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Aufstellung von Luft/Wasser-Wärmepumpen



Aufstellung von Luft/Wasser-WärmepumpenBWP
BWP 
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BWP / Sperr 
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TA Lärm 
Remko 

5. September 2022

Optik – Schallschutz – Abstandsregeln – Aufstellhinweise

Bei der Aufstellung von Wärmeerzeugern gibt es einiges zu beachten, viel kann hierbei falsch gemacht werden. Besonders betroffen sind außenaufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen bzw. die Außeneinheiten von Split-Wärmepumpen. Dies hat zwei wesentliche Gründe: Erstens sind sie deutlich zu sehen, zweitens emittieren selbst die leisesten Geräte noch etwas Schall. Allerdings kann zum Teil auch allein die Optik zu einem Problem werden.

Die Entscheidung für eine Wärmepumpe, die im Freien aufgestellt wird, will also sorgfältig geplant und durchdacht sein. Die meisten Hausbesitzer stehen der „Verzierung“ des eigenen Gartens durch technische Geräte skeptisch gegenüber – auch wenn es mittlerweile Lösungen gibt, die entweder echte Design-Schmuckstücke oder so dezent gestaltet sind, dass sie kaum auffallen. Meist wird dennoch nach einem Aufstellort gesucht, der die Aussicht möglichst wenig beeinträchtigt. So verständlich dies ist, es sollte trotzdem darauf geachtet werden, die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten und den technischen Erfordernissen gerecht zu werden.

Bauvorschriften beachten

Allem voran sollte mit der lokalen Baubehörde abgeklärt werden, ob Grenzabstände einzuhalten sind. Hierbei gibt es in Deutschland keine bundeseinheitliche Vorgehensweise. Teilweise wird für Wärmepumpen derselbe Grenzabstand wie von einem Gebäude gefordert. Dieser kann dann beispielsweise drei Meter betragen. Ein aktuelles Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Mainz kommt allerdings zumindest für Rheinland-Pfalz zu einem anderen Ergebnis: Der Grenzabstand, der nach der rheinland-pfälzischen Landesbauordnung drei Meter beträgt, muss nur von Gebäuden eingehalten werden oder von baulichen Anlagen, von denen eine gebäudegleiche Wirkung ausgeht. Beides ist für eine Luft / Wasser-Wärmepumpe nicht gegeben. Die Schutzziele des Abstandsflächenrechts – unter anderem Belüftung der Grundstücke und effektiver Brandschutz – werden durch Wärmepumpen nicht beeinträchtigt.

Für das übrige Bundesgebiet sollte dieses Urteil allerdings nicht als Freibrief angesehen werden; das OLG Nürnberg war bereits 2017 einer gegensätzlichen Auffassung. Da neben den Bauordnungen der Länder auch Vorgaben aus den Bebauungsplänen der Kommunen kommen können, ist die Klärung mit dem örtlichen Hochbauamt dringend empfohlen– zumindest, wenn die Aufstellung in der Nähe der Grenze zum Nachbarn geplant ist.

Einer behördlichen Genehmigung bedarf die Aufstellung von Luft/Wasser-Wärmepumpen im Gegensatz zu Sole/Wasser-Wärmepumpen aber nicht. Es geht einzig um die Klärung eines erforderlichen Grenzabstands.

Schallausbreitung minimieren

Und natürlich ist die Schallausbreitung bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ein wichtiges Thema. Da sich im Freien die Schallleistung mit zunehmendem Abstand zur Schallquelle auf eine größer werdende Fläche verteilt, verringert sich der Schalldruckpegel mit der Entfernung. Auch weitere Faktoren haben Einfluss auf die Schallausbreitung: Abschattung durch Hindernisse wie z. B. Gebäude, Reflexionen an schallharten Oberflächen, Minderung der Pegelausbreitung durch schallabsorbierende Oberflächen etc.

Die schalltechnische Beurteilung von Wärmepumpen erfolgt durch die Prognose der Schallausbreitung im Freien. Ziel ist die Begrenzung des Immissionspegels in den schutzbedürftigen Räumen, die in DIN 4109 Teil 1 definiert sind. Dazu gehören beispielsweise: Wohnräume, Wohnküchen, Schlafräume, Arbeitszimmer usw. Außenwohnbereiche wie Balkone und Terrassen sind keine schutzbedürftigen Räume.

Entscheidende Vorgaben kommen aus der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm), deren Rechtsgrundlage die 32. BImSchV ist. Das Ziel ist der Schutz der Nachbarn vor schädlichen Umweltwirkungen. Anders ausgedrückt: Der Nachbar darf nicht durch die Geräusche der Wärmepumpe – oder anderer technischer Einrichtungen – belästigt werden. Für die Einhaltung der Immissionsrichtwerte ist der Betreiber der lärmverursachenden Anlage verantwortlich.

Die TA Lärm legt die Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit von Gebietstypen und Tageszeiten entsprechend Tabelle 1 fest, im Allgemeinen gilt:

Tag: 6:00 Uhr – 22:00 Uhr
Nacht: 22:00 Uhr – 6:00 Uhr.

Die Nachtzeiten können um bis zu einer Stunde vorverlegt oder hinausgeschoben werden, eine achtstündige Nachtruhe ist aber in jedem Fall sicherzustellen. In den frühen Morgenstunden und in den späten Abendstunden sowie in der Mittagszeit an Sonn- und Feiertagen gelten die Werte für „Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit“. Dies wird durch eine Korrektur der Emissionswerte für den Tagbetrieb um 6 dB(A) berücksichtigt.

