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Gefährdungsbeurteilung zukünftig auch für Gebäudeinstallationen



Gefährdungsbeurteilung zukünftig auch für GebäudeinstallationenBild: Christan Strehlow
Bild: Christan Strehlow 
Bild: Robert Kutzleb 
Bild: Alexandra Bürschgens 
Bild: Arnd Bürschgens 
Bild: Robert Kutzleb 

9. November 2022

Der Water Safety Plan – eine neue Aufgabe mit alten Werkzeugen

Der vermeindlich neue Begriff „Water Safety Plan“ hat seinen Ursprung bereits in den 2004 veröffentlichten „WHO Guidelines for Drinking Water“. Ziel war schon damals die präventive Qualitätssicherung für das Lebensmittel Trinkwasser. Mit in Kraft treten der „Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ wurde das Thema nochmals konkretisiert. Hier werden an mehreren Stellen präventive Maßnahmen bzw. einen präventiven risikobasierten Ansatz für sicheres Trinkwasser, ausgehend von den allgemeinen Analysen über die Risiken, die in den Hausinstallationen entstehen können, benannt. Die EU-Richtlinie muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht durch den Verordnungsgeber umgesetzt werden. Durch das Umweltbundesamt wurde 2020 das aktualisierte Handbuch „Der Water Safety Plan (WSP)-Konzept für Gebäude“ als Handlungsempfehlung veröffentlicht.

Für Wasserversorger ist der risikobasierte Ansatz nichts Neues. Ziel einer risikobasieren Abschätzung möglicher Gefährdungen ist es, Risiken im Betrieb der Trinkwasserversorgung systematisch zu ermitteln, diese zu bewerten und somit auch beherrschen zu können. Bis zur Übergabestelle der Trinkwasser-Installation, in der Regel die erste Absperrvorrichtung im Gebäude oder in einem Übergabeschacht, ist normativ der risikobasierte Ansatz bereits bekannt und weitgehend etabliert. Neu ist, dass nach dem Willen der EU eine solche risikobasierte Gefährdungsbeurteilung auch für Hausinstallationen, insbesondere in so genannten „prioritären Örtlichkeiten“, d.h. in großen, öffentlich betriebenen Trinkwasser-Installationen, durchgeführt wird. Als „prioritär“ können alle in § 3 Nr. 11 und Nr. 12 der TrinkwV benannten Installationen, in denen Großanlagen (> 400 l Speicherinhalt) zur Trinkwassererwärmung vorhanden sind und in denen Trinkwasser an einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreise abgegeben wird, angesehen werden. Dazu gehören u.a. Krankenhäuser, Hotels, Sportstätten, Schwimmbäder, Gaststätten, Schulen, Kindertagesstätten etc. Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen weder in der EU Richtline noch in der TrinkwV zu den Großanlagen.

Bildung eines interdisziplinären WSP-Teams
Bei Gebäuden oder Gebäudeeinheiten mit komplexen Trinkwasser-Installationen sollte zur Abdeckung aller spezifischen Fragestellungen ein WSP-Team gebildet werden. Das Team sollte interdisziplinär aufgebaut sein und über angemessene Kenntnisse der Trinkwasser-Installation des Gebäudes und der hygienischen Grundprinzipien verfügen.

Das Team sollte alle relevanten Fachkompetenzen abdecken können und sollte zunächst aus den Gebäudeverantwortlichen (Betreiber, Hausmeister, Instandhaltungspersonal) mit ausreichend Kenntnis der vorhandenen Trinkwasser-Installation bestehen.

Zusätzlich ist es je nach Anlagengröße, -umfang und -nutzung empfehlenswert von Anfang an gegebenenfalls ein Installationsunternehmen oder einen TGA-Fachplaner, ein Labor für die Probenahmen und insbesondere einen einschlägigen Sachverständigen zur Risikobewertung in das Team einzubinden. Vertreter der zuständigen Gesundheitsbehörden können ebenfalls als Externe in das WSP-Team eingebunden werden.

