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Brandschutz bei Mischinstallationen in der Hausentwässerung



Brandschutz bei Mischinstallationen in der Hausentwässerung
 
 
 
 
 
 

22. Juli 2021

Teil 2: Bei Arbeiten im Baubestand gibt es nicht die eine, auf alle Gegebenheiten passende Lösung

Die Mischinstallation bei Hausabflusssystemen hat eine technisch vollkommen andere Bedeutung als bei Trinkwassersystemen. Diese gelten als geschlossene Systeme, Entwässerungssysteme als offene. Kennzeichnend für offene Systeme sind die nach oben hin bis über Dach offenen vertikalen Leitungen. Und die Mischinstallationen setzen sich aus brennbaren und nicht brennbaren Rohrleitungen und -formstücken zusammen. Das hat gravierende Einflüsse auf den Brandschutz. Eine dreiteilige Serie geht näher darauf ein1)

Ist vom Baubestand die Rede, wird oft die Frage nach dem Bestandsschutz gestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht unbedingt das derzeitig Vorhandene den Bestand ausmacht. Der Bestand wird definiert „als die bauliche Ausführung, die zum Zeitpunkt seiner Errichtung oder später dem materiellen Recht entsprochen hat“. Einfach ausgedrückt: Das Bauwerk und damit die Ausführung der damit verbundenen Leitungsanlagen haben zum Zeitpunkt der Errichtung oder im Zuge nachfolgender Arbeiten allen gültigen bauaufsichtlichen Regeln und Bestimmungen entsprochen. Danach gab es keine wesentlichen Veränderungen; es liegt für die Ausführung eine Baugenehmigung vor. Grundlegende Voraussetzungen ergeben sich aus der Nutzung. Die Verzahnung der Nutzung mit den bauaufsichtlichen Anforderungen macht bei jeder Nutzungsänderung eine Neubewertung des Brandschutzes notwendig.

Der Bestandsschutz kann nur herangezogen werden, soweit dafür Nachweise bestehen:

  • wenn zum Zeitpunkt der Errichtung die gültigen bauaufsichtlichen Regeln und Bestimmungen eingehalten wurden,
  • wenn das Bauwerk eine Baugenehmigung hat, aus der die zu ändernde Anlage ersichtlich ist,
  • wenn bei Abweichungen von derzeit gültigen Regeln keine konkrete Gefahr absehbar ist,
  • wenn zur bauaufsichtlich festgestellter Ausführung keine wesentlichen Veränderungen am Bauwerk durchgeführt werden.

Generell entfällt der Bestandsschutz, wenn die Grundsubstanz nicht mehr vorhanden ist oder wenn eine Nutzungsänderung eintritt. Bevor Arbeiten an einer Anlage durchgeführt werden, steht der Betreiber in der Pflicht, für Klärung zu sorgen. Der Bestandsschutz ist daher kritisch zu betrachten, da ein Feuer als konkrete Gefahr zu werten ist.

Arbeiten an bestehenden Anlagen
Arbeiten an bestehende Anlagen können sowohl Sanierungen (Schadensbehebung auf ursprünglichen Zustand), Renovieren (optische Verbesserungen) oder Modernisierungen (Verbesserung des ursprünglichen Zustandes) sein. Die Einordnung einzelner Maßnahmen beim Brandschutz – Abschottungen von Rohren – ist fließend. Ein Bauschaden liegt vor, wenn „zufällig eine fehlende Brandschutz-Abschottung“ entdeckt wird. Das macht eine Schadensbehebung notwendig, indem der derzeitige bauaufsichtliche Stand zu erfüllen ist. Das ist nicht zu verwechseln mit einer bestehenden Abschottung, die einem früheren bauaufsichtlichen Stand entsprochen hat. Auch wenn dieser Stand nicht mehr den heutigen bauaufsichtlichen Regeln entspricht, darf die Abschottung bestehen bleiben, sofern keine wesentlichen Änderungen in der Anlage erfolgen, die die Abschottung beeinflussen. Daraus folgt: Immer wenn raumabschließende Bauteile beeinflusst werden, ist eine Neubewertung notwendig. Werden bei einer Reparatur oder bei einer Teil erneuerung funktional Abschottungen von Wänden oder Decken, die einen Feuerwiderstand aufweisen, bei der Rohrführung berührt, ergibt sich daraus eine Neubewertung. Das kann allerdings auch dann schon notwendig werden, wenn innerhalb einer Rohrleitung ein Teilstück eines Rohres ausgewechselt und damit die Abschottung in der Decke verletzt wird (Bild 1B).

