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StartseiteWissenNewsSteuerbefreiung für Solarstromanlagen ab Januar 2023
24. November 2022
Photovoltaikanlagen auf Dachflächen sind für Immobilienbesitzer eine gute Möglichkeit, die Energiewende aktiv mitzugestalten. Der Gesetzgeber unterstützt künftig das Engagement von Immobilieneigentümern und Anlagenbetreibern mit einer Steuerbefreiung, die ab dem 1. Januar 2023 gelten soll: „Einnahmen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Solarstromanlage stehen, werden dann bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei sein“, erklärt Steuerberater Prof. Dr. Oliver Middendorf, Partner der Bielefelder Gesellschaft HLB Stückmann.
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