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Vollmundige Erklärungen



Vollmundige Erklärungen
 

25. September 2020

Ist das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ eine Mogelpackung?

Gleich drei Bundesministerien verkündeten am 24. Juni 2020 per Pressemitteilung, dass in die Zukunft der Ausbildung investiert werden müsse und statteten einen Fördertopf mit 500 Mio. Euro aus. Das, was im Text an bedeutsamen Fakten und gewichtigen Statements vorangestellt wurde, vermittelt dem schnellen Leser den Eindruck, dass der Staat in Corona-Zeiten für willige Ausbildungsbetriebe eine ordentliche Spendierhose anziehen wird. Doch wenn man Text und Bedingungen für Antragsteller genau verfolgt, trifft man auf Hürden und Rahmenbedingungen, die keineswegs einer Aufbruchstimmung das Wort redet, sondern einem Hilfs­programm für coronageschädigte Betriebe.

Der Bericht zu einer neuen Förderung des Bundes ist schnell geschrieben, online veröffentlicht oder gedruckt. Nicht anders geschah dies mit der Verlautbarung von gleich drei Bundesministerien – auch in der IKZ (print und online). Im Kern geht es darum, dass Ausbildungsbetriebe eine Prämie von 2000 Euro bekommen sollen, wenn sie ihr Angebot auch für das jetzt gestartete Ausbildungsjahr aufrechterhalten. Sogar 3000 Euro soll die Förderung betragen, wenn das Angebot aufgestockt wird.

Aufmerksam verfolgt hatte dies eine SHK-Unternehmerin und sich daraufhin bei der IKZ-Redaktion gemeldet mit dem Hinweis auf die Fördervoraussetzungen. Und das ist angebracht: Die Message der drei Bundesministerien für Wirtschaft, Bildung und Arbeit war am 24. Juni 2020 nicht anders zu deuten, dass in der Coronakrise (auch) den Ausbildungsbetrieben finanziell geholfen werden muss, um die Fachkräfte von morgen zu sichern.

Unter www.bmbf.de steht der gesamte Text online. Durch die vollmundigen Statements aus den Ministerien darf man allerdings im weiteren Verlauf der Pressemitteilung unter dem Punkt „Hintergrund“ den Nebensatz nicht für weniger bedeutend halten, dass man (nur) den Betrieben helfen will, die durch die Covid-19-Krise betroffen sind. Fast reflexartig könnte man da allerdings fragen: „Wer ist von der Krise nicht betroffen?“

Statt Aufbruchstimmung das Schlimmste lindern

Doch wer es genau wissen möchte, findet auf der Webseite in den FAQ‘s dazu Details, aus denen sich keine Aufbruchstimmung hin zu deutlich mehr Ausbildungsplätzen ableiten lässt. Vielmehr wird dort ersichtlich, dass man mit der Förderung eher finanzielle Notlagen lindern und angeschlagenen Ausbildungsbetrieben helfen will, damit sie in diesem und im nächs­ten Jahr über die Runden kommen.

Diese entscheidenden Einschränkungen hat jedoch offenbar kein Multiplikator in den Medien erkannt – im Gegenteil. Die vollmundigen Statements der Pressemeldung haben ihre Wirkung nicht verfehlt und durchweg war wochenlang in den verschiedensten Medien vorwiegend über die 500 Mio. Euro zu lesen – gar über mögliche Mitnahmeeffekte wurde dabei spekuliert. Zu Irritationen kam es lediglich darin, dass es für eine Förderleistung relevant sein könnte, ob ein Ausbildungsvertrag vor oder nach dem 1. August 2020 geschlossen wurde. Auch dazu gibt es in den FAQ’s inzwischen eine Antwort.

Mal eben einen Nachweis erbringen?

Doch konkret gefragt: Welchen SHK-Unternehmer tangiert dieses Angebot der Förderung überhaupt? Denn als Antragsberechtigter gilt für die Ministerien, dass unter anderem der Betrieb in einem der beiden Corona-Monate April und Mai entweder Kurzarbeit angemeldet hatte oder mindestens 60 % Umsatzeinbußen gegenüber April/Mai 2019 zu verzeichnen hatte.

Welcher SHK-Betrieb kann „mal eben“ zum letzteren Punkt den rechnerischen Nachweis darlegen? Die eigene Buchhaltung oder der Steuerberater wird auf den Job für diese Zwischenbilanz geradezu gewartet haben… Soll sich ein SHK-Unternehmen tatsächlich mit solcher Bürokratie beschäftigen? Diese Frage hat sich offenbar auch der ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) gestellt.

Handwerk bewertet Antragsverfahren als zu kompliziert

Am 31. Juli befürwortete der ZDH zwar die Ausbildungsprämie grundsätzlich, doch in einer entsprechenden Erklärung kritisierte Generalsekretär Holger Schwannecke, dass förderberechtigte Handwerksunternehmen mit einem komplexen und nur schwer nachvollziehbaren Antragsverfahren belastet würden. „Hier hätten wir uns eine schlankere und auch stärker digital gestützte Umsetzung gewünscht“, merkte er an und verwies auf die kommenden Wochen und Monate, in denen sich zeigen wird, ob das Bundesprogramm den Ausbildungsmarkt nachhaltig stützen könne oder ob politisch zügig nachgesteuert werden müsse.


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