In Bild 1A wird ein Teilstück eines Stranges ausgewechselt. Das auszuwechselnde Teilstück wird in der gleichen Materialart ersetzt. Die Abschottung in Decke A wird nicht berührt. Im Brandfall hat sich durch die Reparatur die Situation nicht verändert.

In Bild 1B wird das Teilstück durch ein brennbares Kunststoffrohr ersetzt. Dadurch ergibt sich eine veränderte Situation. Obwohl das Rohr in der Deckendurchführung in Decke A montagetechnisch nicht verändert wurde, wird diese Deckenabschottung verändert. Im Brandfall (Bild 1C) schmilzt das Kunststoffrohr weg. Damit würde der Kamineffekt ausgelöst, indem die heißen Rauchgase aus dem Brandraum durch das nun offene Gussrohr unzulässig hohe Temperaturen an dem Rohr oberhalb der Decke A erzeugen. Die ehemals zulässige Abschottung in Decke A wird damit außer Funktion gesetzt. Fazit: Bei Reparaturen und Teilauswechslungen ist es besser, das gleiche Material zu verwenden.

Materialwechsel – häufigstes Thema im Bestand
Die Mischinstallation stellt besonders bei der Hausentwässerung durch die verschiedenen verwendeten Materialien eine Herausforderung dar. Die verfügbaren Systeme von Abschottungen und Anlagenvarianten erlauben keine vergleichende Betrachtung. Bei Materialwechsel ist ein in der Hauptleitung eingesetzter Brandschutzverbinder von Vorteil. Dieser entspricht einer geschossweisen Abschottung.

Bei einer Prüfung, die ja einem Brandfall nachgebildet sein soll, kann jeder Produkthersteller seine Lösung so prüfen, wie er es für richtig hält. Daher gibt es keine einheitlichen Anwendbarkeitsnachweise und einheitlichen Ausführungen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bescheide des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) mit den darin enthaltenen Hinweisen für die Ausführung für den Anwender teilweise nicht mehr funktional nachvollziehbar sind.

Bild 2 verdeutlicht die Funktionsweise für die Mischinstallation bei einem Strangverschluss (Brandschutzverbinder). 2A zeigt einen Kunststoffrohranschluss oberhalb der abzuschottenden Decke und ein Kunststoffrohr in der Fallleitung. Der Aufbau bei einer Brandprüfung entspricht Bild 2B. Was durch den Brandschutzverbinder abgesichert wird, sind jedoch die unterhalb der Decke befindlichen Kunststoffrohranschlüsse. Im Brandfall brennen die weg und der Brandschutzverbinder verhindert den Kamineffekt. In den Anwendbarkeitsnachweisen sind Darstellungen entsprechend des Prüfaufbaues dargestellt. Daher sind immer wie in Bild 2C die Anschlüsse unterhalb der Decke mit zu berücksichtigen. Bei logischer Überlegung ist klar, dass der Kunststoffrohranschluss am Abzweig unterhalb der Decke bei dem Einbau des Brandschutzverbinders Bild 2C gleichbedeutend einem Kunststoffrohr im Strang entspricht. Wenn das Kunststoffrohr wegbrennt, ist es für eine geschossweise Abschottung unerheblich, ob die Öffnung am Abzweig oder im Strang entsteht.

Fazit: Wird im Strang der Rohrverschluss mit einem Brandschutzverbinder hergestellt, sind nicht nur die darunterliegenden Abzweige, sondern auch das Kunststoffrohr im Strang abgesichert. Es ist immer sinnvoll, die Funktion einer Abschottung geschossweise für jede Deckendurchführung zu hinterfragen.

Materialwechsel im Alltag
Wie in Bild 1 dargestellt, sollte bei einer Teilauswechselung eines Rohres in einem Geschoss das gleiche Material verwendet werden. Jedoch kommen Materialwechsel in der Abwasserinstallation regelmäßig vor. Schon seit Jahrzehnten wird der nicht wasserführende Teil des Stranges oftmals mit einem anderen Material ausgeführt als der Gussstrang. Mit den entsprechenden Prüfungen ist das auch nach heutigem Anspruch (Bild 3) durchführbar. Bei einem Materialwechsel im Keller in der Sammelleitung ist, wie in Bild 3 dargestellt, am Stanganschluss ein Brandschutzverbinder unterhalb der Decke D notwendig.

Entsprechend sind mit heutigem Anspruch an das Bauwerk Materialwechsel normaler Alltag, besonders in Bestandsbauten. Wird die Materialwahl bedarfsgerecht entschieden, so sind Kombinationen möglich. Werden aus Schallschutzgründen die Stränge in Gussrohr belassen und ein Austausch der Sammelleitung in Kunststoffrohr geplant, so ist das mit einfachen Mitteln umzusetzen, wenn die entsprechenden Lösungen aus den Anwendbarkeitsnachweisen zugeordnet werden (Bild 4).

