Zurück zu Events
 
× Startseite

Einstellungen | Mein Account
IKZ select Logo
Suchen          Support & Kontakt       Mein Account
IKZ select Logo

Lieber Gast, um alle Inhalte sehen zu können, müssen Sie angemeldet sein! Jetzt registrieren oder einloggen.

Webinar: Mangelfreie Bauüberwachung – Oder bis zu 30 Jahre Verjährungsfrist?

StartseiteEventsWebinar: Mangelfreie Bauüberwachung – Oder bis zu 30 Jahre Verjährungsfrist?

Webinar: Mangelfreie Bauüberwachung – Oder bis zu 30 Jahre Verjährungsfrist?




Wie viel Bauüberwachung ist notwendig? Welche Tätigkeiten müssen kontrolliert werden? Wo drohen rechtliche Konsequenzen und wie lassen sie sich vermeiden? Und wie muss man sich Verhalten, um nicht in die Gefahr einer verlängerten Verjährungsfrist von bis zu 30 Jahren zu geraten?

Diese und weitere Fragen beantwortet ein Webinar der IKZ-ACADEMY in Kooperation mit dem Baurechtsspezialisten RA Thomas Herrig. Dazu wird die neueste Rechtsprechung zum Thema Umfang der Überwachungspflichten des Planers erläutert und auch die Frage geklärt, inwieweit handwerkliche Selbstverständlichkeiten zu überwachen sind. Unter Berücksichtigung der Regelungen im neuen Bauvertragsrecht werden zudem Hinweise zur Vertragsgestaltung und Haftungsbegrenzung gegeben. Darüber hinaus erfolgt eine Darstellung der für den Planer wichtigen Neuregelungen aus dem Bauvertragsrecht im Bereich der gesamtschuldnerischen Haftung.

Zudem können Fragen nach Anmeldung bereits vor Webinarbeginn per E-Mail gestellt werden, die dann im Rahmen der Veranstaltung aufgegriffen und geklärt werden.

Die Themenpunkte im Einzelnen

  1. Ausgangspunkt: Der Architekten- und Ingenieurvertrag, § 650 p BGB
    • Grundsätze
    • Leistungsumfang
  2. Haftung bei der Objektbetreuung/örtlichen Bauüberwachung
    • Überwachungspflichten
      • Welche Tätigkeiten sind zu überwachen
      • Handwerkliche Selbstverständlichkeiten
    • Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung
    • Pflichten im Rahmen der Rechnungsprüfung
    • Umfang des Einflusses auf bauausführende Unternehmen
    • Praxisfall: Das geflexte Edelstahlrohr
  3. Gesamtschuldnerische Haftung im Rahmen der Objektüberwachung mit anderen Baubeteiligten
    • Darstellung der aktuellen Rechtsprechung
    • Strategie bei der Inanspruchnahme
    • Neuregelung im § 650 t BGB
Foto: Adobe Stock

Zielgruppe:

TGA-Fachplaner

Termin:

30. Juni 2020, 16.00 Uhr, Anmeldung erforderlich

Das Webinar dauert ca. 60 Minuten. Die Teilnahmegebühr beträgt 49,- Euro. Für IKZ-Select Premium-/Complete-Mitglieder ist die Veranstaltung kostenfrei.

Referent:

Foto: RA Thomas Herrig

Referent der Veranstaltung ist Thomas Herrig, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Termin leider verpasst!
>>> Link zum Video <<<

Sie haben Fragen?Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.





Verwandte Artikel



Rechte und Pflichten zur Gewährleistung

Rechte und Pflichten zur Gewährleistung 11. August 2021

Was Handwerksbetriebe rund um die Haftung für Baumaterialien beachten sollten Lieber Gast, um alle Inhalte sehen zu können, müssen Sie...
Weiterlesen

Mängel rechtzeitig vermeidenBild: Robert Kutzleb

Mängel rechtzeitig vermeiden 7. November 2022

Die Hygiene-Erstinspektion einer Trinkwasser-Installation nach VDI 6023 Blatt 1 sichert Anlagenerrichter ebenso wie Auftraggeber ab – und leistet damit einen...
Weiterlesen

Nicht automatisch ein Mangel

Nicht automatisch ein Mangel 8. Juli 2019

Fehlt dem Produkt eine Kennzeichnung wie ein CE-Zeichen oder ein Übereinstimmungszertifikat, drängt sich die Annahme eines Mangels auf. Mitunter steht...
Weiterlesen

Aus der Sachverständigenpraxis

Aus der Sachverständigenpraxis 13. April 2021

Hygienische Mängel in Trinkwasser-Installationen von Wohngebäuden mit Baujahr vor 2000. Erkenntnisse und Empfehlungen (Teil III) Lieber Gast, um alle Inhalte...
Weiterlesen

„Für den Kunden ist das Mehrwert“

„Für den Kunden ist das Mehrwert“ 21. Dezember 2020

Kundendienstleistungen sind eines der Hauptgeschäftsfelder der Gustav Müller Heizungsbau und sanitäre Installation GmbH & Co. KG Lieber Gast, um alle...
Weiterlesen

Dossier: Trinkwasserhygiene in Gebäuden sicherstellen
Aus der Sachverständigenpraxis

Aus der Sachverständigenpraxis 31. März 2021

Hygienische Mängel in Trinkwasser-Installationen von Wohngebäuden mit Baujahr vor 2000. Erkenntnisse und Empfehlungen (Teil II) Lieber Gast, um alle Inhalte...
Weiterlesen

Aus der Sachverständigenpraxis

Aus der Sachverständigenpraxis 19. März 2021

Hygienische Mängel in Trinkwasser-Installationen von Wohngebäuden mit Baujahr vor 2000. Erkenntnisse und Empfehlungen (Teil I) Lieber Gast, um alle Inhalte...
Weiterlesen

Aus der SachverständigentätigkeitPeter Arens

Aus der Sachverständigentätigkeit 23. Oktober 2023

„Man erblickt nur, was man schon weiß und versteht“ wusste schon J.W. von Goethe (1749 – 1832) zu berichten. Doch...
Weiterlesen

Schritt für Schritt zur InbetriebnahmeBild: Bürschgens

Schritt für Schritt zur Inbetriebnahme 15. September 2023

Der sorgfältige Inbetriebnahmeprozess einer neu errichteten Trinkwasserinstallation sichert deren Qualität und schützt den Fachunternehmer so auch vor RegressansprüchenDer Prozess der...
Weiterlesen


Diesen Artikel teilen auf:   Facebook X XING



Ausgewählte Inhalte



Leistungsgarantie



Datensicherheit

×