Ein unabhängiger Sachverständiger ist allerdings für ein WSP-Team in jedem Fall unerlässlich, da Betreiber selbst i.d.R. nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen und ggf. finanziellen oder organisatorische Eigeninteressen unterliegen, die das Ergebnis und die weiteren Maßnahmen beeinflussen könnten (Sachzwänge, Zeit, Budget).

Systembeschreibung und -bewertung
Ein WSP gliedert sich sinnvoller Weise in

  • eine Systembeschreibung,
  • einer Systembewertung,
  • Maßnahmen zur Risikobeherrschung sowie
  • Maßnahmen zur Verifizierung und Revision.

Grundlage für die initiale Bewertung der Installation ist zunächst die Beschreibung der Trinkwasser-Installation und die Verfügbarkeit relevanter Information, bestehend unter anderem aus Revisionsunterlagen, Dokumentationen, Instandhaltungsplänen sowie Planungsunterlagen. Die Unterlagen sollten im Anlagenbuch der Trinkwasser-Installation gem. VDI 3810-2/VDI 6023-3 hinterlegt sein. Sind die Unterlagen nicht vorhanden oder nicht mehr aktuell, müssen sie aktualisiert oder nachträglich erstellt werden.

Die Systembewertung umfasst als Zustandsfeststellung vor Ort eine systemorientierte Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung nach den Vorgaben der VDI/BTGA/ZVSHK 6023-2.1) Bei der Ortsbesichtigung wird hierbei die Trinkwasser- Installation in Fließrichtung vollständig begutachtet und alle wesentlichen Punkte wie z.B. Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik, Umgebungstemperaturen, ersichtliches Nutzerverhalten oder bekannte Ereignisse dokumentiert (z.B. das Auftreten von Rohrbrüchen oder vorhersehbare Betriebsunterbrechungen). Das daraus resultierende Gutachten führt neben den bereits benannten Punkten zusätzlich alle Mängel in der Aktenlage, bauliche Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik und Defizite im Betrieb Trinkwasser-Installation auf und leitet entsprechende Handlungsempfehlungen ab, priorisiert erforderliche Maßnahmen und gibt Handlungsempfehlungen, wie die erkannten Abweichungen und Gefährdungen beseitigt werden sollten, um das System anschließend bestimmungsgemäß betreiben zu können.

Risikobewertung und -beherrschung
In der DIN EN 15975-2 „Sicherheit in der Wasserversorgung“ findet sich z.B. eine Bewertungsmatrix zur Darstellung von möglichem Schadensausmaß in Relation zur Eintrittswahrscheinlichkeit. Die Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023-2 sieht dagegen keine subjektive Wahrscheinlichkeitsabschätzungen im Rahmen der Gefährdungsanalyse vor, sondern nimmt eine zeitliche Priorisierung der Handlungsempfehlungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Gefährdungspotenzial vor, da die Abschätzung einer resultierenden Gefährdung durch das WSP Team, in Abhängigkeit von der Wahrscheinlichkeit eines Versagens von Bauteilen in der Trinkwasser- Installation, immer eine subjektive Annahme ist.

Die Risikobeherrschung ist ein kontinuierlicher Prozess zur Umsetzung von technischen, organisatorischen oder personellen Maßnahmen, die darauf abzielen, identifizierte Risiken im Gebäude dauerhaft zu minimieren, festgestellte Mängel zu beseitigen und vorhandene Unterlagen zu aktualisieren. Dazu zählt auch eine regelmäßige Beprobung an repräsentativen Entnahmestellen und der Analyse der Trinkwasserqualität. Das WSP-Team bestimmt den wiederkehrenden Handlungsbedarf, erfasst in einem Instandhaltungsplan nach den Vorgaben der VDI 3810-2/ VDI 6023-3 die jeweiligen Intervalle und Maßnahmen und bestimmt die zur Inspektion und Bewertung der Trinkwasser-Installation geeigneten Probenahmestellen mit den jeweils zu untersuchenden Parametern. Der Instandhaltungsplan ist Bestandteil des Anlagenbuchs und ist fortlaufend zu validieren, um die Trinkwasserqualität sowie die technische Versorgungssicherheit im Gebäude zu gewährleisten. Hier können neben der Bauteilbeschreibung auch Inspektions- und Instandsetzungs- oder Wartungsintervalle, die in der Risikoabschätzung benannten möglichen Gefährdungen, die voraussichtlichen Instandhaltungskosten und die notwendige Qualifikation des Personals festgehalten werden.

