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Hygiene in der Raumlufttechnik



Hygiene in der RaumlufttechnikBild: NOVA Apparate GmbH
Bild: Daikin 
 
 
Bild: DIN 
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Bild: NOVA Apparate GmbH 
Bild: Trox 
 

15. Dezember 2022

Schon während der Planung sind bestimmte Aufgaben zu erfüllen, um mit einer RLT-Anlage eine qualitativ hochwertige Luft zu gewährleisten
Es kann nicht oft genug wiederholt werden: Luft ist unser wichtigstes Lebensmittel. Täglich benötigen wir ca. 12 kg Luft, um unseren Metabolismus stabil zu halten. Pro Minute unseres Lebens tätigen wir 12 bis 15 Atemzüge, bei körperlicher Anstrengung sogar erheblich mehr. Leider nehmen wir dieses essenzielle Mittel zur Erhaltung des Lebens jedoch oft nicht mit der ihm gebührenden Bedeutung wahr. Erst wenn es zu Störungen bei der Aufnahme von Atemluft kommt, wird uns die Bedeutung schlagartig bewusst. Diese Störungen können beispielsweise Geruchbelastungen, schlechte Luftqualität oder durch Erkrankungen der Atemwege hervorgerufen werden. Mit der „ProKlimA-Studie“, für die zwischen 1994 und 2000 mehr als 4500 in Büroräumen beschäftige Personen befragt wurden, konnten erstmals in Deutschland die Auswirkungen der gebauten Umgebung auf die sich darin aufhaltenden Personen näher untersucht werden. Ein wichtiger Punkt spielte dabei die Untersuchung der Luftqualität.
Aufgrund der im Verlauf der Studie gewonnenen Erkenntnisse wurde im VDI (Verein Deutscher Ingenieure) mit der Erarbeitung einer Richtlinie begonnen, die im Juli 1998 mit dem Titel VDI 6022 Blatt 1 [1] erstmals herausgegeben wurde. Damit waren grundlegende Anforderungen an die Lufthygiene in Räumen, die mit einer mechanischen Belüftungsanlage ausgestattet sind, gelegt. Aktuell umfasst diese Richtlinienreihe sieben Blätter, die fortlaufend auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden (Tabelle 1). Mit der Herausgabe von Blatt 1.1 „Sekundärluftgeräte“ ist in Kürze zu rechnen.
Auch auf der Europäischen Ebene wurde zwischenzeitlich mit einer Norm auf die Belange der Hygiene in Raumlufttechnischen Anlagen eingegangen. Seit Januar 2012 ist die Norm DIN EN 15780 [2] verfügbar. Allerdings bleiben deren Anforderungen weit hinter denen der VDI 6022 Blatt 1 zurück. Dies ist ein Grund dafür, dass sie, sofern VDI 6022 Blatt 1 umzusetzen ist, in Deutschland nicht angewendet wird. Die Überarbeitung der VDI 6022 Blatt 1 ist abgeschlossen, sodass sie voraussichtlich Ende dieses Jahres herausgegeben wird.

Planung und Ausschreibung
Bei der Planung von RLT-Anlagen sind verschiedene Normen und Regelwerke zu Grunde zu legen. Für RLT-Anlagen in Wohngebäuden ist dies die DIN 1946 Teil 6 [3], die von drei Beiblättern begleitet wird. Bei Nichtwohngebäuden sind DIN EN 16798 Teile 1 und 3 [4, 5] zu beachten. Im Folgenden befasst sich der Artikel ausschließlich mit RLT-Anlagen für Nichtwohngebäude.
Die Anforderungen der Nutzer an das Innenraumklima sind anhand der DIN EN 16798-1 auszuwählen und zu vereinbaren. Dabei helfen die dort vorgeschlagenen Kategorien für einzelnen Parameter, die jeweils individuell ausgewählt werden können. Dazu zählt auch die Vereinbarung des gewünschten Raumluftwechsels. Drei normative Verfahren stehen zur Verfügung:
1. auf Grundlage der wahrgenommenen Luftqualität,
2. unter Verwendung von Grenzwerten der Stoffkonzentration oder
3. auf Grundlage vorgegebener Außenluftvolumenströme.
Entsprechend der Inhalte des Nationalen Vorwortes zu Teil 1 der Norm ist das dritte Verfahren in Deutschland nicht anzuwenden. Bei Verfahren 1, welches üblicherweise anzuwenden ist, wird die Auswahl der Kategorie II empfohlen. Dies führt beispielsweise bei schadstoffarmen Gebäuden und einer Einzel-Büronutzung auf einen Außenluftvolumenstrom von ca.  50 m³/(h · P).
Auch aus Hygiene-Gesichtspunkten ist dieser Luftwechsel empfehlenswert, es wird damit ein Anteil unzufriedener Personen von max. 20 % und eine CO2-Konzentration von unter 800 ppm oberhalb der Außenluftkonzentration, die im Allgemeinen mit 400 ppm angenommen wird, erreicht. Unter Pandemiebedingungen sollte die CO2-Konzentration nach aktueller Kenntnislage in Summe unter 1000 ppm gehalten werden. Dieses kann mit einer Auslegung der RLT-Anlage nach Kategorie I erreicht werden, bei der im genannten Beispiel ein Außenluftvolumenstrom pro Person von 72 m³/(h · P) einzuplanen wäre.
Für die Planungen im Rahmen von Aufträgen der öffentlichen Hand sind einschlägige Vorgaben in den „Technischen Vertragsbedingungen“ der VOB Teil C, ATV DIN 18379 [6], hier in Kapitel 0 „Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung“, enthalten. Dabei werden Angaben zur Baustelle, zur Ausführung und zur Abrechnung in den Ausschreibungstexten verlangt. Gemäß der VDI 6022 Blatt 1 sind die Hygienemaßnahmen nach Art und Umfang zu beschreiben. Dies gilt auch für Maßnahmen, um das Eindringen von Regenwasser und Schnee in die Anlage zu vermeiden.