Die Zuordnung eines Grundstückes zu einem Gebietstypen kann dem Bebauungsplan entnommen werden. Der für die Beurteilung maßgebliche Immissionsort befindet sich 0,5 m vor der Mitte des geöffneten Fensters (außerhalb des Gebäudes) des vom Geräusch am stärksten betroffenen, schutzbedürftigen Raumes. Dies ist meist derjenige der Wärmepumpe nächstgelegene schutzbedürftige Raum auf einem Nachbargrundstück. Für diesen ist der Beurteilungspegel durch Berechnung („Prognose“) oder Messung zu ermitteln. Die TA Lärm bietet ein vereinfachtes Prognoseverfahren, mit dem der Beurteilungspegel des Schalldruckes rechnerisch aus dem Schalleistungspegel ermittelt werden kann.

Richtwerte für Tag und Nacht

Da die TA Lärm nicht die Schallimmissionen durch einzelne Schallquellen beurteilt, sondern die Gesamtbelastung eines schutzbedürftigen Raumes durch alle relevanten Schallquellen, sind genaue Prognosen nicht ohne Kenntnis weiterer Schallquelle in der Umgebung möglich.

Auf die Berücksichtigung dieser kann allerdings verzichtet werden, wenn die Zusatzbelastung durch die geplante Wärmepumpe den Immissionsrichtwert nach Tabelle 1 um mindestens 6 dB(A) unterschreitet. In diesem Fall ist die Einzelanlage nicht relevant für den Schallschutznachweis.

Die TA Lärm gibt Richtwerte für die Schallimmission sowohl für den Tag als auch für die Nacht vor. Beide Anforderungen sind zu erfüllen und daher getrennt zu überprüfen. Viele Wärmepumpen ermöglichen einen schallreduzierten Betrieb. Diese Einstellung wird von einigen Immissionsschutzbehörden akzeptiert, wenn die Einstellung nur von einem Fachbetrieb verändert werden kann. Die Schallreduzierung ist möglicherweise mit einer Leistungsminderung der Wärmepumpe verbunden. Eine ausreichende Wärmebereitstellung ist in der Planung und bei der Geräteauswahl zu berücksichtigen.

Auf der Homepage des Bundesverband Wärmepumpe befindet sich eine Anwendung für den Schallschutznachweis mit einzelnen Schallquellen (www.waermepumpe.de/schallrechner). Sie bietet die Berechnungen mit hinterlegten Herstellerangaben oder freien Eingabewerten und ermöglicht den Ausdruck der benötigten Unterlagen. Der Schallschutznachweis erfolgt durch einen Vergleich des Beurteilungspegels mit dem Immissionsrichtwert der TA Lärm für den im Bebauungsplan ausgewiesenen Gebietstyp. Sofern der Beurteilungspegel mindestens 6 dB(A) kleiner als der Immissionsrichtwert ist, ist die Anlage nicht relevant im Sinne der TA Lärm (Kapitel 3.2.1).

Weitere Hinweise zur Anwendung der TA Lärm in der Praxis finden sich im Leitfaden der LAI (Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz).

Die Schallabstrahlung von Wärmepumpen ist nicht homogen und in der Ausblasrichtung deutlich stärker ausgeprägt. Die Ausblasrichtung sollte also möglichst nicht in Richtung der schutzbedürftigen Räume orientiert sein. Auch das direkte Anblasen von Wänden ist zu vermeiden, weil auch Reflexionen zu einer Erhöhung des Schalldruckpegels führen.

Sofern erforderlich, können zusätzlich die folgenden Maßnahmen zum Schallschutz ergriff en werden:

  • Dämmhaube: Sie muss auf die Wärmepumpe abgestimmt sein und darf die Luftführung nicht beeinflussen. Damit lässt sich Reduktion bis ca. 15 dB(A) erreichen.
  • Schallschutzwand: Massive Wand (Beton, Mauerstein), die auf der Seite der Wärmepumpe mit einem absorbierenden Belag (poröse Oberfläche, alternativ ein immergrüner, dichter Pflanzenbewuchs) versehen ist. Auch hier darf die Luftführung nicht beeinflusst werden. Größe und Abstand zur Wärmepumpe sind vor Ort abzustimmen. 

Allgemeine Aufstellhinweise

Für die Außenaufstellung haben sich Streifenfundamente aus Fertigbauteilen oder in Ortbeton-Ausführung bewährt. Wandmontagen dürfen nur nach Herstellervorgaben erfolgen, meist ist hierfür ein geeignetes Zubehör erhältlich. Für die Ableitung des entstehenden Kondensats gibt es verschiedene Möglichkeiten: Das Kondensat kann – wenn eine Anbindungsmöglichkeit vorhanden ist – in das häusliche Abwassersystem eingeleitet werden oder es wird eine frostfreie Versickerungsmöglichkeit (Schotterbett) geschaffen. Ebenfalls zu beachten: Außen aufgestellte Wärmepumpen (ebenso Split-Außeneinheiten) sind so zu installieren, dass der Luftstrom an keiner Seite behindert wird, da dies zu einem höheren Betriebsgeräusch führt. Außerdem wird durch Umluft ströme zudem sowohl die Leistung als auch die Arbeitszahl verringert. Vorsicht ist auch geboten, wenn der Luftstrom auf Wege gerichtet ist, die dadurch vereisen können.

Autor: Alexander Sperr, Bundesverband Wärmepumpe (BWP), Referent Normung & Technik

www.waermepumpe.de





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