Zurück zu Betriebsführung
 
× Startseite

Einstellungen | Mein Account
IKZ select Logo
Suchen          Support & Kontakt       Mein Account
IKZ select Logo

Lieber Gast, um alle Inhalte sehen zu können, müssen Sie angemeldet sein! Jetzt registrieren oder einloggen.

StartseiteThemenBetriebsführungMitarbeiter mit Rabatten motivieren

Mitarbeiter mit Rabatten motivieren



Mitarbeiter mit Rabatten motivieren
 
 

19. Dezember 2019

Nachlässe auf Waren und Dienstleistungen – was es zu beachten gilt

Viele Firmen gewähren Mitarbeitern Rabatte auf eigene Waren und Dienstleistungen oder Produkte von Dritten. Damit solche Vergünstigungen steuerfrei bleiben, sollten Unternehmen die Vorgaben genau beachten und mögliche Fallstricke kennen.

Die Arbeitsmotivation von Fach- und Führungskräften ist eine wertvolle Ressource. Ein beliebter Motivationsanreiz besteht darin, dass Firmen Arbeitnehmern Waren und Dienstleistungen zu verbilligten Konditionen zugänglich machen. Solche Vergünstigungen lohnen sich für beide Seiten besonders dann, wenn der Fiskus außen vor bleibt. Firmenchefs sollten Rabatte nicht ohne eingehende Prüfung der steuerlichen Folgen gewähren. Schnell stufen Betriebsprüfer Preisnachlässe als steuerpflichtigen Arbeitslohn ein und es drohen Nachzahlungen samt Zinsen.

Personalrabatte
Eine weit verbreitete Form von Vergünstigungen sind sogenannte Personalrabatte. Dabei geht es um Rabatte auf Waren oder Dienstleistungen, die Firmen selbst herstellen oder anbieten. Dazu zählen etwa Fahrzeuge im Kfz-Handel, handwerkliche Leistungen in Handwerksbetrieben, Freifahrten im Transportwesen oder Behandlungen im Gesundheitswesen, die nicht zu den Kassenleistungen zählen. Aus steuerlicher Sicht sollten Personalrabatte in erster Linie einen Kaufanreiz darstellen. Denn werden sie im überwiegend eigenwirtschaftlichen Verkaufsinteresse gewährt, können Firmen Arbeitnehmern jährlich Vergünstigungen im Umfang von jeweils 1080 Euro einräumen. Jeder Euro über diesem Rabattfreibetrag ist steuer- und sozialabgabenpflichtig. Als Belegschaftsrabatt ist allerdings nicht begünstigt, was Arbeitgeber überwiegend für ihre Mitarbeiter produzieren, wie z. B. das Kantinenessen.
Wieviel Preisnachlass akzeptiert das Finanzamt bei Personalrabatten? Der Maßstab hierfür ist die sogenannte Fremdüblichkeit. Der Fiskus sieht in Vergünstigungen keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn die betreffende Firma sie in gleicher Höhe auch fremden Dritten einräumen würde. Als zugrundeliegenden Waren- oder Dienstleistungswert akzeptiert das Finanzamt 96 % des üblichen Endpreises inklusive Umsatzsteuer. Der übliche Endpreis ergibt sich aus dem Preis, den fremde Letztverbraucher im allgemeinen Geschäftsverkehr des Arbeitnehmers bezahlen. Es gilt der Zeitpunkt, an dem der Beschäftigte den Preisnachlass erhält. Der geldwerte Vorteil für Arbeitnehmer ergibt sich aus der Differenz des um 4 % reduzierten Produktwertes abzüglich des von den Mitarbeitern gezahlten Preises. Um Fehlkalkulationen auszuschließen, sollten Unternehmen bei der Berechnung des geldwerten Vorteils in Zweifelsfällen steuerlichen Rat einholen. So gewährleis­ten Firmen bei jedem Belegschaftsrabatt eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.

Rabatte Dritter
Firmen können Mitarbeiter auch in den Genuss von Rabatten Dritter kommen lassen. Doch Vorsicht: Erhalten Arbeitnehmer solche Vergünstigungen von extern, kann eine Steuerpflicht entstehen, wenn der Arbeitgeber Einfluss auf deren Gewährung nimmt. Handeln beispielsweise Firmen für ihre Mitarbeiter einen Rahmenvertrag mit einem fremden Unternehmen aus – etwa für Tank- oder Einkaufsgutscheine – nimmt der Fiskus schnell eine Gegenleistung für geleistete Arbeit an. Aus der Vergünstigung wird dann steuerpflichtiger Lohn. Hier räumt der Fiskus Firmen zwar eine Sachbezugsfreigrenze von monatlich 44 Euro je Mitarbeiter ein. Wird jedoch diese Grenze überschritten, ist die gesamte Zuwendung steuer- und sozialabgabenpflichtig. Für die Anwendung der 44-Euro-Freigrenze muss der Arbeitgeber auf arbeitsvertraglicher Grundlage sicherstellen, dass Arbeitnehmer die Vergünstigung direkt erhalten. Bei Zahlung durch den Arbeitnehmer und nachfolgende Erstattung durch den Arbeitgeber hingegen kann der Steuervorteil verloren gehen.

