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StartseiteWissenProdukteBFS entwickelt Testgas für die vorgeschriebene Prüfung von Lecksuchgeräten
3. Oktober 2023
Maintal. Durch Kältemittel-Leckagen an Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen entstehen jedes Jahr Treibhausgas-Emissionen, die durch regelmäßige Dichtheitskontrollen zwar nicht gänzlich vermieden, aber dennoch deutlich reduziert werden können. Die europäische F-Gase-Verordnung enthält daher klare Vorgaben, in welchen Intervallen Dichtheitskontrollen an Anlagen mit fluorierten Kältemitteln – in Abhängigkeit von der Füllmenge – durchgeführt werden müssen. Aber auch Anlagen, die nicht von der F-Gase-Verordnung reguliert werden, sollten in regelmäßigen Abständen auf mögliche Leckagen hin untersucht werden. Zum einen reduzieren Kältemittelverluste die Leistung der Anlagen, zum anderen können durch austretende brennbare Kältemittel Gefahren entstehen. Zudem sollte auch bei Anlagen mit kleiner F-Gas-Füllmenge, für die keine verpflichtende Dichtheitskontrolle besteht, das Entweichen von treibhauswirksamen F-Gasen aus Gründen des Klimaschutzes rechtzeitig erkannt und unterbunden werden.
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