Kombination mehrerer Rohrmaterialien
Durch die Vielzahl von Rohrmaterialien und den anzutreffenden Bauaufgaben entzieht sich die Einordnung in ein gültiges Schema. Für eine Lösung sind die funktionalen Belange hilfreich.

Bild 5 zeigt eine derartige Konstellation, bei der mehrere Rohrmaterialien in der Abwasseranlage kombiniert wurden. An die in Faserzementrohr ausgeführte Anlage ist in der Fallleitung ein Stahlrohr angeschlossen. Im Raum B wurde eine Undichtigkeit der Leitung festgestellt. Das Faserzementrohr wurde in den Decken fest eingemörtelt, was den bei der Erstellung herrschenden Standard und den damaligen Ausführungen für den Brandschutz entsprach. Zu berücksichtigen ist, dass Faserzementrohr zwar nicht brennbar ist, durch die hygroskopischen Eigenschaften aber nicht als thermisch stabil eingestuft werden kann.

Lösungsbeispiel: Defektes Rohr durch Gussrohr ersetzen
Die Ausführung (Bild 5 Mitte) zeigt, dass der zu erneuernde Teil aus einem nicht brennbaren Rohrmaterial ausgeführt ist und daher keine Verschlechterung der Situation herbeigeführt wird. Das erleichtert den Nachweis für die brandschutztechnische Ausführung. Für den Nachweis können die Abschottungsmaßnahmen systematisch erfasst werden:

  • Bild 5 Decke A: Für den Brandfall (Raum A) entspricht die Abschottung nicht mehr dem heutigen Stand, hat sich aber gegenüer der vorhandenen Situation nicht verändert.
  • Bild 5 Decke B: Die Abschottung in der Ausführung entspricht dem Anwendbarkeitsnachweis. Auch wenn im Brandfall im Raum B durch das Faserzementrohr eine Öffnung entstehen sollte, ist die Decken-durchführung durch den Brandschutzverbinder im Strang abgesichert.

Für Raum C und die darüberlegenden Geschosse wurden die Deckendurchführungen nicht verändert.

Fazit: Um die Situation nicht zu verschlechtern oder neu bewerten zu müssen, ist der Austausch mit einem gleichwertigen Rohrmaterial anzustreben.

Resümee
Der Materialwechsel stellt im Bestandsbau eine Herausforderung dar. Die verschiedenen Systeme von Brandschutzlösungen lassen keine allgemein gültige oder schematische Einordnung zu. Die Materialauswahl ist unterschiedlichen Bedingungen unterworfen, etwa Schallschutz, Rettungswegen und mechanischen Einflüssen. Bei Materialwechsel sind die Beachtung funktionaler Zusammenhänge und Auswirkungen im Brandfall hilfreich bei der Umsetzung. Die Anwendbarkeitsnachweise sind die Grundlage für die Deckendurchführungen bei Mischinstallationen – auch bei einem Materialwechsel im Strang.

Teil 3 in einer der nächsten Ausgaben geht auf die Abweichungen ein, die regelmäßig zwischen den Prüfzeugnissen/Einbauvorschriften der Produkte und den örtlichen Gegebenheiten auf der Baustelle vorkommen.


Webinar-Stream Brandschutz bei Mischinstallationen
Zwischen Ende Oktober und Mitte November des vergangenen Jahres führte die IKZ-ACADEMY eine dreiteilige Webinarreihe zum Thema „Brandschutz bei Mischinstallationen“ durch.

  • Teil 1: Grundlagen
  • Teil 2: Abschottungen im Bestandbau
  • Teil 3: Abweichungen zwischen Herstellerangaben und baulichen Gegebenheiten

Der Referent war Gerhard Lorbeer, Autor dieses Artikels. Er ist Freier Sachverständiger, Dozent und Fachautor für den baulichen Brandschutz. Während der Webinare kamen im Teilnehmerkreise viele Fragen auf, die Gerhard Lorbeer kompetent beantwortet hatte.

Kennen Sie sich im Brandschutz bestens aus? Wenn nicht, dann erwerben Sie jetzt die Webinare von jeweils über 60 Minuten Dauer zu einem Einzelpreis von 49,-Euro netto. Richten Sie Ihre Bestellung an webinare@strobelmediagroup.de oder informieren Sie sich über den Preisnachlass bei Abnahme aller drei Teile. Für einen Einblick in die Webinarreihe scannen Sie den QR-Code oder geben Sie den Kurzlink bit.ly/bs-t2 im Browser ein.

Autoren: Gerhard Lorbeer, Freier Sachverständiger für Brandschutz Dietmar Stump, freier Journalist

Bilder: Gerhard Lorbeer





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