Auch Nutzer und Mieter von Wohnungen oder Geschäftsräumen, ebenso wie Arbeitnehmer, Beschäftigte etc. können durch Fehlverhalten die Trinkwasser- Installation negativ beeinflussen und müssen entsprechend in Risiken für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ausreichend und angemessen eingewiesen werden.

Hierzu zählen unter anderem, dass

  • Anlagenkomponenten, wie z.B. Armaturen in Küche und Bad, nicht eigenmächtig repariert oder ausgetauscht werden dürfen,
  • Wassersparaufsätze, Wasserbehandlungsgeräte oder leitungsgebundene Apparate wie z.B. Kaffeemaschinen oder Wasserspender nur durch einen Fachmann angeschlossen werden dürfen,
  • jede Entnahmestelle (Waschbecken, Duschen, Toiletten, Putzbecken, Außenzapfstellen) spätestens alle 3 Tage genutzt, also gespült, werden muss,
  • dass die Sollwert-Einstellung an Warmwasserbereitern mindestens 60 bzw. 55° Celsius beträgt,
  • Anlagenkomponenten wie z.B. Strahlregler oder Feinsiebe regelmäßig (alle 2 Monate) herausgeschraubt, gereinigt, entkalkt oder ersetzt werden sollten.

Lückenlose Dokumentation erforderlich
Die Dokumentation des Anlagenzustands, der ergriffenen Maßnahmen und der kontinuierlichen Überwachung ist ein wichtiger Bestandteil der Risikobeherrschung und des WSP-Konzepts, denn nur wer seine Trinkwasser-Installation kennt, kann sie bestimmungsgemäß und rechtssicher betreiben. Alle Erkenntnisse, Arbeiten, Störungen, Betriebsunterbrechungen etc. müssen in einem Betriebsbuch dokumentiert werden, um ein realistisches Bild der Trinkwasser-Installation zu erhalten. Es fördert die Zusammenarbeit und Kommunikation des WSP-Teams durch die Transparenz der bereits gewonnenen Erkenntnisse und dient als Grundlage für die Optimierung festgelegter Maßnahmen sowie vorhandener Unterlagen wie z.B. dem Beprobungsplan, Betriebsanweisungen, Spülplänen usw. Alle Ergebnisse müssen so dokumentiert werden, dass Anlagenfremde z.B. im Kontaminationsfall, mit der Dokumentation arbeiten können.

Das WSP-Konzept als QM-System
Das Neue am WSP-Konzept für Gebäude ist neben der Risikobewertung auch die kontinuierliche Überwachung und Revision der Maßnahmen. Gemäß § 4 Abs. 1 TrinkwV muss Trinkwasser so beschaffen sein, dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn in der gesamten Prozesskette von der Quelle bis zur Entnahmestelle die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten sind. Zur Validierung der durchgeführten Maßnahmen und zum Abgleich der Trinkwasser-Installation mit den jeweils aktuellen allgemein anerkannten Regeln der Technik sollte der WSP in regelmäßigen Abständen neu bewertet werden.

Fazit
Mit der künftig empfohlenen präventiven Risikobewertung wird für Betreiber/Eigentümer ein Mehraufwand bei der Wahrnehmung der Betreiberpflichten entstehen. Dennoch bringt der WSP dem Betreiber viele Vorteile: Mit dem protokollierten Wissen zum Zustand der Installation können Instandhaltungs- oder Wartungsarbeiten gezielt geplant und so der Erhalt der Trinkwasserhygiene und die Betriebssicherheit gewährleistet werden. Nicht zuletzt erhält der Betreiber fundierte Entscheidungsgrundlagen für notwendige oder sinnvolle Investitionen.

