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StartseiteWissenNewsSchritt für Schritt zur Inbetriebnahme
15. September 2023
Der sorgfältige Inbetriebnahmeprozess einer neu errichteten Trinkwasserinstallation sichert deren Qualität und schützt den Fachunternehmer so auch vor Regressansprüchen
Der Prozess der Inbetriebnahme ist das Bindeglied zwischen Planung, Ausführung und Betrieb. Er erfordert verschiedene Schritte und beginnt mit der Druckprüfung der Installation. Nach erfolgter Inbetriebnahme gelten die Anforderungen an den bestimmungsgemäßen Betrieb einer Trinkwasserinstallation. Trinkwasserexperte Arnd Bürschgens gibt im Gastbeitrag Hinweise und Empfehlungen für die korrekte Vorgehensweise.
Grundsätzlich müssen Installationen innerhalb von Gebäuden nach erfolgter Leitungs-Installation gemäß DIN EN 806 Teil 4 einer Druckprüfung unterzogen werden. Nach der europäischen Norm kann die Drückprüfung entweder mit Wasser erfolgen oder es können ölfreie, saubere Luft bzw. Inertgase (z.B. Stickstoff) verwendet werden. Nach DIN EN 806-4 sind insbesondere bei der Druckprüfung mit Wasser verschiedene Varianten in Abhängigkeit der unterschiedlichen Werkstoffeigenschaften vorgesehen, die aber sehr umständlich und für den deutschen Anwenderkreis kaum handhabbar sind. Die europaweit einheitliche Grundlagennormung der DIN EN 806 wird daher in Deutschland durch nationale Bestimmungen und Regelwerke ergänzt sowie insbesondere hinsichtlich der hygienischen Anforderungen verschärft. Denn was beispielsweise in Spanien als ausreichend erachtet wird, muss für deutsche Verhältnisse nicht ebenso zielführend sein. So ist hinsichtlich der Hygiene in Trinkwasserinstallationen grundsätzlich die Richtlinienreihe VDI 6023 zu Grunde zu legen. Neben der verbindlichen Empfehlung des Umweltbundesamts zur Gefährdungsanalyse verweist beispielsweise auch die nationale Ergänzungsnorm DIN 1988 im Teil 200 darauf, dass für hygienische Aspekte die VDI 6023 Blatt 1 gilt.
Die VDI 6023 Blatt 1 konkretisiert die Anforderungen an die Druckprüfung dahingehend, dass die Prüfung auf Dichtheit nach Verlegung der Trinkwasserleitungen mit trockener, ölfreier Druckluft oder inerten Gasen (Stickstoff) nach Maßgabe der Merkblätter
Eine Dichtheitsprüfung mit Wasser ist ebenfalls möglich, muss dann aber mit einwandfreier Trinkwasserqualität erfolgen. Sie ist auch nur zulässig, wenn der Wasseraustausch entsprechend dem bestimmungsgemäßen Betrieb spätestens 72 Stunden nach der Dichtheitsprüfung beginnt (Erstbefüllung = Inbetriebnahme). Dieser Passus birgt Risiken: Prüft der Installateur mit Wasser und die weiteren Ausbauarbeiten im Gebäude ziehen sich abschnittsweise über mehrere Wochen oder Monate hin, sodass eine Inbetriebnahme später erfolgt, sind Maßnahmen notwendig, um einen bestimmungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten (regelmäßige Spülungen). Ansonsten drohen Hygieneprobleme durch Stagnation. Das kann mitunter sehr aufwendig sein.
Ein ergänzender Hinweis dazu: Die DIN EN 12502-1 trifft normativ die Aussage, dass nach einer Dichtheitsprüfung mit Wasser Systeme manchmal wieder entleert werden, wobei örtlich Restwasser in den Leitungen unter Bildung von 3-Phasen-Grenzen (Metall/Wasser/Luft) verbleibt. Dieser Effekt kann einen starken Korrosionsangriff im Bereich der Wasserlinie auslösen. Auch Systeme, die als vollständig entleert angesehen werden, können noch Restwasser in Ringspalten von Pressfitting-Systemen sowie kleinere Wasserpfützen in horizontalen Leitungsabschnitten und auf waagerecht angeordneten Oberflachen aufweisen. Eine Befüllung und anschließend vollständige Entleerung einer befüllten Trinkwasserinstallation ist aus korrosionschemischen sowie aus mikrobiologischen Gründen unbedingt zu vermeiden.
