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Selbständigkeit ist integrierbar



Selbständigkeit ist integrierbarBild: Geberit
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22. Dezember 2022

Barrierefreiheit ist das bestimmende Element bei der Bad-Planung
Die Deutschen werden immer älter, nicht zuletzt deshalb steigen die Ansprüche an eine barrierefreie Ausstattung von Sanitärräumen im privaten und öffentlichen Bereich. In vielen Fällen müssen die Vorgaben für barrierefreies Bauen auf begrenztem Raum und mit einem hohen Maß an Funktionalität in der täglichen Nutzung erfüllt werden. Der nachfolgende Artikel zeigt die wesentlichen Anforderungen der DIN 18040-2 für die Konzeption von Sanitärräumen im Wohnungsbau.
Die DIN 18040 beschäftigt sich mit den Planungsgrundlagen über barrierefreies Bauen. Sie setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Teil 1 für öffentlich zugängliche Gebäude. Im Sinne der DIN 18040-1 [1] sind das insbesondere Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten, Stellplätze, Garagen und öffentliche Toilettenanlagen. In Teil 2 der Norm (DIN 18040-2 [2]) finden sich Wohnungen wieder; im Wesentlichen Inhalte zu:

  • äußerer Erschließung
  • auf dem Grundstück,
  • innerer Erschließung des Gebäudes,
  • warnen/orientieren/informieren/leiten,
  • Bedienelemente, Kommunikations-
  • anlagen, Ausstattungselemente,
  • Räumen in Wohnungen,
  • Sanitärräumen.

Darüber hinaus differenziert Teil 2 zwischen Wohnungen, die barrierefrei nutzbar oder barrierefrei und uneingeschränkt mit Rollstuhl nutzbar sind.

Anforderungen im Sanitärbereich
Sanitärräume sind mit Bezug auf die Barrierefreiheit das bestimmende Element einer Wohnung. In den vergangenen Jahren entwickelte sich ein starker Trend hin zur barrierefreien Wohnraumgestaltung, Bäder eingeschlossen. Für mehr Selbstständigkeit bei der täglichen Körperhygiene von bewegungseingeschränkten Menschen ist eine solche Planung extrem wichtig und bietet höheren Komfort für jede Altersklasse. Aus diesem Grund sollte auf den Sanitärbereich bei der Planung und Ausführung ein besonderes Augenmerk gelegt werden.
Im Folgenden werden einige Grundanforderungen genannt, die in der DIN 18040-2 für Bäder im Wohnungsbau als maßgeblich erwähnt sind, um die Schutzziele zu erreichen. Diese sind Mindestfestlegungen, die den angestrebten Endzustand darstellen, den Weg der Umsetzung dennoch frei und offenlassen. Das ermöglicht den Planern eine größere Flexibilität für individuelle Lösungen. Anhand von Beispielen zeigt die Norm auf, wie die Schutzziele erreicht werden können.

Sicherer Zugang
Um Personen im Notfall schnell helfen zu können, müssen sich abschließbare Badezimmertüren von außen entriegeln lassen. Des Weiteren müssen sie außen angeschlagen sein, dürfen also nicht zum Sanitärraum hin öffnen. Die lichte Durchgangsbreite beträgt für barrierefreie Nutzbarkeit mindestens 80 cm. Für die Rollstuhlnutzung ist eine lichte Türbreite von mindestens 90 cm erforderlich. Der Türgriff sollte in einer Höhe von 85 cm angebracht sein. Für die Bedienung durch Rollstuhlnutzer ist ein waagerechter Zuziehgriff empfehlenswert. Glastüren müssen aus bruchsicherem Glas sein.

Bewegungsflächen im Bad
Es ist wichtig, bei der Planung ausreichend Bewegungsflächen vor den einzelnen Sanitärobjekten vorzusehen. Bei einer Benutzung des Bades durch Rollstuhlfahrer (in der Norm mit „R“ gekennzeichnet) ist eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm vor allen Einrichtungsgegenständen sowie im Duschbereich vorzusehen. Bei einem barrierefreien Bad ohne besondere Anforderungen sind mindestens 120 x
120 cm notwendig. Die Bewegungsflächen dürfen sich überlagern. So kann z. B. ein bodengleicher Duschplatz als Bewegungsfläche genutzt werden. In diesem Fall ist der Übergang zum Duschbereich als geneigte Fläche auszubilden. Voraussetzung dafür ist, dass die Neigung des Duschplatzes nicht mehr als 2% beträgt.

