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ZDH: Handwerker sollen fehlerhaften Kfz-Steuerbescheiden widersprechen

Berlin. Der Zoll verschickt aktuell neue Kfz-Steuerbescheide. Dabei häufen sich nach Auskunft des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) Fälle, in denen leichte Nutzfahrzeuge von Handwerksbetrieben durch Zollbehörden als Pkw eingestuft werden. Darunter auch solche, die zulassungsrechtlich als Lkw gelten und bislang steuerrechtlich wie Nutzfahrzeuge behandelt wurden. Mit dieser Neueinstufung seien jährliche Zusatzkosten von mehreren Hundert Euro pro Fahrzeug verbunden.


ZDH: Handwerker sollen fehlerhaften Kfz-Steuerbescheiden widersprechen

2. Februar 2018

Hintergrund, so der ZDH, sei eine Gesetzesänderung von 2012. Ziel soll es seinerzeit gewesen sein, die steuerliche Begünstigung von sogenannten Pick-ups einzuschränken. Leichte Nutzfahrzeuge sollten wie Pkw besteuert werden, wenn sie überwiegend der Personenbeförderung dienen. Seit Ende 2018 verschicke der Zoll nun wegen geänderter EDV-Programme „massenhaft korrigierte Steuerbescheide“. Allerdings würden auch leichte Nutzfahrzeuge, vor allem solche mit Doppelkabinen, wie Pkw besteuert. Diese Änderungen setze die Straßenverkehrsbehörde oft ohne nähere Prüfung um.
Der ZDH rät Handwerkern, den Bescheid genau zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen – und zwar innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides. „Das Einspruchsverfahren vor der Zollbehörde ist kostenfrei.“ Entscheidend sei, ob das Fahrzeug überwiegend der Personenbeförderung diene oder als Nutzfahrzeug eingesetzt werde.
Nach dem Willen des Gesetzgebers komme es hier vor allem auf das Verhältnis von Ladefläche zum restlichen Fahrzeug an. Überwiege die Ladefläche, sei davon auszugehen, dass das Fahrzeug steuerlich weiterhin als Nutzfahrzeug behandelt werden könne. Handwerker sollten nach Ansicht des ZDH dem Einspruch auch Fotos beifügen, die dies dokumentieren.

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