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StartseiteThemenBetriebsführungGesetzliche Grundlagen und Fristen
wattline20. Januar 2026
Smart-Meter-Pflicht: Was SHK-Fachbetriebe wissen müssen
In Deutschland ist der Smart‑Meter‑Rollout durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtend – und ein wesentlicher Meilenstein der Energiewende. Auch SHK‑Fachbetriebe sind davon betroffen. Deshalb müssen leitende und ausführende Fachleute in SHK‑Meisterbetrieben sowie TGA‑Fachplaner die Anforderungen kennen und gezielt nutzen.
Der Smart-Meter-Rollout ist gesetzlich präzise geregelt, sowohl was die betroffenen Zielgruppen angeht als auch hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung. Für SHK-Betriebe ist es entscheidend, die zentralen Vorgaben im Blick zu behalten, um frühzeitig reagieren und gezielt beraten zu können.
Wer ist betroffen?
Die Smart-Meter-Pflicht greift ab einem jährlichen Stromverbrauch von über 6000 Kilowattstunden oder bei dezentralen Erzeugungsanlagen (z. B. Photovoltaik) mit mehr als 7 kW installierter Leistung. Auch steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG wie Wärmepumpen oder Ladeeinrichtungen fallen unter die Regelung. Damit geraten nicht nur große Industriebetriebe, sondern auch viele Handwerksunternehmen ins Visier der neuen Vorschriften, insbesondere bei der Auswahl und dem Einbau geeigneter Messeinrichtungen.
Zeitplan für den Rollout
Die Umsetzung des Rollouts intelligenter Messsysteme erfolgt gestaffelt. Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 % der betroffenen Messstellen mit einem Smart Meter ausgestattet sein. Bis 2028 steigt die Quote auf 50 %, bis 2030 soll die Einführung nahezu vollständig abgeschlossen sein.
Die jährlichen Kosten für intelligente Messsysteme sind gesetzlich gedeckelt. Für Verbrauchsstellen mit bis zu 10 000 kWh liegt die Preisobergrenze aktuell bis 50 Euro. Bei steuerbaren Geräten, etwa Wärmepumpen, sind bis zu 50 Euro jährlich zulässig. Eine Übersicht zu den Preisobergrenzen findet sich in Tabelle 1.
Praktische Auswirkungen auf SHK-Betriebe
Die gesetzlichen Vorgaben haben unmittelbare technische und organisatorische Folgen für das SHK-Handwerk. Dabei geht es nicht nur um die Umsetzung gesetzlicher Pflichten, sondern auch um neue Chancen in Planung, Beratung und Kundenbindung.
Viele SHK-Betriebe nutzen beispielsweise selbst Anlagen, die von der Smart-Meter-Pflicht betroffen sind – etwa für Stromerzeugung, Heizung oder betriebliche Ladeeinrichtungen. Eine Nachrüstpflicht im engeren Sinne besteht nicht, allerdings müssen bestehende Anlagen bei bestimmten Modernisierungen oder Leistungserweiterungen mit intelligenten Messsystemen ausgerüstet werden. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig zu prüfen, ob ein Smart Meter erforderlich ist und welche Komponenten ergänzt werden müssen.
Im Kundengeschäft stellt die Einführung von Smart Metern neue Anforderungen an Planung, Ausführung und Beratung. Denn moderne Heizsysteme, Wärmepumpen oder PV-Anlagen werden zunehmend mit digitalen Messsystemen verknüpft. Ein typisches Beispiel ist eine Wärmepumpenheizung mit PV-Anlage und Batteriespeicher: Über das Smart Meter lassen sich Energieflüsse transparent darstellen und der Eigenverbrauch optimieren – etwa indem die Wärmepumpe dann läuft, wenn PV-Strom zur Verfügung steht. SHK-Fachbetriebe sollten sich daher als kompetente Ansprechpartner für Schnittstellen, Datenkommunikation und Systemintegration positionieren.
Zusätzliche Leistungen und Geschäftsmodelle
Der Rollout schafft zugleich neue Möglichkeiten: Neben der klassischen Installation rücken auch Leistungen wie Verbrauchsanalyse, Systemoptimierung oder Integration in Smart-Home-Umgebungen in den Fokus. Wer sich hier früh positioniert, kann zusätzliche Erlöse generieren und seine Kundenbindung stärken.
Viele SHK-Betriebe und deren Kunden sind sich oft nicht bewusst, dass sie den Messstellenbetreiber grundsätzlich wechseln können. Wettbewerbliche Anbieter (wMSB) bringen Innovationspotential und Transparenz in den Markt. Mit der am 24. Februar 2025 in Kraft getretenen Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes gelten neue Rahmenbedingungen, die gerade für wMSB teils strengere Vorgaben darstellen. Branchenvertreter sehen darin die Gefahr, dass etablierte Grundversorger gestärkt und der Wettbewerb eingeschränkt werden könnte. Für SHK-Betriebe könnte das bedeuten: weniger Gestaltungsspielraum bei der Beratung, eingeschränkte technische Optionen und geringere Differenzierungsmöglichkeiten im Markt.
„Damit SHK-Betriebe und ihre Kunden wirklich profitieren, brauchen wir einen zügigen Rollout mit fairen Marktregeln.“ Mit diesem klaren Statement positioniert sich Philip Gutschke von wattline im aktuellen Branchendiskurs. Als Einkaufsgemeinschaft und wettbewerblicher Messstellenbetreiber setzt wattline auf Transparenz und Marktoffenheit: Werte, die auch für das Handwerk entscheidend sind.
Fazit und Ausblick
SHK-Fachbetriebe müssen sich auf die neue Smart-Meter-Pflicht einstellen, sowohl technisch als auch organisatorisch. Wer frühzeitig reagiert, kann nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch Beratungs- und Servicekompetenz aufbauen. Gleichzeitig lohnt es sich, die politischen Entwicklungen rund um das Messstellenbetriebsgesetz genau zu verfolgen. Denn intelligente Messsysteme sind nicht nur ein technisches Tool, sie sind ein Hebel für mehr Energieeffizienz, Kundenbindung und faire Marktbedingungen.
Autor: Philip Gutschke, stv. Geschäftsführer sowie Bereichsleiter Energiebeschaffung und Unter-nehmensentwicklung bei der wattline GmbH.
Energieeinkaufsgemeinschaft wattline
Transparenz und faire Marktbedingungen sind entscheidend, damit der Smart-Meter-Rollout gelingt. Genau hier setzt auch die Energieeinkaufsgemeinschaft wattline an: Ihr Marktvergleich-Report schafft Überblick über aktuelle Energiekosten und Wettbewerbsdynamiken – ein Aspekt, der SHK-Betrieben bei der strategischen Energieplanung und Beratung zugutekommen kann. Indem Betriebe Marktpreise und Trends kennen, können sie Investitionen in energieeffiziente Technologien besser einschätzen und ihre Kunden fundierter zu wirtschaftlichen Chancen beraten.
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