Urteil des Finanzgerichts Köln
Ein aktuelles Urteil könnte den Zugriff des Fiskus bei Rabatten von Dritten teilweise aushebeln. Womöglich können Firmen auch Arbeitnehmern von wirtschaftlich verbundenen Unternehmen steuerfreie Rabatte gewähren, ohne dass bei den Begünstigten steuerpflichtiger Arbeitslohn entsteht (Finanzgericht Köln, Az. 7 K 2053/17). Jedoch hat die Finanzverwaltung gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az. VI R 53/18). Firmen sollten den Verfahrensausgang genau im Blick behalten. Ein steuerzahlerfreundliches Urteil könnte künftig in vielen Fällen die Möglichkeiten für rabattierte Verkäufe deutlich erweitern.
Das A und O ist eine sorgfältige Dokumentation. Personalverantwortliche sollten gewährte Rabatte immer als Sachbezug im Lohnkonto aufzeichnen und dabei den Abgabeort und den Abgabetag vermerken. So schaffen Firmen Transparenz und können Vorbehalte des Finanzamts leichter ausräumen. 

Autorin: Jennifer Telle,
Steuerberaterin der Kanzlei WWS Wirtz,
Walter, Schmitz in Mönchengladbach
www.wws-gruppe.de





Verwandte Artikel



Führung „soft“ oder autoritärBild: AdobeStock – lensw0rld

Führung „soft“ oder autoritär 13. Juni 2023

Arbeit nach Anweisungen oder Handlungsspielraum für Mitarbeiter Lieber Gast, um alle Inhalte sehen zu können, müssen Sie angemeldet sein! Jetzt...
Weiterlesen

Besondere Leistungen verlangen besondere Vergütungen

Besondere Leistungen verlangen besondere Vergütungen 14. Mai 2020

Von Prämienzahlungen und Sachleistungen bis hin zu Beteiligungsmodellen – Möglichkeiten der Sondervergütungen Flexibel vergüten, besondere Leistungen belohnen und damit die...
Weiterlesen

„Wir können eher auf eine Kundenanfrage als auf unsere Mitarbeiter verzichten“Bild: IKZ

„Wir können eher auf eine Kundenanfrage als auf unsere Mitarbeiter verzichten“ 10. April 2024

Sadtkowski Installation und Heizungsbau aus dem hessischen Kassel wuchs in nur 20 Jahren von 2 auf fast 40 Mitarbeiter und...
Weiterlesen

„Anteil von Fachkräften aus der EU wird zunehmen“

„Anteil von Fachkräften aus der EU wird zunehmen“

Geschäftsführer Armin Weishäupl macht mit qualifiziertem Personal aus benachbarten Ländern gute Erfahrungen. Sein Handwerksbetrieb ist ISO 9001 zertifiziert Wer dieser...
Weiterlesen

Multinationaler SHK-Betrieb

Multinationaler SHK-Betrieb

Die JK Haustechnik und Komplettbau GmbH mit Sitz in Berlin hat Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus vielen Nationen eingestellt – und...
Weiterlesen

„Volle Power“ – Bis 32% Kfz-Nachlass + ProfiwerkzeugSDH

„Volle Power“ – Bis 32% Kfz-Nachlass + Profiwerkzeug ANZEIGE

Noch bis zum 31. Dezember 2023 erhalten Handwerksbetriebe über die SDH-Prämienaktion „Volle Power“ hohe Kfz-Nachlässe auf Nutzfahrzeuge der Marken Opel,...
Weiterlesen

„Was unsere Monteure einbauen, passt und funktioniert“

„Was unsere Monteure einbauen, passt und funktioniert“

Die Kuhr + Kuhr GmbH aus Meppen setzt bundesweit Projekte öffentlicher Auftraggeber um. Personalmangel und Nachwuchs sind die größten Sorgenkinder...
Weiterlesen

Flächenheizung verlegen lassen

Flächenheizung verlegen lassen 2. April 2019

Hersteller bieten die Verlegung von Flächenheizungen als Dienstleistung zu fixen Preisen an. Das schont personelle Ressourcen im Betrieb und verspricht...
Weiterlesen

Woran erkennt man gute Führung?Bild: AdobeStock - Firma V

Woran erkennt man gute Führung? 1. Juni 2022

Der Monteur sieht seinen Chef am liebsten in der Rolle des Coachs. Seine Einstellung „Meine Mitarbeiter liegen mir am Herzen“...
Weiterlesen

Unterstützungskasse: Win-win-Situation für Arbeitgeber und -nehmerBild: AdobeStock - magele-picture

Unterstützungskasse: Win-win-Situation für Arbeitgeber und -nehmer 26. Januar 2021

Pauschaldotierte Unternehmenskasse bietet im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge wirtschaftliche Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte Die pauschaldotierte Unternehmenskasse ist der älteste...
Weiterlesen


Diesen Artikel teilen auf:   Facebook X XING



Ausgewählte Inhalte



Leistungsgarantie



Datensicherheit

×