die unterschiedlichen Funktionsprinzipien wird in der Norm eine Typisierung für Filter in Tabelle 3 vorgenommen.
Zum Einbau, Betrieb und zur Wartung von Filtern heißt es im Abschnitt 6.4. der DIN 1989-100 wie folgt: „Alle Filter müssen vom Hersteller mit einer ausreichenden Produktbeschreibung, insbesondere der Funktionsweise sowie einer Einbau-, Betriebs- und Wartungsanleitung versehen werden und nach diesen installiert, betrieben und gewartet werden.“

Regenwasserspeicher
Die Anforderungen an Speichern oder Zisternen von Regenwassernutzungsanlagen werden im Abschnitt 7 der DIN 1989-100 beschrieben. Im Einzelnen betrifft das Maße und Grenzabstände, Einbau und Montage sowie Prüfungen für oberirdische und unterirdische Regenwasserspeicher.
Im Abschnitt 7.2.6 wird der Schutz gegen Rückstau aus dem öffentlichen Kanalsystem gefordert. Durch Regenwassernutzungsanlagen dürfen grundsätzlich keine Überflutungen verursacht werden. Überflutungen sind durch ausreichend dimensionierte Überläufe zu verhindern. Wenn möglich, soll das überschüssige Wasser in ein Oberflächengewässer abgeleitet oder versickert werden. Eine Ableitung in die öffentliche Kanalisation sollte nur erfolgen, wenn keine andere Möglichkeit besteht.
Bei Gefahr des Rückstaus aus dem öffentlichen Kanalsystem muss bei freiem Gefälle zum Kanal ein Rückstauverschluss in die Überlaufleitung eingebaut werden. Besteht kein freies Gefälle zum Kanal, ist das Überlaufwasser über eine Abwasserhebeanlage abzuleiten. Bei freiem Gefälle zum öffentlichen Kanal muss bei Anschluss an einen Mischwasserkanal ein Rückstauverschluss für fäkalfreies Abwasser (Typen 2, 3 oder 5 nach DIN EN 13564-1) eingebaut werden. Bei Anschluss an einen Regenwasserkanal (Trennsystem) muss ein Rückstauverschluss für fäkalfreies Abwasser (Typen 0, 1 oder 2 nach DIN EN 13564-1) in die Überlaufleitung eingebaut werden.
Besteht kein freies Gefälle zum öffentlichen Misch- oder Regenwasserkanal, muss das Überlaufwasser über eine Abwasserhebeanlage für fäkalfreies Abwasser entsprechend DIN EN 12050-2 abgeleitet werden.

Regenwassersystemsteuerung
Im Abschnitt 8 der Norm befinden sich die Anforderungen und Prüfverfahren zu Regenwassersystemsteuerungen. Sie betreffen Vorlagebehälter, Pumpe, Speicherbehälter und die Nachspeisung. Die Nachspeisung muss entsprechend DIN EN 16941-1 erfolgen. Zusätzlich müssen hierbei in Deutschland die Vorgaben der Trinkwasserverordnung beachtet werden (Freier Auslauf).

Anhang D
Im informativen Anhang D der DIN 1989-100 befinden sich folgende Beispiele (Bilder D.1 bis D.3) für in Deutschland bewährte Anlagearten und deren Einbindung in die Haustechnik:

  • Regenwassernutzungsanlage mit Erdspeicher und Versickerungsanlage;
  • Regenwassernutzungsanlage mit Kellerspeicher;
  • Regenwassernutzungsanlage mit Erdspeicher und Hybridbehälter, zum Beispiel für Gewerbe und Industrie.

Meldepflicht
Der Einbau von Regenwassernutzungsanlagen ist in Deutschland auch weiterhin meldepflichtig. Nach § 13 (4) der „Trinkwasserverordnung (TrinkwV)“ muss die Errichtung und der Betrieb dem zuständigen Gesundheitsamt schriftlich angezeigt werden. Laut § 3 und § 15 der „Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ besteht eine Mitteilungspflicht gegenüber dem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Die kommunalen Abwassersatzungen sind zu berücksichtigen.

