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StartseiteWissenNewsMembranen, Kalkschutzgeräte und Filtermedien in Trinkwasserinstallationen: Umweltbundesamt verlängert Ausnahmeregelung

Membranen, Kalkschutzgeräte und Filtermedien in Trinkwasserinstallationen: Umweltbundesamt verlängert Ausnahmeregelung



Membranen, Kalkschutzgeräte und Filtermedien in Trinkwasserinstallationen: Umweltbundesamt verlängert AusnahmeregelungBild: AdobeStock-sdecoret

8. Februar 2024

Köln. Das Umweltbundesamt hat die Ausnahmeregelung für die Verwendung von Membranen, Kalkschutzgeräten und Filtermedien in Trinkwasserinstallationen bis zum 1. Januar 2031 verlängert. Das berichtet der Branchenverband figawa. Bei den Regelungen werde nicht nach Art oder Anwendungsbereich der Membrane unterschieden. Auch gehe es bei der Ausnahmeregelung nicht um Geräte, sondern um Membrane als Filtermedien, deren hygienische Anforderungen national geregelt werden müssten. Da noch nicht klar sei, wie dies im Detail zu erfolgen habe, dürften diese erstmal weiter verwendet werden. Dies betreffe genauso Kalkschutzgeräte, Opferanoden oder auch Filtermaterialien, erklärt der Branchenverband auf Anfrage der IKZ, und weist in diesem Zusammenhang auf einen wichtigen Punkt hin: Ursprünglich hat nämlich das Umweltbundesamt in Bezug auf Ionenaustauscher in der Tabelle 2 der derzeit gültigen § 20-Liste vom Januar 2023 angekündigt, dass die Übergangsregelung nach Absatz 7 der Einleitung der § 20-Liste für den weiteren Einsatz von Ionenaustauschern, die vor dem 24. Juni 2023 eingesetzt wurden, zum 1. Januar 2025 entfalle. Diese Ankündigung wurde bislang aber nicht umgesetzt. „Ionentauscher dürfen so lange weiterverwendet werden, bis die § 20 Liste angepasst wird“, so der figawa.

Zeitnah wird diese Anpassung aber nicht erfolgen: Da die § 20 Liste nunmehr ein integraler Bestandteil der aktuellen TrinkwV ist, kann sie nur angepasst werden, wenn der eigentliche Verordnungstext überarbeitet wird. Dies wird voraussichtlich 2025 oder erst 2026 passieren. Im Zuge der Überarbeitung werden auch die starksauren Kationentauscher, die in der dezentralen Enthärtung eingesetzt werden, in die Liste aufgenommen, berichtet der figawa. Starksaure Kationentauscher hätten bereits eine von der figawa initiierte erweiterte Wirksamkeitsprüfung in 2022 erfolgreich durchlaufen und seien deshalb im Herbst 2023 von der § 21 Liste „Aufbereitungsstoffe in erweiterter Wirksamkeitsprüfung (Praxisbetrieb)“ gestrichen worden. Sie erfüllten damit die Vorgaben für eine Listung gemäß § 20 und könnten bis zur ordentlichen Listung gemäß § 20 im Rahmen der nächsten Überarbeitung der TrinkwV eingesetzt werden.

www.figawa.org





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