Hygiene-Erstinspektion
Nach der trockenen Druckprüfung oder vor der Druckprüfung „nass“ sollte die fertige Installation im Rahmen einer Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023-1 geprüft werden. Das wesentliche Ziel einer Hygiene-Erstinspektion ist es, durch eine Inspektion der Rohinstallation mögliche Ursachen für spätere Mängel bereits vor der Befüllung und der Verdeckung der Trinkwasserinstallation zu identifizieren. Damit kann dann eventuellen Schäden oder sogar späteren Gefährdungen der Nutzer frühzeitig durch gezielte Maßnahmen entgegengewirkt werden. Zum Zeitpunkt der werkvertraglichen Abnahme wäre eine etwaige Mangelbeseitigung oftmals nur noch durch eine zerstörende Bauteilöffnung von Wänden, Böden oder Decken möglich.
Die Hygiene-Erstinspektion gemäß VDI 6023 Blatt 1 entspricht damit auch einer Zustandsfeststellung im Sinne VOB/B DIN 1961, §4 Abs. 10 und dient zur Vorbereitung des reibungslosen Ablaufs einer späteren Abnahme. Hier heißt es, dass der Zustand von Teilen der Leistung festzustellen ist, wenn diese Teile der Leistung durch die weitere Ausführung (Baufortschritt) einer späteren Prüfung z.B. bei der Abnahme entzogen werden, weil Leitungen und Einbauteile dann in Wänden und Böden nicht mehr sichtbar oder erreichbar sind.
Wichtig: Im Rahmen der Hygiene-Erstinspektion festgestellte Mängel müssen vor dem Befüllen der Trinkwasserinstallation behoben werden, die vorhandenen Unterlagen sind entsprechend zu aktualisieren und Druckprüfungen sind nach baulichen Änderungen ggf. zu wiederholen.
Die Hygiene-Erstinspektion als Zustandsfeststellung einer Rohinstallation während der Bauphase ist daher ein wichtiges Instrument zur Schadensminderung (§254 BGB) und zum Schutz sowohl von Installationsunternehmen (Regressanforderungen) als auch von Auftraggebern. Die grundlegende Anforderung hierzu ergibt sich schon seit 10 Jahren aus der Richtlinienreihe VDI 6023 ebenso wie aus der VOB/B und wurde aktuell in der DVQST-Schriftenreihe „FS-401“ praxisgerecht und detailliert erläutert.
Inbetriebsetzung
Die Hausanschlussleitung wird gewöhnlich sehr früh im Bauprozess verlegt und dient während der Bauzeit als Bauwasseranschluss. Oftmals wird sie bereits nach dem späteren Spitzenvolumenstrom Trinkwasser im erwarteten und geplanten bestimmungsgemäßen Betrieb der Liegenschaft dimensioniert. Während der Bauphase bis zum Normalbetrieb des Gebäudes vergehen jedoch üblicherweise Monate, nicht selten sogar Jahre. Während der Bauphase wird die groß ausgelegte Hausanschlussleitung meist nicht so genutzt, wie bei der Planung zu Grunde gelegt. Die Bauwasserentnahme ist in der Regel weit geringer, als der geplante Volumenstrom im späteren Betrieb des Gebäudes, was über einen langen Zeitraum zu Stagnationsbedingungen in einer neu verlegten Leitung führt. Nachteilige, mikrobiologische Veränderungen der Trinkwasserqualität in der Hausanschlussleitung sind vielfach vorprogrammiert.
Die Inbetriebsetzung einer Trinkwasserinstallation umfasst die vorbereitenden Maßnahmen des Wasserversorgers und des Anlagenerrichters zur späteren Inbetriebnahme der Installation. Zur Inbetriebsetzung der Kundenanlage vor der Inbetriebnahme der Hausinstallation gehört also, dass der Hausanschluss vor der Erstbefüllung zumindest gespült wird. Zum Nachweis einwandfreier Trinkwasserqualität am Hausanschluss sollte vor der Erstbefüllung der neu errichteten Trinkwasserinstallation zunächst das Füllwasser am Hausanschluss beprobt und mikrobiologisch untersucht werden. Insbesondere in Gebäuden mit medizinischen Einrichtungen ist zu beachten, dass bereits im Füllwasser Pseudomonas aeruginosa in 100 ml nicht nachweisbar sind (<1 KBE/100 ml).
Sind die Untersuchungsbefunde negativ und die Trinkwasserqualität am Hausanschluss einwandfrei, kann die Installation befüllt werden. Sind jedoch die Analysebefunde mikrobiologisch auffällig, ist es nicht zu empfehlen, die neue Installation mit Wasser zweifelhafter Qualität zu befüllen. In diesen Fällen muss der Hausanschluss zunächst durch Reinigungs- und ggf. Desinfektionsmaßnahmen saniert werden, bevor die Trinkwasserinstallation befüllt werden kann.
