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StartseiteTop-ThemenBarrierefreiSelbständigkeit ist integrierbar
22. Dezember 2022
Barrierefreiheit ist das bestimmende Element bei der Bad-Planung
Die Deutschen werden immer älter, nicht zuletzt deshalb steigen die Ansprüche an eine barrierefreie Ausstattung von Sanitärräumen im privaten und öffentlichen Bereich. In vielen Fällen müssen die Vorgaben für barrierefreies Bauen auf begrenztem Raum und mit einem hohen Maß an Funktionalität in der täglichen Nutzung erfüllt werden. Der nachfolgende Artikel zeigt die wesentlichen Anforderungen der DIN 18040-2 für die Konzeption von Sanitärräumen im Wohnungsbau.
Die DIN 18040 beschäftigt sich mit den Planungsgrundlagen über barrierefreies Bauen. Sie setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Teil 1 für öffentlich zugängliche Gebäude. Im Sinne der DIN 18040-1 [1] sind das insbesondere Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten, Stellplätze, Garagen und öffentliche Toilettenanlagen. In Teil 2 der Norm (DIN 18040-2 [2]) finden sich Wohnungen wieder; im Wesentlichen Inhalte zu:
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