Autor:
Robert Kutzleb, Inhaber eines Sachverständigenbüros für Trinkwasserhygiene und TGA Planer beim Gebäudemanagement der Stadt Viersen, Fördermitglied im Deutschen Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene und Mitglied im VDI-Richtlinienausschuss Kontakt: robert.kutzleb@sv-twh-kutzleb.de

www.sv-twh-kutzleb.de


Nachgefragt
IKZ-HAUSTECHNIK:
Die Einberufung eines interdisziplinären Teams unterschiedlicher Fachkompetenzen ist der erst Schritt des WSP-Konzeptes. Wer aus dem Team sollte sinnvollerweise den Hut auf haben und die umfassenden Informationen und Erkenntnisse zusammenführen?

Robert Kutzleb: Sinnvoll ist es, da Betreiber selbst i.d.R. nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, dass der Sachverständige das Team fachlich führt und auf Grund seiner Fachkenntnisse und Erfahrungen die ermittelten Informationen und Erkenntnisse in geeigneten, zielführenden Maßnahmen zusammenführt. Der Betreiber oder dessen beauftragter Vertreter als Verantwortlicher der Trinkwasserinstallation sollte diese Maßnahmen dann veranlassen, da er einerseits die Entscheidungsbefugnis und die Budgetverantwortung hat und andererseits über Kenntnis der baulichen Planung und der aktuellen Situation des Gebäudes verfügt.

IKZ-HAUSTECHNIK: Die Anforderungen an die Dokumentation rund um die Trinkwasser-Anlage sind hoch. Gibt es Vorlagen oder Programme oder woran kann sich das WSP-Team orientieren?

Robert Kutzleb: Im Handbuch „Der Water Safety Plan (WSP)-Konzept für Gebäude“, das vom Umweltbundesamt kos tenlos zur Verfügung gestellt wird, ist eine erste Handlungsempfehlung für die Umsetzung. Maßgeblich wird der Aufbau und die Dokumentation jedoch im Anlagenbuch nach VDI 3810-2/VDI 6023-3 beschrieben.

IKZ-HAUSTECHNIK: Eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch Trinkwasser wird in Deutschland kaum thematisiert. Das Lebensmittel Trinkwasser gilt als sicher. Von daher werden Betreiber zunächst einmal kritisch auf die zu erwartenden Kosten schauen. Von welchen Größenordnungen sprechen wir hier? Und über welchem Zeitraum zieht sich die Erstellung eines WSP?

Robert Kutzleb: Der Zeitraum des WSPKonzeptes erstreckt sich über den gesamten Lebenszyklus der Trinkwasser- Installation. Da sich Verordnungen und normative Regelwerke ändern können, ist es erforderlich die durchgeführten Maßnahmen in Hinsicht auf die jeweils aktuellen allgemein anerkannten Regeln der Technik neu zu bewerten. Und auch wenn einmal ein zufriedenstellender Zustand einer Installation erreicht ist, muss dieser Zustand und die Trinkwasserqualität kontinuierlich erhalten und überwacht werden, Z.B. durch Instandhaltung und Beprobung. Die anfallenden Kosten können daher auch nicht pauschaliert werden, da hierzu die Art und Größer der Trinkwasser-Installation als auch der aktuelle Stand der verfügbaren Unterlagen und der Instandhaltungszustand großen Einfluss auf den erforderlichen Arbeitsaufwand haben.

Mit dem Ergebnis des WSP erhält der Betreiber aber eine Übersicht der erforderlichen Maßnahmen und kann so zukünftig das notwendige Budget bereits im Vorfeld einplanen und die Revision des WSP Konzeptes vorausschauend finanziell bewerten.


1) Anmerkung der Redaktion: Siehe auch Bericht „Gefährdungsanalyse, aber richtig“, IKZ 10/2022, Seite 8 ff. und auf ikz-select.de.





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