Ausreichende Abstände im WC-Bereich
Bei der Planung des WCs ist darauf zu achten, dass die seitlichen Abstände zur Wand oder anderen Sanitärgegenständen eingehalten werden. Bei der Nutzung durch einen Rollstuhlfahrer wird ein seitlicher Abstand von 90 cm benö­tigt. Diese zum Übersetzen benötigte Fläche sollte mindestens 70 cm tief sein. Der Abstand auf der anderen Seite, beispielsweise zu einer angrenzenden Wand, beträgt mindestens 30 cm. Die Sitzhöhe für Rollstuhlnutzer sollte zwischen 46 und 48 cm liegen. Stützklappgriffe müssen mit geringem Kraftaufwand zu bedienen sein und im Abstand von 65 bis 70 cm montiert werden. Die Oberkante der Stützgriffe sollte 28 cm über dem WC-Sitz liegen. Die Befestigung muss so ausgeführt werden, dass die Stützgriffe an ihrer Vorderkante einer Punktlast von 1 kN standhalten.
Die Spülung des WCs muss ohne Veränderung der Sitzposition ausgelöst werden können. Wird eine berührungslose Spülsteuerung verwendet, ist ein ungewolltes Spülen auszuschließen. Toilettenpapier muss ebenfalls ohne Änderung der Sitzposition erreichbar sein. Die Rückenstütze muss 55 cm hinter der Vorderkante des WC-Beckens sitzen. Der WC-Deckel ist nicht als Rückenlehne geeignet.

Unterfahrbare Waschtische
Waschtische für Rollstuhlfahrer müssen so konzipiert sein, dass genügend Beinfreiheit vorhanden ist. Die Beinfreiheit sollte mit einer Breite von 90 cm und einer Tiefe von 55 cm gesichert sein. Das kann durch den Einsatz von UP-Siphons erreicht werden. Darüber hinaus muss bei Rollstuhlfahrern die Höhe eines Waschtisches an der Vorderkante 80 cm betragen. Damit der Spiegel in stehender sowie sitzender Position genutzt werden kann, ist dieser direkt über dem Waschtisch anzuordnen und sollte mindestens 100 cm hoch sein. Als Armaturen sollten Ein­hebelmischer mit Schwenkauslauf oder berührungslose Armaturen mit Temperaturbegrenzung bei 45 °C verwendet werden.

Barrierefreie Duschen und Badewannen
Duschplätze sind niveaugleich zu gestalten, damit diese mit einem Rollstuhl bzw. Rollator genutzt werden können. Das kann durch den Einsatz von rutschhemmenden Fliesen (Bewertungsgruppe B) erreicht werden. Außerdem dürfen die Duschplätze maximal um 2 cm abgesenkt sein. Die Übergänge sollten als geneigte Fläche ausgebildet werden. Die Fläche des Duschplatzes kann als Bewegungsfläche genutzt werden, sofern der Übergang zum Duschplatz bodengleich ist und das zur Entwässerung erforderliche Gefälle maximal 2% beträgt.
Bei der Planung ist darauf zu achten, dass für Rollstuhlfahrer auch die nachträgliche Installation eines Duschklappsitzes und von hochklappbaren Stützgriffen möglich ist. Deren Oberkante sollte 28 cm über der Sitzhöhe sein. Die waagrechten Haltegriffe und eine Einhebel-Duscharmatur müssen in 85 cm Höhe montiert sein. Der Hebel der Duscharmatur sollte aus Gründen der Sicherheit für Menschen mit Sehbehinderung nach unten weisen.
Bodenebene Duschen erhöhen die nutzbare Fläche im Bad. Es sollte bei barrierefreien Wohnungen auf die Wahlmöglichkeit zwischen Dusche und Badewanne (unter Einhaltung der Bewegungsflächen) geachtet werden. Dies bietet bei Mieterwechsel oder bei einem sich ändernden gesundheitlichen Zustand der Bewohner flexiblere Möglichkeiten. Bei Wohnungen, die uneingeschränkt auch für Rollstuhlfahrer nutzbar sein müssen, ist dies zwingend notwendig. Die Badewanne muss dann mit einem Lifter nutzbar sein.

Wände, Decken, Bodenbeläge
Bodenbeläge müssen rutschhemmend, rollstuhlgeeignet und fest verlegt sein. Gemäß DIN 18040-2 gilt: „Die Wände von Sanitärräumen sind bauseits so auszubilden, dass sie bei Bedarf nachgerüstet werden können mit senkrechten und waagerechten Stütz- und/oder Haltegriffen neben dem WC-Becken sowie im Bereich der Dusche und der Badewanne.“ Einfache Leichtbauwände ohne zusätzliche konstruktive Maßnahmen sind demnach ungeeignet. Ebenso wie bei der Ausmauerung von Vorwandinstallationen ist hier die Stabilität der Verankerung zu prüfen. Prinzipiell sollten Planer und Fachhandwerker daher auf Einzelelemente und Produktsysteme zurückgreifen, die Befestigungsplatten beinhalten oder diese integrieren können.

Literatur:
[1] DIN 18040-1: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen; Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
[2] DIN 18040-2: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen; Teil 2: Wohnungen

Autor: Christian Gebert, Produktmanager Sanitärsysteme Geberit Vertriebs GmbH

Bilder: Geberit

www.geberit.de





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