Spülen des Systems
Das Spülen der Trinkwasserinstallation zum Austrag von Installations- und Fertigungsrückständen sollte im direkten Anschluss an die Erstbefüllung (bzw. unmittelbar nach einer Druckprüfung mit Trinkwasser) erfolgen. Der Zweck der Spülung ist es, Fremdstoffe wie Sand und Schmutz, die bei der Ausführung der lnstallationsarbeiten in die Rohrleitung gelangen können, sowie überschüssiges Fluss- oder Schmiermittel zu entfernen. Für die Spülung ist filtriertes Trinkwasser zu verwenden. Für die Mobilisierung von Verunreinigungen sind ausreichende Fließgeschwindigkeiten erforderlich, und das Wasservolumen ist ca. 20-mal auszutauschen (siehe DIN EN 806-4).
In dem zu spülenden Abschnitt der Trinkwasserinstallation muss in der Leitung mit dem größten Durchmesser mindestens eine Fließgeschwindigkeit von 2m/s erreicht werden. Dazu müssen so viele Entnahmestellen gleichzeitig geöffnet werden, um die geforderte Strömungsgeschwindigkeit zu erhalten.
Die Reihenfolge der zu spülenden Entnahmeentstellen und sonstigen Anschlüsse ist so zu wählen, dass Verunreinigungen auf möglichst kurzem Wege ausgespült werden. Filter, die in Fließrichtung vor Armaturen oder Apparaten eingebaut werden, sollten entfernt oder müssen nach dem Spülen rückgespült bzw. ersetzt werden und es müssen Maßnahmen zum Schutz empfindlicher Armaturen und Einrichtungen (z.B. WC-Druckspüler, thermostatische Mischer, Strangregulierventile usw.) gegen Fremdkörper getroffen werden, die während der Installation eingetragen wurden.
Zur Erhöhung des Durchflusses, und um ein Verstopfen während der Spülmaßnahme zu verhindern, sind eingebaute Strahlregler, Durchflussregler oder auch Brauseköpfe zu entfernen. Der Wiedereinbau erfolgt erst nach der Reinigung und ggf. Desinfektion der gesamten Trinkwasserinstallation. Eingebaute Feinsiebe vor Armaturen, die nicht ausgebaut oder überbrückt werden können, sind nach einer Spülung zu reinigen.
In die Spülmaßnahme sind alle Entnahmeentstellen und sonstige Anschlüsse der Trinkwasserinstallation einzubeziehen. Empfindliche Bauteile wie Armaturen, Filter und Apparate sind vor dem Spülen durch geeignete Passstücke zu ersetzen, um diese vor Partikeln und Feststoffen zu schützen, welche bei dem Spülvorgang gelöst werden.
Bei Unterputz-Thermostatarmaturen und anderen empfindlichen Armaturen, die während des Spülens nicht ausgebaut werden können, sind die Montageanleitungen der Hersteller zu beachten. Alle Wartungsarmaturen, Etagenabsperrungen und Vorabsperrungen (z.B. Eckventile) müssen voll geöffnet sein. Evtl. eingebaute Druckminderer müssen voll geöffnet sein und werden erst nach dem Spülen einreguliert. Beim Einbau gereinigter Bauteile und Apparate ist auf sauberes hygienisches Arbeiten zu achten.
Erstbefüllung und Spülung der Trinkwasserinstallation sind zu protokollieren. Die Befüllung erfolgt durch Mitarbeiter des ausführenden Unternehmers (Fachbetrieb).
Hygiene-Erstuntersuchung des Trinkwassers
Zum Nachweis, dass aus der neu errichteten Trinkwasserinstallation tatsächlich einwandfreies Trinkwasser entnommen werden kann, sollte unmittelbar nach der Befüllung (bei längeren Zeiträumen bis zu Abnahme ggf. unmittelbar vor der Abnahme nochmals) an repräsentativen endständigen Stellen eine Kontrolle der Wasserbeschaffenheit erfolgen. Dabei sind mindestens die Parameter nach Tabelle 1 der VDI 6023-1 zu untersuchen.
Sollte die mikrobiologische Untersuchung erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden, z.B. als Wiederholungsprüfung vor der Abnahme, sollte zusätzlich auch der Parameter Legionella spec. mit untersucht werden. Nach TrinkwV§31 ist die erste Untersuchung auf den Parameter Legionella spec. bei einer neu in Betrieb genommenen Wasserversorgungsanlage erst innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach der Inbetriebnahme durchzuführen. Je nach Bauablauf kann dieser Zeitraum durchaus noch im Verantwortungsbereich des Installationsunternehmens liegen.
Gem. TrinkwV dürfen die erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers einschließlich der Probennahmen nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Selbst wenn Mitarbeiter des Installationsbetriebs eine Zertifizierung als Probenehmer besitzen, sollten diese Mitarbeiter trotzdem nicht selbst die Proben in der eigenen Installation entnehmen, da die tatsächliche Herkunft der Proben sonst aus Gründen einer möglichen Abhängigkeit in Frage gestellt werden.