Hygieneziele
Mit den so gewonnenen Anforderungswerten kann mit der Auslegung der RLT-Anlage begonnen werden. Hier sind die Vorgaben der DIN EN 16798 Teil 3 sowie, bei Fragen zu Hygienemaßnahmen, solche aus VDI 6022 Blatt 1 maßgeblich. Im Anwendungsbereich der VDI-Richtlinie wird deren Geltungsbereich wie folgt eingeschränkt: „Die Richtlinienreihe VDI 6022 gilt für alle Aufenthaltsräume (…) in Gebäuden. (…) (Sie) gilt für alle RLT-Anlagen und -Geräte und deren zentrale und dezentrale Komponenten, die die Zuluftqualität beeinflussen.“ Damit sind Ab- und Fortluftleitungen, die keinen Umluftanteil fördern, ausgeschlossen.
Als wichtigste Hygieneaspekte für RLT-Anlagen benennt VDI 6022 Blatt 1 (Vergleichsluft): „Das Mindestziel der Hygienemaßnahmen dieser Richtlinie ist es, dass die Luft im RLT-Gerät oder in der RLT-Anlage nicht verschlechtert wird und die Zuluft gesundheitlich zuträglich ist.“
Und im Kapitel „Aspekte der Planung und des Ausführens“ heiß es: „(…) eine der Gesundheit zuträgliche Raum- und Atemluft setzt u. a. die hygienegerechte Planung und Errichtung der RLT-Anlage zwingend voraus.“

