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Installationsschächte mit 90 Minuten Feuerwiderstand



Installationsschächte mit 90 Minuten FeuerwiderstandBild: Deutsche Rockwool
Bild: Deutsche Rockwool 
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11. September 2026

Neue allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) für Einblasdämmungen in Vorbereitung

Viele mehrgeschossige Wohngebäude in Deutschland warten auf eine energetische Sanierung. Zugleich schauen Behörden auch kritisch auf den vorbeugenden Brandschutz und fordern die Ertüchtigung nach den aktuell geltenden Vorschriften für Bauteile in Bestandsgebäuden. Als schnelle, wirtschaftliche und sichere Lösung für Installationsschächte kommen seit vielen Jahren Einblasdämmungen zum Einsatz. Doch wo liegen die Grenzen der Anwendbarkeit? Harald Heermann, Produktmanager Haustechnik/Brandschutz bei der Deutschen Rockwool, berichtet von den neuesten Erkenntnissen.

Während haustechnische Leitungen im Neubau bzw. in der Komplettsanierung standardmäßig mit geprüft en Brandschutzsystemen gedämmt und abgeschottet werden, fehlen in den Installationsschächten vieler bewohnter, älterer Bestandsgebäude solche Brandschutzsysteme. Das ist gefährlich, weil hinter der Schachtwand meist brennbare neben nichtbrennbaren Leitungen, teilweise gänzlich ungedämmt oder isoliert mit brennbaren Dämmstoffen zu finden sind. Dieser „Material-Mix“ beschleunigt die Ausbreitung eines einmal in den Schacht vorgedrungenen oder dort entstandenen Brandes erheblich. Die Kaminwirkung vergrößert die Gefahr. Giftige Rauchgase breiten sich in kürzester Zeit in allen Etagen des Gebäudes aus. Die Ertüchtigung älterer Schächte steht deshalb durchaus begründet im Fokus der Baubehörden.

Gesetzliche Vorgaben

Neben den Vorgaben des Brandschutzes aus der Landesbauordnung sowie der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) sind für die Planung einer Schachtsanierung immer auch die Anforderungen an den Wärmeschutz nach dem Gebäudeenergiegesetz sowie der Schallschutz nach DIN 4109 oder VDI 4100 relevant. In den meisten Fällen kommen deshalb bei der nachträglichen Ertüchtigung mineralische Dämmstoffe zum Einsatz. Sie sind nahezu staubfrei einzublasen und verbessern nicht nur den Brandschutz, sondern auch den Schall- und Wärmeschutz im Gebäude messbar. Steinwolle-Granulat ist A1 nichtbrennbar klassifiziert und damit auch für brandschutztechnisch relevante Schächte geeignet.

Umfangreiche Brandversuche

Die Deutsche Rockwool hat jüngst zwei besonders umfangreiche Brandversuche beim Brandprüfzentrum Erwitte des Materialprüfamtes Nordrhein-Westfalen mit dem Einblassystem „Conlit Firesafe“ durchgeführt. Mit eindeutigen Ergebnissen, die eine deutlich erweiterte Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) abbilden wird. Nach den erfolgreichen Prüfungen kann nahezu jeder Schacht bis zu 90 Minuten Feuerwiderstandsdauer erreichen, wenn er mit „Conlit Firesafe“ saniert, also mit Steinwolle-Granulat ausgeblasen wird. Über die bestehende aBG und die dort genannten Bauarten hinaus wurde der zu erreichende Feuerwiderstand geprüft bei Schächten mit:

  • einem größeren offenen Deckendurchbruch
  • weiteren Typen von Gipskartonplatten als Schachtbekleidung
  • weiteren Typen brennbarer Rohrdämmungen
  • größeren nichtbrennbaren Steigleitungen
  • weiteren als den bisher geprüften brennbaren Rohrmaterialien für Steigleitungen
  • weiteren Brandschutzelementen für Lüftungsleitungen nach DIN 18017
  • Schachtwänden in Holzständerbauweise
  • verringerten Abständen der Abzweigleitungen zueinander
  • verringerten Abständen der Leitungen zur Schachtwand
  • mit zusätzlichen Anschlussvarianten für Sanitärobjekte

Die Liste der jetzt neu und zusätzlich geprüften Ausführungen und Belegungen von Installationsschächten entstand im Austausch mit Kunden und infolge von Beratungsgesprächen des Technischen Services der Deutschen Rockwool. Wiederkehrende Sonderfälle bei einzelnen Objekten wurden kategorisiert, im Labor nachgestellt und geprüft, um die Aufnahme der jeweiligen Anwendung in die neue aBG zu ermöglichen. Die erweiterte aBG wird in der Praxis die Bauabnahme durch die zuständigen Behörden weiter erleichtern.

