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Was ist eigentlich…



Was ist eigentlich…Bild: Kutzner + Weber
Bild: Kutzner + Weber 

18. Oktober 2022

… eine Mischbelegung?
Der Begriff Mischbelegung ist in diesem Zusammenhang auf die Abgasanlage von Heizungssystemen bezogen. Als Abgasanlage wird eine bauliche Anlage für die Ableitung der Abgase von Feuerstätten bezeichnet. Dazu gehören Schornsteine, Abgasleitungen, Luft-Ab­ gas-Systeme und die entsprechenden Verbindungsstücke zu den Feuerstätten.
Sobald mehr als eine Feuerstätte an eine solche Abgasanlage angeschlossen werden soll, stellt sich die Frage einer Mehrfach- oder Gemischtbelegung. Werden mehr als eine Feuerstätte mit dem gleichen Brennstoff angeschlossen, z.B. Gas, spricht man von einer Mehrfachbelegung. Werden aber die Feuerstätten mit unterschiedlichen Brennstoffen betrieben, z.B. Holz und Öl, handelt es sich um eine Gemischtbelegung.
Bei einer Mehrfachbelegung ist hauptsächlich auf die Funktionsfähigkeit der Anlage zu achten. Dazu sind u.a. Mindestabstände für die Einbindung der Feuerstätten einzuhalten. Es darf in keinem Fall zu Wechselwirkungen der angeschlossenen Feuerstätten untereinander kommen. Sie dürfen sich also nicht gegenseitig beeinflussen. Eine solche Wechselwirkung wäre z. B. das Austreten von Rauchgasen über eine nicht in Betrieb befindlichen Feuerstätte in den Aufstellraum.
Bei Mischbelegung ist die Kombinationsmöglichkeit unterschiedlicher Feuerstätten weiter stark eingeschränkt. Es ist grundsätzlich nicht ohne weiteres möglich, Feuerstätten miteinander zu kombinieren, die funktionsbedingt unterschiedliche Abgassysteme benötigen. Abgassysteme unterscheiden sich dahingehend,

  • ob sie rußbrandbeständig sind (Schornsteine) oder nicht,
  • ob die Abgasanlage im Überdruck (Brennwertanlage) oder Unterdruck betrieben werden,
  • ob sie für trockene oder feuchte Betriebsweise (Brennwertanlagen) geeignet sein.

Die DIN V 18160 macht dazu umfangreiche Angaben über unzulässige Kombinationen. Um für den Einzelfall eine Lösung zu finden, empfiehlt es sich, mit dem Schornsteinfeger gemeinsam zu prüfen, ob eine Mischbelegung zulässig ist.





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