Komponenten
Bezüglich der hygienegerechten Ausprägung und Anordnung der Komponenten sind die Kapitel „Komponenten“ und „Verantwortlichkeiten in Planung, Herstellung und Errichtung“ zu beachten. Hier werden umfangreich für alle Bauteile die Aspekte für einen hygienegerechten Betrieb formuliert. Dabei wird ein großes Gewicht auf die Filtrierung der Außenluft/Zuluft gelegt. Zur „Sauberkeit“ heißt es: „Die hygienegerechte Montage und Wahl der geeigneten Luftfilter und der fachgerechte Luftfilterwechsel haben einen wesentlichen Einfluss auf die Reinheit der Luftleitungen in der installierten Anlage während des Betriebs.“
Gerade bei der Frage der Filterauswahl sind in letzter Zeit Fragen aufgetreten. Mit dem Wechsel der Filterklassifizierung auf die DIN EN ISO 16890 Teil 1 [7] im Jahr 2017 erfolgte nicht nur eine Änderung der Prüfverfahren für Filtermaterialien, es ging damit auch eine Anpassung der Filterbenennung einher. Die bisherigen Klassen G, M und F wurden durch ePM10, ePM2,5 und ePM1 ersetzt (Tabelle 2). Zwischenzeitlich wurden die unterschiedlichen Interpretationen der Entsprechung zwischen F-Klassen und ePM-Klassen durch die Normengremien vereinheitlicht vorgegeben. Die in Abhängigkeit von der Außenluft- und Zuluftqualität jeweils zu wählenden Filterqualitäten für ein- oder zweistufige Filtrierung sind in DIN EN 16798 Teil 3 festgeschrieben.
Nicht nur die Qualität der Komponenten, auch die Dichtheit der installierten RLT-Anlage ist für einen energieeffizienten und hygienegerechten Betrieb von Bedeutung. Hierzu wird im Nationalen Anhang zu DIN EN 16798 Teil 3 die Mindest-Dichtheitsklasse ATC 4 (ehemals B) vorgegeben, die Klasse ATC 3 (ehemals C) wird empfohlen (Tabelle 3). Gemäß VDI 6022 Blatt 1 soll Klasse C, bei der Sauberkeitsklasse „hoch“ sogar Klasse D gewählt werden.
Für die einzelnen Komponenten und Bauteile wird die Nachweismethode in den einschlägigen Normen ausführlich beschrieben. Der Prüfling und der Ablauf der Prüfungen sind damit reproduzierbar und können von den Herstellern jederzeit nachvollzogen werden. Bild 1 zeigt den Prüfaufbau für die Festigkeitsprüfung von eckigen Luftleitungen gemäß DIN EN 1507 [8]. Anders sieht dies jedoch bei der installierten RLT-Anlage aus. Diese ist per Definition „undicht“, da die Luft durch sie hindurch transportiert werden soll, ohne in der Anlage zu verbleiben. Die Dichtheitsprüfungen sind daher ungleich aufwändiger, als dies bei einem Prüfling im Labor der Fall ist. In der Regel müssen einzelne Abschnitte nach der Montage verschlossen und geprüft werden.
Der in den Komponentennormen vorgegebene Prüfabschnitt wird sich so auf der Baustelle eher nicht finden lassen.
Berücksichtigt man, dass bei der Montage von Komponenten einer festgelegten Dichtheitsklasse ebenfalls Leckagen auftreten können, würden diese zu denen der Komponente hinzukommen. Damit wäre die gewünschte Dichtheitsklasse der gesamten RLT-Anlage nicht ohne weiteres zu erreichen. Daher lautet die Empfehlung nicht nur der Luftleitungshersteller, die Komponenten mit einer um eine Stufe
höheren Dichtheitsklasse als sie die fertig installierte Anlage aufweisen soll einzusetzen. Dieses sollte bei der Planung der Anlage berücksichtigt werden.
Für die spätere Revision und mögliche Reinigung der RLT-Anlage sieht die Norm DIN EN 12097 [9] entsprechende Abstände und Größen von Revisionsöffnungen vor. Auch VDI 6022 Blatt 1 enthält dazu Vorgaben, wenn auch mit Verweis auf DIN EN 12097. Wie sich in der Praxis oftmals zeigt, ist eine grundsätzliche Anordnung dieser Öffnungen nach normativer Vorgabe oftmals nicht zielführend. Für die Inspektion und Wartung der Luftleitungen sollte im Zuge der Planung entschieden werden, wo und welche Öffnungen sinnvoll sind. Häufig werden diese auch durch das mit einer späteren Reinigung der RLT-Anlage beauftrage Unternehmen vorgegeben.

Fazit
Gute, saubere Atemluft kann nicht dem Zufall überlassen werden. Bei Kenntnis und Anwendung der einschlägigen Normen, Regeln und Vorschriften wird die Versorgung der Gebäudenutzer mit dem „Lebensmittel Luft“ in sehr guter Qualität und ausreichender Menge sichergestellt. Zusätzlich kann durch die Rückgewinnung von Energie aus der Abluft auch zu einem energieeffizienten Gebäudebetrieb beigetragen werden. Mit einer verantwortungsvoll geplanten und fachgerecht errichteten und kompetent betriebenen RLT-Anlage wird zu einer gesundheitlich zuträglichen und als angenehm empfundenen Wohn- und Arbeitsumgebung beigetragen.

Literatur:
[1] VDI 6022 Blatt 1: Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen – Büro- und Versammlungsräume
[2] DIN EN 15780: Lüftung von Gebäuden – Luftleitungen – Sauberkeit von Lüftungsanlagen

[3] DIN 1946 Teil 6: Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung
[4] DIN EN 16798 Teil 1: Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Teil 1: Eingangsparameter für das Innenraumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden bezüglich Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik
[5] DIN EN 16798 Teil 3: Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Teil 3: Lüftung von Nichtwohngebäuden – Leistungsanforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme
[6] DIN 18379: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Raumlufttechnische Anlagen
[7] DIN EN ISO 16890 Teil 1: „Luftfilter für die allgemeine Raumlufttechnik – Teil 1: Technische Bestimmungen, Anforderungen und Effizienzklassifizierungssystem, basierend auf dem Feinstaubabscheidegrad (ePM)
[8] DIN EN 1507: Lüftung von Gebäuden – Rechteckige Luftleitungen aus Blech – Anforderungen an Festigkeit und Dichtheit
[9] DIN EN 12097: Lüftung von Gebäuden – Luftleitungen – Anforderungen an Luftleitungsbauteile zur Wartung von Luftleitungssystemen

Autor: Clemens Schickel, Geschäftsführer Technik im BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung, Bonn





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