Bestimmungsgemäßer Betrieb/Probebetrieb
Die Erstbefüllung einer Trinkwasserinstallation ist gleich der Inbetriebnahme, daher muss spätestens drei Tage nach der Erstbefüllung der bestimmungsgemäße Betrieb der Installation beginnen. Es wird empfohlen, die Trinkwasserinstallation vor der Übergabe einem Probebetrieb zu unterziehen, der den späteren Normalbetrieb der Nutzer simuliert und bei dem festgestellt werden kann, ob die Anforderungen (z.B. an Temperaturen) eingehalten werden. Der Probebetrieb von Trinkwasserinstallationen bzw. die Funktionsprüfung gem. VOB/C ATV DIN 18381 Pkt. 3.6.2 ist dabei Teil der Inbetriebnahme und wird vom Auftragnehmer (Anlagenerrichter) vor dem Verantwortungsübergang (Übergabe und Abnahme) durchgeführt.
Der Probebetrieb dient
Ein Probebetrieb sollte möglichst die realistische Nutzung nach der Übergabe an den späteren Nutzer widerspiegeln.
Mit der Dokumentation, dass z.B. an allen Entnahmestellen die vorgegebenen Temperaturen erreicht werden, die Einstellung der Regulierventile und Spüleinrichtungen auf das System abgestimmt wurde und dass die Einstellungen der Trinkwassererwärmung den a.a.R.d.T. der Technik entsprechen, kann im Schadensfall eine Beweislasterleichterung bis hin zur Beweislastumkehr erreicht werden.
Bei einem positiven Untersuchungsergebnis kann dann die Verantwortung nicht mehr automatisch mit einer pauschalen Mangelanzeige auf den Installateur geschoben werden, sondern es müsste der Auftraggeber nachweisen, dass er seit der Übergabe die Anlage sowie ihre Einstellungen nicht verändert hat und das System bestimmungsgemäß betrieben wurde.
Übergabe/Abnahme
Zur Abnahme gehört auch die Übergabe relevanter Dokumente. Der Auftragnehmer hat nach VOB/C: ATV DIN 18381 Pkt. 3.7 u.a. folgende Unterlagen aufzustellen und dem Auftraggeber spätestens bei der Abnahme zu übergeben:
Das Fehlen vertraglich vereinbarter Revisionsunterlagen stellt einen Mangel dar, der den Auftraggeber dazu berechtigt, einen Betrag in Höhe des Doppelten der für die Erstellung der Unterlagen erforderlichen Kosten zurückzubehalten (Urteil OLG Brandenburg vom 4. Juli 2012, 13 U 63/08). Wird eine entsprechende Vereinbarung über die VOB getroffen, kann der Auftraggeber sogar die Abnahme verweigern, wenn die Revisionsunterlagen fehlen (OLG Bamberg Urteil vom 8. Dezember 2010, 3 U 93/09).
Schlussbemerkung
Werden die vorgenannten Rahmenbedingungen und einzelnen Prozessschritte im Zuge der Inbetriebsetzung/Inbetriebnahme vernachlässigt, müssen häufig nachträglich Maßnahmen getroffen werden (z.B. Reinigung und Desinfektion), die zu Verzögerungen im Ablauf führen und zudem mit erhöhtem Aufwand und unnötigen Kosten verbunden sind. Es empfiehlt sich daher, bei der Inbetriebnahme sorgsam und strukturiert vorzugehen.
Autor: Arnd Bürschgens ist ö.b.u.v. Sachverständiger für Trinkwasserhygiene im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk, 1. Vorsitzender des DVQST e.V. sowie u.a. stellv. Vorsitzender im Ausschuss VDI 6023 Blatt 1
Dichtheitskontrolle Feininstallation
Neben der Rohinstallation sind nach der Erstbefüllung auch Bauteile und Sanitärapparate, die nicht zur Rohinstallation gehören (Entnahmearmaturen, Eckventile, Zapfhähne, Sicherheitsgruppen von Geräten, etc.) einer Dichtheitskontrolle zu unterziehen, bevor diese in Betrieb gehen. Diese Dichtheitskontrolle wird mit dem anliegenden Betriebsdruck der Trinkwasserinstallation mittels einer Sichtprüfung durchgeführt und dokumentiert. Nach Fertigstellung der Feininstallation benötigt man keine nochmalige Druckprüfung der gesamten Trinkwasserinstallation, bzw. der nun verdeckt liegenden Leitungen, da hier die Dichtheit bereits durch die trockene Dichtheitsprüfung nachgewiesen wurde und nach einer Fertigmontage nur wenige Gewindeverbindungen an Entnahmestellen zu prüfen sind.
Die Dichtheitskontrolle der Feininstallation wird gewertet als eine „Inbetriebnahme- und Funktionsprüfung“.
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