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CO2-Bepreisung für den Gebäudesektor



CO2-Bepreisung für den Gebäudesektor
 
 

17. November 2020

Anfang 2021 tritt Bepreisung von CO2-Emisionen in Kraft

Was bereits für den Industriesektor gilt, wird nun auch für den Gebäudesektor Realität: Am 1. Januar 2021 tritt hier die CO2-Bepreisung in Kraft. Dadurch sollen Bauen und Wohnen klimafreundlicher werden. Björn Brecht, Leiter des Center of Competence bei Kieback&Peter erklärt, was hinter der CO2-Bepreisung steckt und welche Auswirkungen diese hat.

Ab dem 1. Januar 2021 wird der Einsatz von fossilen Brennstoffen zur Wärmeerzeugung und im Verkehr von dem gesetzlich festgelegten Einstiegs-CO2-Preis in Höhe von 25 Euro/t CO2 betroffen sein. Bis zum Jahr 2025 steigt diese Kostenbelastung kontinuierlich bis auf 55 Euro/t CO2 an. Darüber hinaus soll die Preisbildung dem Markt überlassen werden, mit einem staatlich festgelegten Mindestpreis von über 55 Euro/t CO2.

Zur Kasse gebeten werden die Inverkehrbringer oder Lieferanten von Brenn- und Kraftstoffen wie Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel. Damit wird nun neben der existierenden Regulierung des Strommarkts über den europäischen Zertifikatehandel der Fokus auf den Wärmebereich gelegt.

IKZ-FACHPLANER: Die CO2-Bepreisung im Energie- und Industriesektor ist bereits gesetzt. Was sind die Gründe für die jetzt anstehende Bepreisung im Gebäudesektor?

Björn Brecht: In Deutschland sind wir beim Erreichen unserer Klimaziele bei Weitem nicht dort, wo wir sein wollten. Sollten wir die Ziele für 2020 erreichen, dann nur, weil sich in der Folge der Corona-Pandemie der Verbrauch fossiler Energien reduziert hat. Es wäre also keineswegs das Ergebnis von bereits implementierten Maßnahmen.

Laut Klimaschutzplan müssen die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 72 Mio. Tonnen pro Jahr sinken. Fahren wir mit der Dynamik der vergangenen Jahrzehnte fort, droht uns im Jahr 2030 eine Lücke von 28 Mio. Tonnen.

Klimaschädigendes Verbrennen von fossilen Energieträgern muss teurer werden – nur so ist der Anreiz gegeben, auf klimaschonendere Technologien umzusteigen und Gebäude energieeffizienter zu bewirtschaften. Je teurer der Ausstoß von CO2 ist, umso größer ist auch die Bereitschaft, auf effizientere Alternativen umzusteigen.

IKZ-FACHPLANER: Welche Folgen hat die CO2-Bepreisung für Immobilien bzw. kann diese haben?

Björn Brecht: Die Emission von CO2 wird in Deutschland ab 2021 erstmals mit einer Gebühr belegt. Danach steigen die Kosten sukzessive an. Das neue Gesetz bringt für Gebäudebetreiber steigende Kosten mit sich. Kurzfristig stehen sicherlich die zusätzlichen Kosten im Vordergrund, denn abhängig vom Einkaufspreis erhöhen sich die Kosten je KWh um bis zu 10 %. Mittel- bis langfristig wird jedoch der Wert der Gebäude in den Mittelpunkt rücken.

Die EU arbeitet seit Längerem an einer Taxonomie für nachhaltige Investitionen. Diese wird indirekt enorme Auswirkungen auf Immobilien haben und beispielsweise die Zinsen für nicht effiziente Gebäude verteuern und den Gebäudewert negativ beeinflussen.Auch regulatorische Eingriffe, wie in den Niederlanden, sind in Deutschland möglich. Dort müssen Bürogebäude ab 2023 mindestens den Anforderungen der Klasse C entsprechen und 2030 das Label A erreichen, um weiterhin als Bürogebäude genutzt werden zu dürfen. Die Behörden sind dort mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet und berechtigt Gebäude zu schließen. Gebäude, die solche Vorgaben nicht erfüllen, drohen zu einem „Stranded Asset“ – einem gestrandeten Vermögen – zu werden.

IKZ-FACHPLANER: Um den Wert einer Immobilie zu halten oder zu steigern, wird im besten Fall der Weg der Sanierung gewählt.

Björn Brecht: Natürlich können Unternehmen und Gebäudebesitzer bzw. -betreiber in eine energetische Sanierung investieren – also beispielsweise die Fassade dämmen, die Heizungsanlage erneuern und gleich Erneuerbare Energien zum Einsatz kommen lassen. Dies reduziert sofort und spürbar die CO2-Emissionen, ist aber auch sehr kostenintensiv und im laufenden Betrieb nicht immer möglich. Für einen ersten Schritt in Richtung Energieeinsparung bieten sich aber auch niedriginvestive Maßnahmen mit kurzen Amortisationszeiten an – z. B. Einzelraumregelungen, CO2-gesteuerte Lüftungen, Informationspanels für Kunden und Mitarbeiter und verbesserte Anlagenregelungen. Fachplaner können hier ein weites Portfolio an Maßnahmen für Auftraggeber empfehlen und erarbeiten. Das im Einzelfall ideale Vorgehen kann jedoch nur nach einer Analyse des Gebäudes erarbeitet werden.

IKZ-FACHPLANER: Ob Sanierung oder Verbesserungen im TGA-Bereich – Wie steht es um das Argument Komfort?

Björn Brecht: Ja, das ist ein wichtiger Punkt. Mit unseren Technologien legen wir das Augenmerk nicht nur auf die Effizienz; wir erhöhen auch den Komfort in Gebäuden. Dadurch fühlen sich die Menschen wohler und sind produktiver. Dieser Wohlfühlfaktor darf keineswegs unterschätzt werden. In den Kopfarbeiter-Bereichen machen die Personalkosten etwa 90 % der Kosten aus. Es ist fatal, Komfort und Wohlbefinden zu vernachlässigen, da diese direkt auf den größten Kostenblock dieser Unternehmen einwirken.

www.kieback-peter.de


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