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Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?



Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?
 

5. Juli 2021

Ein Rechtsdienstleister sorgt dafür, dass es so weit möglichst nicht kommt

Wer kennt das nicht? Der Kunde wurde gewissenhaft beraten, es wurde gute Arbeit geleistet und hochwertige Technik geliefert, doch die Rechnung wird nicht beglichen. Von Zahlungserinnerungen und Mahnschreiben unbeeindruckt, zeigt der Kunde nur die kalte Schulter. Was nun? Weiter auf einen Eingang der Summe ho  en? Das reicht nicht, wenn der Betrieb nicht am Ende „die Rechnung aus eigener Tasche zahlen“ soll.

„Im Grunde benötigt jeder, der Kunden hat, die auf betriebliche Mahnungen nicht reagieren, einen guten Rechtsdienstleister“, sagt Bernd Drumann, Geschäft sführer der Bremer Inkasso GmbH. Das gelte in besonderem Maße für Großhändler, Fachgeschäfte, aber auch Handwerker im Sanitärbereich. Denn: „Gerade bei hohen Forderungen lohnt es sich, genauer hinzuschauen und die Gegebenheiten immer wieder zu hinterfragen“, weiß Drumann. Als Experte im Vollstreckungsrecht kennt er die Kniffe und Tricks der Schuldner. Einen besonders hartnäckigen Fall, der sich über fast vier Jahre hinzog, hat der Unternehmer noch gut vor Augen: Ein Schuldner weigerte sich beharrlich, eine offene Rechnung über rund 56 000 Euro gegenüber einem Sanitärgroßhändler zu begleichen. Anfangs bestritt der Schuldner gar, dem Geschäft zugestimmt zu haben. Nach einem Schrift gutachten und einer Zeugenbefragung gab das Gericht jedoch dem geprellten Händler recht. 2019 gab der Schuldner schließlich eine Vermögensauskunft ab. Das Ergebnis fiel ernüchternd aus: Der Schuldner besaß demnach keinerlei pfändbaren Werte, weshalb eine Realisierung der Forderung ausgeschlossen schien. Eine direkte Vollstreckung in den Grundbesitz kam ebenfalls nicht infrage, da der Schuldner lediglich ein Dauerwohnrecht besaß, das seine Frau ihm eingeräumt hatte.

Was tun? Der Rechtsdienstleister sah nochmals genauer hin und wurde durch Einsicht ins Grundbuch fündig: Er stellte fest, dass der Schuldner noch bis Juli 2018 selbst Miteigentümer der Immobilie war – er hatte seiner Frau seinen Eigentumsanteil schlichtweg übertragen. Ein Antrag auf Nachbesserung der Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher sollte Licht in die Hintergründe der Übertragung bringen – der Schuldner zog es jedoch dann vor, die Gesamtforderung mit Zinsen und Prozesskosten doch zu zahlen, rund 80 000 Euro. Daraufh in ging alles den üblichen Gang: Der Sanitärgroßhändler erhielt 100 Prozent seiner Forderung; die entstandenen Kosten hat der Schuldner gezahlt. Das war auch für den Rechtsdienstleister ein Erfolg, denn im Nichterfolg hätte das Inkasso-Unternehmen – statt eines Honorars – lediglich eine Nichterfolgspauschale abgerechnet, die je nach der Höhe der Forderung höchstens 100 Euro betragen hätte.

Etwa 70 Prozent der Inkassoauft räge führt die Bremer Inkasso nach eigenen Angaben schon vorgerichtlich zum Erfolg. Von den gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren gelingt es dem Unternehmen, etwa die Hälfte zu realisieren. Die Erfolgsquote ist kein Zufall: Den Einzug der Forderungen bearbeiten in dem Unternehmen ausschließlich Volljuristen, die sich auf das Vollstreckungsrecht spezialisiert haben und sich – anders als viele Rechtsanwälte – ausschließlich auf diesem Feld betätigen.

Daher kennen sie die Kniffe und „knacken“ selbst schwierige Fälle – die nicht gerade die Regel sind, aber leider eben auch keine Ausnahme.

Unbekannten Rechnungsempfänger recherchieren
Mitunter scheitert bereits die Zustellung der Rechnung an den Empfänger, das Schreiben kommt mit dem Postvermerk „Empfänger/Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln“ zurück. Nun geht es darum, die (private) Anschrift des Schuldners zu ermitteln. Die Recherche beginnt im Internet: Firmenhomepage, soziale Netzwerke… Bleibt diese Suche erfolglos, bieten sich folgende Schritte an:

Gewerbeanfrage stellen
Beim Gewerbeamt am Ort des Firmensitzes anfragen mit dem Ziel, eine geänderte Firmenanschrift bzw. die private Adresse des Firmeninhabers zu ermitteln.

Handelsregisterauszug anfordern
Handelt es sich beim Schuldner um ein Unternehmen, das im Handelsregister vermerkt ist, können darüber die eingetragene Geschäftsanschrift oder die Privatanschrift des Geschäftsführers ermittelt werden. Kurzlink zum Online-Handelsregister: bit.ly/3uhSjYQ, der Auszug kann auch beim Amtsgericht angefordert werden. Die meisten Recherchen und Abrufe sind kostenpflichtig.

Privatperson über das Einwohnermeldeamt ermitteln
Handelt es sich beim Schuldner um eine Privatperson, ist die Anfrage beim Einwohnermeldeamt möglich. Die Kosten richten sich nach dem Auskunftsaufwand.

Ermittlungsdienst und (ununterbrochene) Datenbankabfragen
Es kann sein, dass ein Schuldner untergetaucht ist und seine Wohnung nicht mehr betritt. In diesem Fall kann ein Ermittlungsdienst mit Datenbankabfragen und einer Recherche im persönlichen Umfeld des Schuldners dessen Aufenthalt ausfindig machen bzw. herausfinden, wie er seinen Lebensunterhalt finanziert. Falls nötig, wird eine Langzeitrecherche beauftragt: Dann werden über einen längeren Zeitraum in festgelegten Abständen Abfragen in Datenbanken durchgeführt, in die persönliche Lebensereignisse (z. B. An- oder Ummeldung eines Autos) als Datensatz eingespeist werden.

Wirtschaftsauskunft einholen
Wirtschaftsauskunfteien halten Auskünfte zu Privatpersonen wie auch zu Unternehmen vor, die Beauftragung ist kostenpflichtig. Die bekannteste Wirtschaftsauskunftei in Deutschland ist die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ (Schufa), bei der die Kreditwürdigkeit privater Schuldner abgefragt werden kann.

Mit Wirtschaftsauskunfteien arbeiten Anwälte oder Inkassounternehmen häufig zusammen. Werden solche Rechtsdienstleister beauftragt, führen sie die genannten Suchabfragen durch. Zu gegebener Zeit wägen sie ab, ob von nun an mit Recherche, Mahn- oder gar Gerichtskosten nur gutes dem schlechten Geld hinterhergeworfen würde. In diesem – schlimmsten – Fall verhelfen sie dem Handwerksbetrieb zu der realistischen Einschätzung „weniger ist mehr“.

Autor: Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH

www.bremer-inkasso.de





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