Kennzeichnung
In Deutschland sind Nicht-Trinkwasserleitungen gegenüber Trinkwasserleitungen – gemäß der Trinkwasserverordnung und der DIN 2403 „Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff“ – eindeutig und dauerhaft farblich unterschiedlich zu kennzeichnen. Alle Entnahmestellen für Nicht-Trinkwasser müssen mit einem Schild „Kein Trinkwasser“ oder einem entsprechenden Symbol gekennzeichnet werden.
Am Hausanschluss der Trinkwasseranlage ist in der Nähe des Hauptabsperrventils oder des Wasserzählers ein Informationsschild anzubringen, mit den Hinweisen auf die Regenwassernutzungsanlage sowie der Unzulässigkeit von Querverbindungen.

Inbetriebnahme, Inspektion und Wartung
Die Vorgaben zur Inbetriebnahme von Regenwassernutzungsanlagen werden im Abschnitt 9 der DIN EN 16941-1 beschrieben. Dort heißt es u. a.: „Die vollständig installierte Regenwassernutzungsanlage muss vor Inbetriebnahme nach den Vorgaben der Planung, Standards und Herstelleranleitungen überprüft werden. Das Verteilungssystem muss gespült und auf Wasserdichtheit und Querverbindungen zwischen Trink- und Nicht-Trinkwasserleitungen untersucht werden“.
Die zugehörige elektrische Installation sowie die Regelung müssen ebenfalls nach den geltenden Normen und nationalen Vorschriften überprüft werden. Die Inbetriebnahme ist schriftlich zu dokumentieren. Ein Vorschlag für ein „Inbetriebnahmeblatt“ findet sich im Anhang C der DIN EN 16941-1. Die vollständige Dokumentation ist dem Eigentümer der Regenwassernutzungsanlage auszuhändigen.
Die Angaben zur Inspektion und Wartung von Regenwassernutzungsanlagen befinden sich im Abschnitt 11 und Anhang D der Euronorm.

Fazit
Eine Reduzierung des Trinkwasserbedarfs und die Vermeidung der ungenutzten Ableitung von Regenwasser in die Kanalisation sind einschlägige Argumente für Regenwassernutzungsanlagen. Die Anwendungsmöglichkeiten der Verwendung von Regenwasser als Ersatz für Trinkwasser sind vielfältig, wie zum Beispiel zur Pflanzenbewässerung, WC-Spülung oder zum Wäschewaschen. Mit der Veröffentlichung der DIN 1989-100 „Regenwassernutzungsanlagen – Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 16941-1“ im Juli 2022 steht Sanitärfachleuten ein weiterer wichtiger Baustein zur zeitgemäßen Planung und Ausführung von Regenwassernutzungsanlagen zur Verfügung.

Autor: Bernd Ishorst, Berater, Fachautor und Referent für Entwässerungstechnik, langjähriges Mitglied im DIN-Normenausschuss NA 119-05-02 AA „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“

Literatur:
[1] DIN 1989-100 „Regenwassernutzungs­anlagen – Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 16941-1“, Ausgabe Juli 2022
[2] DIN EN 16941-1 „Vor-Ort Anlagen für Nicht-Trinkwasser: Anlagen für die Verwendung von Regenwasser“, Ausgabe Juni 2018
[3] Normenreihe DIN EN 806 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen“
[4] DIN EN 1717 „Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen“, Ausgabe August 2011
[5] Normenreihe DIN 1988 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen“
[6] DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen
für Gebäude und Grundstücke – Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056“, Ausgabe Dezember 2016
[7] Normenreihe DIN EN 12056 „Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden“
[8] DIN 2403 „Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff“, Ausgabe Oktober 2018
[9] Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV)
[10] Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)





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