Vollwertiger baulicher Brandschutzabschluss

Nach wie vor ist nicht allen Eigentümern betroffener Gebäude und TGA-Planern bekannt, dass mit einer A1 klassifizierten Einblasdämmung ein vollwertiger baulicher Brandschutzabschluss (z. B. F 90) zuverlässig herzustellen ist. Auch, dass die Einblasdämmung eine klassifizierte Abschottung für Leitungsdurchführungen nach Norm gleichwertig bieten kann, ist nicht überall bekannt. Die Deutsche Rockwool hat jedoch schon vor Jahren den Nachweis erbracht, dass das geprüfte System „Conlit Firesafe“ in Verbindung mit feuerbeständigen Decken geeignet ist, um feuerwiderstandsfähige Installationsschächte sowie Schächte für Lüftungsleitungen mit einer Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten zu realisieren.

Argumente für die Bauherrenberatung

Der wesentliche Vorteil einer Einblasdämmung als Alternative zu einer nachträglichen Abschottung einzelner Leitungen im Schacht: Der Eingriffin die Bausubstanz ist minimal. Wohnungen können weiter bewohnt werden. Es wird wenig Schmutz eingetragen und auch die Wiederherstellung der Wandbeschichtung ist mit geringem Aufwand schnell erledigt. Um den Schacht ausblasen zu können, sind lediglich wenige kleine Einblasöffnungen in die Schachtwand einzubringen. Durch eine solche Öffnung lassen sich mithilfe einer Endoskopkamera auch die Leitungsbelegung sowie der Zustand des gesamten Schachts bewerten.

Von Rockwool auf die Verarbeitung von „Conlit Firesafe“ geschulte und zertifizierte Firmen sind in ganz Deutschland tätig. Sie sind auch darin geschult, die vorhandene Schachtbelegung zu prüfen. Ferner stellen sie sicher, dass der komplette Schacht befüllt und die im Anwendbarkeitsnachweis definierte Rohdichte eingehalten wird. Dazu wird vor der Schachtbefüllung ein Probekorb verblasen, um die Rohdichte über die Einstellung der Maschine zu kontrollieren. Sorgfalt bei der Verarbeitung ist angezeigt. Sämtliche Leitungen müssen vom Steinwolle-Granulat vollständig umschlossen werden. Nachdem der gesamte Schacht ausgeblasen ist, wird die Einblasöffnung verschlossen, verspachtelt und übertapeziert bzw. entnommene Fliesen werden wieder ergänzt. Der zertifizierte Verarbeiter übergibt eine unterschriebene Übereinstimmungserklärung.

Schachtprüfung

Vor dem Einblasen sollte genau geprüft werden, ob der Schacht dicht ist und kein Material entweichen kann. Steinwolle-Granulat von Rockwool verdichtet sich blockig im Schacht. Müssen später z. B. aufgrund einer Leckage oder einer notwendigen nachträglichen Belegung mit einer zusätzlichen Leitung Schacht und Dämmung geöffnet werden, so kann die Steinwolle einfach herausgenommen und nach getaner Arbeit wieder eingesetzt werden.

Ein angenehmer Nebeneffekt der brandschutztechnischen Ertüchtigung: Das Ausblasen eines Schachts mit „Conlit Fire safe“ verbessert den Schallschutz erheblich, da die schalldämmenden Eigenschaften der Steinwolle störende Geräusche aus angrenzenden Wohnungen, wie etwa Fließgeräusche aus Abwasserleitungen, wirksam dämpfen. Darüber hinaus wird die Luftdichtheit des Schachts erheblich gesteigert, sodass die Luftwechselrate zwischen den Geschossen nahezu halbiert wird. Kochdüfte bleiben dort, wo sie entstehen. Die Verbesserung der Luftdichtheit entspricht in etwa der eines Deckenverschlusses mit Mörtel. Auch der Wärmeschutz profitiert, wenn ein Schacht keine kalte Luft aus dem unbeheizten Keller in die darüber liegenden, beheizten Wohnungen bringt.

Objektspezifische Bewertung

Das „Conlit Firesafe“ System löst übergreifend die Schnittstellenproblematik der Gewerke Sanitär, Heizung, Lüftung, Elektro und Trockenbau. Es bietet auch dann ausreichende Sicherheit, wenn brennbare Komponenten bis der Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-1 bzw. E nach DIN EN 13501-1 im Schacht enthalten sind. Im Zweifelsfall und mit allen objektspezifischen Fragen können sich Planer und Verarbeiter an den Technischen Service der Deutschen Rockwool wenden. Dieser prüft die Anwendbarkeit von „Conlit Firesafe“ gemäß aBG im Einzelfall, denn es gibt eine nach Art und Umfang der Leitungsbelegung enorme Vielfalt in Bestandsschächten. Die Erfahrung lehrt: Auch wenn im Einzelfall eine Abweichung von den in der aBG genannten Anwendungen festgestellt wird, so lässt sich diese doch in den meisten Fällen als nicht wesentliche Abweichung bewerten. Bei besonders ungewöhnlichen Gegebenheiten kann Rockwool bzw. der Kunde eine gutachterliche Stellungnahme zur Anwendbarkeit des Einblassystems beauftragen.

Autor: Harald Heermann, Produktmanager Haustechnik/Brandschutz bei der Deutschen Rockwool

www.rockwool.de





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