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Das barrierefreie Bad hat Zukunft



Das barrierefreie Bad hat ZukunftBild: Bette
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16. August 2022

Schutzziele, Vorgaben und Empfehlungen der DIN 18040-2

Barrierefreiheit ist ein Dynamo am Sanitärmarkt, sowohl im Neubau als auch in der Sanierung. Bei der Planung und Auswahl der Produktlösungen stehen dem Badplaner eine Reihe von Richtlinien zur Seite, je nachdem, ob die normgerechte Umsetzung der DIN 18040 oder „nur“ ein zukunftsfähiges Privatbad gefragt ist. Der Beitrag geht insbesondere auf die Dusche im barrierefreien Bad ein.

Die Nachfrage nach einem barrierefreien Bad kann unterschiedlich motiviert sein: Aus persönlichen Gründen, als weitsichtige Investition oder aufgrund rechtlicher Vorgaben: Wird ein normgerechtes Bad geplant, werden öffentliche Kredite oder Zuschüsse für die barrierefreie Badausstattung in Anspruch genommen? Dann gehören die Anforderungen der DIN 18040 in die vertraglichen Vereinbarungen, denn die Norm dient letztlich der Prüfung der Maßnahmen. Das Ziel kann aber auch die Schaffung von Wohnraum mit bestimmter Ausstattungsqualität sein, ohne strengen Blick auf die Norm, als werthaltige Investition. Schließlich ist das Etikett „Barrierefreies Wohnen“ unter dem demografischen Aspekt ein nicht zu unterschätzendes Argument am Markt. Nicht zuletzt gibt es Kunden mit gezielten Wünschen an barrierefreien Badkomfort. Für den Sanitärprofiist die DIN auch in diesen Fällen eine nützliche Richtschnur in der Beratung.

Die Vorgaben der DIN 18040 Teil 2, gültig für Wohnungen und ausschließlich im Neubau (Teil 1 betrifft öffentliche Gebäude, Teil 3 mit Verkehrsräumen), kann sinngemäß auch auf die Sanierung und frei geplante Modernisierung im Bestand angewendet werden. Mit anderen Worten: DIN 18040-2 dient in solchen Fällen als eine Art Checkliste für die gewünschte Barrierefreiheit. Dabei macht die Norm durchaus keine fixen Vorgaben, sondern definiert Schutzziele, die in der Praxis in unterschiedlicher Weise erreicht werden können. Das verschafft dem Planer Flexibilität und kommt dem Kunden entgegen, der sich entscheiden kann: Reling oder Griffstange, fest montierter Sitzplatz oder Einhängesitz, welcher Boden? Die Norm lässt Spielräume für die Erreichung der Ziele.

Bewegungsspielraum einplanen
Eine Grundbedingung für Barrierefreiheit ist eine ausreichende Bewegungsfläche. Alles, was den Weg zum Waschbecken, dem WC und in die Dusche behindert und bei der Körperhygiene stört, ist zu vermeiden. Die Norm fordert freie Bewegungsflächen von 120 x 120 cm vor jedem Sanitärobjekt, rollstuhlgerechte Ausstattung verlangt 150 x 150 cm. Wichtig zu wissen: Die Flächen dürfen sich überschneiden, schließlich ist der Benutzer nicht zugleich am Waschbecken und in der Dusche. Bei der Berechnung kann die bodenebene Duschfläche also in den geforderten Bewegungsspielraum am Waschbecken einbezogen werden, vorausgesetzt, es ist keine feste Abtrennung vorhanden. Eine Dreh-/Dreh-Falt-Glasabtrennung ist möglich. Die Duschfläche muss möglichst durchgängig zum übrigen Boden geplant sein, erlaubt ist eine Absenkung um bis zu 2 cm, empfohlen wird ein geneigter Übergang vom trockenen Bad mit maximal 2 Grad Gefälle für die Entwässerung. Der Bodenbelag muss rutschhemmend sein, sinngemäß nach GUV-I 8507, mindestens Bewertungsgruppe „B“, für Fliesen gilt die rutschhemmende Klasse „R 10“.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang das Zwei-Sinne-Prinzip der Norm: Für eine Planung nach DIN 18040-2 müssen Informationen immer mit zwei Sinnen erfasst werden können, also z. B. mit Sehen und Tasten. So sollte sich die bodenebene Duschfläche farblich von den übrigen Bodenfliesen abheben, und eine rutschhemmende Oberfläche unter der Brause sorgt nicht nur für besseren Stand unter der Brause, sondern auch für einen fühlbaren Unterschied zum übrigen Boden. Die Norm nimmt mit diesem Grundgedanken auf die Tatsache Bezug, dass sich das barrierefreie Bad nicht nur an bewegungseingeschränkte Benutzer richtet, sondern auch an Menschen mit schwachem Sehvermögen oder beginnender Demenz. Die DIN verlangt, dass sich „die Ausstattungselemente visuell kontrastierend von ihrer Umgebung abheben.“ Das können Hell-Dunkel-Kontraste sein, aber auch farbliche Umrandungen z. B. am Waschbecken. Ebenso sinnvoll: Armaturen mit farblich abgesetzten Bediengriffen.

