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Marktstammdatenregister: Anlagen bis 31. Januar 2021 registrieren



Marktstammdatenregister: Anlagen bis 31. Januar 2021 registrieren
 

18. Dezember 2020

Berlin.  Am 31. Januar 2021 läuft für Verbraucher die Frist ab, ältere Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke (BHKW) im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren. Die Frist gilt für Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden. Auch bereits im vorausgegangenen PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur registrierte Anlagen müssen zusätzlich im Marktstammdatenregister gemeldet werden.

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