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StartseiteWissenNewsTrinkwasserverordnung: Ausbaufrist für nicht-bestimmungsgemäße Komponenten im § 17 verlängert
10. Januar 2020
Bonn. Handtuchheizkörper, die in die die Zirkulationsleitung eingebunden sind und Wärme aus dem Trinkwasser nutzen, finden wir im Baubestand immer wieder. In früheren Zeiten dienten sie der Wärmeversorgung in Bädern außerhalb der Heizzeit. Nach heutigem Regelwerk ist das ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Heizkörper oder Rohrschlangen müssen bis spätestens 9. Januar 2025 aus der Trinkwasser-Installation entfernt werden. So regelt es die aktuelle Trinkwasserverordnung.
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