Anforderungen an die Duschsteuerung
Die Ziele der Barrierefreiheit gehen über die offenen, frei zugänglichen Flächen hinaus. Diese sind zwar schon allein immens wichtig – man denke nicht nur an Rollstuhlfahrer, sondern auch an den Nutzer einer Gehhilfe oder an den Platz für eine weitere, pflegende Person –, das barrierefreie Bad soll aber darüber hinaus sicher in der Bedienung sein. Dazu gehört der Verbrühschutz. Praktisch alle Hersteller von Duscharmaturen haben eine Sperre bei 38 – 40 Grad in ihre Thermostate integriert, die sich im Bedarfsfalle bewusst überschreiten lässt. Die DIN 18040-2 erwähnt Temperaturbegrenzer nur im Zusammenhang mit berührungslosen Badarmaturen, für die maximal 45 Grad Auslauftemperatur gelten, allerdings hat sich am Markt die genannte, niedrigere Temperaturbegrenzung auch für Thermostate durchgesetzt. Was zusätzliche Sicherheit gibt: Ein wärmegeschützter Armaturenkörper, auf den viele Hersteller von Brause-Mischbatterien und Thermostate für die Dusche hinweisen.

Bei Einhebel-Duscharmaturen sollte der Hebel nach unten weisen, empfiehlt die Norm, um der Verletzungsgefahr insbesondere für sehbehinderte Menschen vorzubeugen. Über die Vorschriften der Norm hinaus ist es ratsam, bei der Auswahl von Thermostat und Duschsteuerung auf die gute Ablesbarkeit zu achten. Eine klare Temperatureinstellung und eindeutige Steuerung der Funktionen – etwa bei Tastenumstellung für Hand-/Kopfbrause – sind nicht nur für ältere Benutzer ein echter Komfortgewinn. Die Norm nimmt zu diesen Details zwar keine Stellung, aber in der Beratung gehören sie zum Thema Sicherheit. Ebenso kann die einhändig bedienbare Brausekopf-Halterung angesprochen werden.

Sicherer Halt ist das A und O
Haltestangen und Griffe spielen im barrierefreien Bad und bei der Planung vom „Bad für all“ eine besondere Rolle. Sie geben Sicherheit auf dem Weg in die Dusche oder zu anderen Badobjekten und sollten ergonomisch geformt – also gut zu greifen und stabil – sein. Vor allem im zukunftstauglichen Privatbad spielt die Vermeidung einer allzu technischen Anmutung eine Rolle. Sicherheit ja, aber ohne Pflege-Look, so lange es geht. Unter anderem bieten sich unter diesem Aspekt die als Haltegriff taugliche Brausestange und mobile Lösungen an. Am Markt finden sich Brausestangen in L-Form, die in eine waagerechte Haltestange übergehen. Um den Eindruck von Pflege-Bad zu vermeiden, gibt es mobile bzw. optionale Lösungen: Die verstärkte Wandhalterung für eine Stange, die erst „im Falle eines Falles“ als Träger des anspruchsvolleren Stützgriffs oder eines DIN-gerechten WC-Stützklappgriffs aktiviert wird, kann vorinstalliert werden, ebenso wie die Vorrichtung für einen Einhänge-Klappsitz, der bei Nichtgebrauch weggeräumt wird (die Norm empfiehlt die Nachrüstbarkeit des Bades). In jedem Fall muss vor dem Anbringen einer solchen Wandhalterung die Tragfähigkeit der Wand geprüft und ggf. an eine Verstärkung (OSB-Platte) gedacht werden.

Im Zusammenhang mit dem Thema Duschplatz spielt auch die Badewanne in der barrierefreien Badplanung eine wichtige Rolle. Zwar entfällt sie bei der Sanierung oft zugunsten einer bodenebenen Dusche, aber zur Beratung gehört ein Hinweis auf die Norm. Die DIN 18040-2 sagt dazu: „Das nachträgliche Aufstellen einer Badewanne, z. B. im Bereich der Dusche, sollte möglich sein.“ Die strengere Norm für rollstuhlgerechte Bäder macht aus der „Soll“- eine „Muss“-Vorschrift. Der Fachbetrieb wird also bei der Planung von Zuleitungen und Entwässerung auf diesen Aspekt achten.

Autor: Heinz Kaiser, Freier Journalist, Hamburg





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