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StartseiteWissenNewsPrüfpflicht für größere Wärmepumpen: Erste Anlagen fallen 2026 darunter
Bild: Bundesverband Wärmepumpe5. Februar 2026
Stuttgart. Nicht nur fossil betriebene Heizungen in größeren Gebäuden müssen regelmäßig geprüft werden – die Pflicht gilt auch für Wärmepumpen. Die ersten Anlagen sind im Januar 2026 unter die Prüfpflicht gefallen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Gebäudeeigentümer müssen die Anlagen nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens aber zwei Jahre nach der Inbetriebnahme, untersuchen lassen. Die Regelung betrifft wassergeführte Luft-, Wasser- und Erdreichwärmepumpen, die nach dem 31. Dezember 2023 in größeren Gebäuden ab sechs Wohnungen eingebaut wurden. Sie gilt auch für Gebäudenetze mit mindestens sechs angeschlossenen Wohneinheiten. Gesetzliche Grundlage ist der Paragraf 60a des Gebäudeenergiegesetzes. Die Prüfung soll einen effizienten Betrieb sicherstellen. Ausgenommen sind Brauchwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen, sogenannte Klimageräte, sowie Wärmepumpen, die einer Fernkontrolle unterliegen.
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